Parkschützer über Stuttgart 21: „Das ist das Ende des Projekts“
Parkschützer von Herrmann glaubt wieder an einen Erfolg der Tiefbahnhofsgegner – weil die Finanzierung nicht mehr gesichert ist.
Ich wurde von der taz interviewt zum aktuellen Stand der Dinge, an Silvester wurde es nun abgedruckt und hier steht es online.
Hallo Matthias,
Weshalb stellt Du die Finanzierungsvereinbarung eigentlich immer wieder falsch dar?
Der Stichtag, bis zu welchem ein qualifizierter Abschluss möglich gewesen wäre, ist doch jetzt schon über 4 Jahre überschritten.
Tatsächlich lautet diese Vereinbarung doch wie folgt:
“Für den Fall, dass nach Abschluss der Entwurfsplanung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2009, eine Erhöhung der für das Projekt aufzuwendenden Gesamtkosten zu erwarten ist, welche zusätzlich die unter nachfolgendem § 8 Abs. 3 vereinbarten Beiträge übersteigt, werden die Vertragsparteien Verhandlungen aufnehmen. Kann danach die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen.”
Richtig müsste es also heißen:
Kann danach (nach Abschluss der spätestens am 31.12.2009 aufzunehmenden Verhandlungen) die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen.
Bitte 1) politisch denken und 2) den Finanzierungsvertrag weiterlesen. Da wird die gesamte Rückabwicklung inkl. der Kostenverteilung aufgelistet. Da werden auch Dinge als wiederherzustellen angemahnt, die bis Ende 2009 absehbar gar nicht verändert wurden (sogenannter Baugeginn war ja erst am 2.2.2010). Also hat man sich damals schon Gedanken darüber gemacht, was man macht, wenn es finanziell schief geht und muss jetzt nicht darum streiten, wer was zahlt. Daran kann und muss die Politik ansetzen, statt das Thema Ausstieg od. Umstieg auf einen modernisierten Kopfbahnhof als unmöglich darzustellen.
Matthias:
politisch denken heißt aber nicht, die Verträge inhaltlich zu verfälschen.
Selbstverständlich habe ich auch weiter gelesen.
“Ebenso geregelt ist, wer die Kosten trägt: diese werden „von den EIU zu 60% und vom Land zu 40% getragen“ ”
ist auch unvollständig zitiert, da der Anteil des Landes sich auf Beitrag dessen Gesamtanteil am Projekt beschränkt.
Auch daraus ist erkennbar, dass diese Regelung nur bis zum 31.12.2009 gelten sollte.
Denknotwendig werden die Rückabwicklungskosten nach Baubeginn irgendwann mal einen Betrag erreichen, welcher durch diese Regelung nicht mehr abgedeckt ist.
Die DB ist dann aber auch nicht verpflichtet, diese Kosten selbst zu tragen.
Man ging seinerzeit davon aus, dass eine solche Möglichkeit bis zum 31.12.2009 nicht eintreten wird, was bei den zum VE benannten Ausstiegskosten ja auch nicht der Fall gewesen wäre.
Seither haben aber viele Vergaben stattgefunden, die Tunnelbormaschine ist fertig, das Technikgebäude wird gerade gebaut, das Gleisvorfeld ist umgebaut usw. …
Schon aus Gründen der Vertragssicherheit kann es also nicht sein, dass diese Regelung über den 31.12.2009 anwendbar ist.
Letztlich wurde bei der Klarstellung, was eine qualifizierte Abwicklung sein soll, berücksichtigt, dass ein Teil,der Arbeiten ggf. schon eher begonnen wird, der Vertrag beinhaltet aber nun mal eine ganz klare Stichtagsregelung.
Diese Regelung hatte übrigens vor allem die DB gefordert, welche sich vor Mehrkosten absichern wollte.
Warum dies durch die Juristen zu S 21 dennoch falsch dargestellt wird, erschließt sich mir nicht.
Kostensteigerung bei „Stuttgart 21“ – kein Ende des Projekts!
Die Hoffnung darauf, dass allein schon die enormen Kostensteigerungen bei „Stuttgart 21“ das Ende des Projekts darstellen könnten, ist falsch. Zum einen hat besonders die Bahn mehrfach in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich beim Betreiben dieses extrem umweltschädigenden Megaprojekts einen Dreck um bestehende Verträge und Gesetze kümmert. Das wurde vom Widerstand gegen „Stutgart 21“ auch immer wieder nachgewiesen. Zum anderen sind die federführenden Monopole geradezu an einer Verteuerung des Projekts interessiert, da sich damit die Chancen zum Abbau der Überakkumulation ihres Kapitals und ihre Profiterwartungen erhöhen. – Bleibt die Frage, wie es sich mit der Kapitalrendite der Bahn bei steigenden Kosten verhält. Dieser Begriff umschreibt das Verhältnis des invetsierten Kapitals zur zu erwartenden Rendite. Volker Kefer meinte, dass bei den jetzt deutlich gewordenen Kostensteigerungen die Kapitalrendite auf unter 2% sinken würde. Das hat dann zunächst wage Hoffnungen für einen „Ausstieg“ der Bahn aus „Stuttgart 21“ geweckt, die allerdings schnell zerstört wurden, indem Kefer hinterher schickte, immerhin sei die Kapitalrendite noch positiv.
So bleibt richtig, dass Mathias v. Herrmann am Schluss seines Interviews vom 01.01.2013 die Fortführung des Widerstands gegen „Stuttgart 21“ bis zu seinem Fall ankündigt. Zu den Forderungen des Widerstands muss auch die Annullierung der bestehenden Verträge gehören.