[UPDATE] Heute Abend bei der Montagsdemo: Einwendungen gegen die 7. Planänderung

[UPDATE]
Restbestände der fünf Einwendungen gibt's noch heute Abend und am Dienstag bis 12 Uhr zum direkten unterschreiben an der Mahnwache. Am Dienstag um 12 Uhr werden die an der Mahnwache gesammelten Einwendungen das letzte Mal abgeholt und dann zum Regierungspräsidium gebracht.

Wir präsentieren Ihnen heute Abend bei der 145. Montagsdemo fünf neue Beispieleinwendungen gegen die 7. Planänderung (GWM). Dazu bauen wir Unterschrifts-Tische auf und viele Helfer mit Klemmbrettern gehen durch die Kundgebung und bieten Ihnen alle fünf Einwendungen zur Unterschrift an. Wer schon das BUND-Formular ausgefüllt hat und/oder eine eigene Einwendung verfasst hat, kann unsere Beispieleinwendungen heute Abend trotzdem mit gutem Gewissen unterschreiben - das ist rechtlich möglich und es ist ein politisches Signal, wenn viele Menschen viele verschiedene Einwendungen abgeben.

Die heute Abend gesammelten Einwendungen geben wir für Sie am Dienstag beim Regierungspräsidium ab. Sie können also auch Ihre selbst verfassten Einwendungen oder noch nicht übermittelte BUND-Einwendungsformulare bei uns am T-Shirt-Stand oder an der Mahnwache abgeben.

Hier bei BAA gibt's die fünf Einwendungen auch als PDF für alle Leser, die es schon ausgefüllt zur Demo mitbringen wollen oder die nicht zur Demo kommen können, aber es noch bis Dienstag Abend ans Regierungspräsidium per Fax (0711/904-12490 0711/904-12190) schicken wollen.

Einwendung für Bahnfahrer
Einwendung für Busfahrer
Einwendung für Hangrutschungsbedrohte
Einwendung für Mineralwassernutzer
Einwendung für Schlossgartennutzer

Wir sind uns relativ sicher, dass die Argumentation in diesen neuen Beispieleinwendungen auf Sie alle zutreffen, daher können Sie sich überlegen, ob sie gleich alle fünf unterschreiben wollen. 🙂

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4 Antworten zu [UPDATE] Heute Abend bei der Montagsdemo: Einwendungen gegen die 7. Planänderung

  1. Peter - es gibt nur den einen sagt:

    Hallo Matthias,

    ich habe schon (als Bahnfahrer) das alte Formular mit entsprechendem eigenen Text unterschrieben und (bei der Mahnwache) abgegeben.
    Ich kenne mich mit dem Planfeststellungs-Recht nicht aus und würde deshalb eher annehmen, dass es sinnvoll sein könnte, auf einer erneuten Einwendung zu vermerken, dass es schon eine andere Einwendung (in/mit meinem Namen gibt).
    Ich wäre dankbar, wenn ihr (bis heute Abend) evtl. hier als Antwort auf den Kommentar, diesen speziellen Punkt (erneute Einwendung) noch einmal beleuchten könntet:
    Ich möchte nicht, dass es hinterher heißt, weil bei der Menge an Einwendungen, doppelte Einwendungen enthalten sind, dass dann die ganze Menge für ungültig erklärt wird. Dann würde ich lieber auf der neuen Einwendung einen entsprechenden Vermerk machen.

    Was mein der AK Jura21 dazu?

    • Es ist laut Auskunft von Anwälten so, dass jeder so viele Einwendungen schreiben kann, wie er will. Wortgleiche werden pro Person zusammengefasst. Die mit unterschiedlicher Formulierung müssen vom RP geprüft werden, ob der gleiche Inhalt gemeint ist (es könnte ja auch ein bislang nicht aufgetauchtes neues schlagendes Argument sich hinter einer anderen Formulierung verbergen).

      Also kurz und knapp: viel hilft viel, v.a. politisch.

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