Ende Oktober hat das das Eisenbahnbundesamt die 5. Planänderung im S21-Planfeststellungsabschnitt 1.1 - Zentralisierung Abwasserreinigungsanlagen - genehmigt.
Damit wurde der vom BUND erwirkte Baustopp am Grundwassermanagement aufgehoben.
Das Aktionsbündnis bestätigt, dass ein Eigentümer aus dem Planabschnitt 1.1. gegen die 5. Planänderung vor wenigen Tagen Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt hat. Beklagte ist die Genehmigungsbehörde Eisenbahnbundesamt. Da der Eigentümer im bisherigen Verfahren nicht beteiligt war, ist für die weitere Begründung die Vorlage der Verwaltungsakte notwendig, die beantragt wurde.
Der Eigentümer moniert, dass bei der Zusammenlegung der Infiltrationsbrunnen mit der 5. Planänderung die Risiken auf die Baustatik und damit der Gründungssicherheit der Gebäude nicht berücksichtigt wurden. Zudem wird beklagt, dass die Eigentümerrechte bei der 11. Planänderung - zusätzliche Bohrpfähle in den Gipskeuper - nicht berücksichtigt wurden.
Das Aktionsbündnis begrüßt und unterstützt die neue Klage. Auch im Hinblick auf die noch vielen offenen Fragen bei der 7. Planänderung - Verdoppelung der Grundwassermengen. Solange die 7. Planänderung nicht genehmigt ist, und dass wird mindestens noch bis Herbst 2013 dauern, darf die Bahn mit angekündigten Baugruben im Grundwasser keine neue Fakten schaffen.
„Die Bahn hat bei Stuttgart 21 nicht nur bei den Kosten ein Riesenproblem, sondern auch mit immer mehr anhängigen Rechtsverfahren“, so Gerhard Pfeifer, BUND-Vertreter im Aktionsbündnis. Pfeifer weiter: „Ein Baustopp bis zur Klärung dieser vielen „offenen Baustellen“ ist die einzig logische Konsequenz.“
Rückfragen an: Gerhard Pfeifer, BUND-Regionalgeschäftsführer, gerhard.pfeifer@bund.net