Stuttgart 21 ist gescheitert, Kopfbahnhof startet in die Zukunft
Stuttgart, 3. Oktober 2012: Mit der am Montag eingereichten Klage der Stuttgarter Netz AG sind die Immobilienträume von OB Schuster ausgeträumt: Das von der Stadt Stuttgart für viel Geld gekaufte Gleisvorfeld ist und bleibt wertloses Bahngelände. Gesetz und einschlägige Referenzurteile sind eindeutig: Hier werden auch in Zukunft Züge fahren. Es besteht keine Aussicht, diese Flächen in Bauland zu verwandeln. Die Bahn weiß das und hat trotzdem das Grundstück ohne Wert für viel Geld an die Stadt verkauft. Der neue Stuttgarter Oberbürgermeister muss schnellstens dafür sorgen, dass er das viele Steuergeld von der Bahn AG zurück bekommt: Mit Zinsen gerechnet hat die Stadt inzwischen fast eine Milliarde Euro bezahlt für Bauland, das es nicht gibt und nie geben wird. Mit der Rückabwicklung dieses betrügerischen Geschäfts wäre die Stadt Stuttgart von heute auf morgen schuldenfrei.
„Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass die private Konkurrenz der Bahn ein kundenfreundlicheres Verständnis von zukunftsorientiertem Bahnverkehr hat als die Bahn AG“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Ginge es nach der Bahn, müssten wir uns wohl daran gewöhnen, dass es heißt ‚Reisende nach Stuttgart steigen bitte in Vaihingen/Enz um‘. Das Engagement der Stuttgarter Netz AG legt den Grundstein für einen Kopfbahnhof, der auch in Zukunft leistungsfähig und pünktlich ist. Das kann den Reisenden nur nutzen. Stuttgart 21 ist damit allerdings bankrott und die Stadt muss jetzt alles daran setzen, dass sie ihr Geld zurückbekommt. Dafür muss der neue OB als erstes sorgen! Das verschafft ihm dann auch gleich Spielraum z.B. für die Sanierung der Stuttgarter Schulen.“
Unter der Prämisse, es handle sich um Bauland, hat die Stadt 2001 für das Gleisvorfeld 459 Mio. Euro bezahlt. Seitdem erlässt sie der Bahn sogar die Zinsen. Insgesamt ist inzwischen ein Betrag von fast einer Milliarde Euro aufgelaufen. Die Bahn ihrerseits hat keinerlei Schritte zur sogenannten Entwidmung des Bahngeländes unternommen, d.h. sie hat gar nicht erst versucht, das Gelände in Bauland umzuwandeln, so wie es im Finanzierungsvertrag für S21 zugrunde gelegt ist. Auf diesen Umstand stützt sich die Klage der Stuttgarter Netz AG.
Die Privatbahnen ebenso wie täglich tausende Reisende haben allergrößtes Interesse, dass es nicht zu einer Entwidmung kommt und sie haben das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) auf ihrer Seite. Weil der Betrieb des kundenfreundlichen und leistungsfähigen Stuttgarter Kopfbahnhofs sehr attraktiv ist, dürfte die Stuttgarter Netz AG in ihrem Ansinnen früher oder später Konkurrenz bekommen.
Die Bahn AG hat kein Interesse an einem zukunftsfähigen Bahnknoten Stuttgart, das zeigt die geringe Auslegung des Tunnelbahnhofs für nur 32 Züge/Stunde eindeutig. Ein so kleiner Bahnhof wäre vollkommen ungeeignet als Umsteigebahnhof im Fernverkehr – zu den Hochgeschwindigkeitsträume der Bahn würde es auch viel besser passen, Stuttgart abzuhängen und den Fernverkehr an der Landeshauptstadt vorbeizuleiten.
Es ist glaube ich nötig zu erklären, wie ein „Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung“ der bisherigen Gleisanlagen dazu beiträgt, dass Stuttgart sein Geld zurückbekommt.
Wir sollten vorsichtig sein, hier allzu grosse Erwartungen zu wecken. Das haben wir schon zu oft gehofft.
1. Die Netz-AG hat keinesfalls gleiche Interessen wie die Bewegung, wie überhaupt ein privatisierter Bahnverkehr kritisch zu sehen ist.
2. Es gibt für ein Gericht derzeit keine Notwendigkeit über diese Frage zu entscheiden. Die Entscheidung steht an, wenn der Abriß der oberirdischen Gleise ansteht. Derzeit kann jede Bimmelbahn, so auch die Netz-AG Züge in den Kopfbahnhof fahren lassen. Sollte sich das in 10 Jahren ändern, wäre der Zeitpunkt zu klagen.
3. Mir erscheint gerade der jetzige Zeitpunkt der Netz-AG eher darauf hinzudeuten, dass es schlicht ums Geld geht und die Situation für eine solide finanzielle Ausstattung des Unternehmens in einem Vergleich zu nutzen. Hat irgendjemand jemals eine Bahn dieses Unternehmens irgendwo fahren sehen?
Die SNAG existiert bisher nur auf dem Papier und hat bisher weder einen Antrag auf Zulassung als Eisenbahnstrukturunternehmen gestellt, noch sonst irgendetwas in dieser Richtung unternommen.
Um den Kopfbahnhof zu betreiben, müsste die SNAG dann ja auch eher einen Milliardenbetrag aufbringen, um diese Anlagen zu erwerben und zu sanieren.
Es glaubt doch sicher niemand daran, dass dies tatsächlich beabsichtigt oder realistisch wäre.
Alle anderen Einwände (Betrieb von Dieselloks und Dampfloks) wurden ja bereist vor über 7 Jahren durch das VG als unbegründet verworfen.
Wenn Realität und Wunschdenken auseinander gehen. Spielt doch einfach mal ein Update ein!
Ich hoffe wirklich inständig, dass S21 jetzt gestoppt wird und sich EBA oder andere Stellen nicht über Gesetze (und die traurige Wirklichkeit) hinwegsetzen.
Aus verständiger juristischer Sicht, welche ich aufgrund meiner Ausbildung / beruflichen Qualifikation durchaus tätigen kann, hat diese Klage aber leider keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Es ist nicht einmal sicher, ob zum gegebenen Zeitpunkt, nämlich nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs überhaupt ein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein wird.
Jedenfalls besteht aber zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Anspruch auf eine dahingehende Entscheidung.
Die Klage ist mithin (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) völlig unbegründet.
Ich verstehe also nicht, weshalb hier jetzt bereits solche ultimativen Behauptungen erhoben werden.
Es geht ja darum, daß gerichtsfest geklärt wird, daß dann zum Zeitpunkt X ein entsprechendes Verfahren notwendig sein wird. Also quasi eine Feststellungsklage. Diese ist für alle Seiten sinnvoll, einerseits damit etwaige interessierte Eisenbahnverkehrsunternehmen und andererseits die DB Netz AG entsprechende Rechtssicherheit bekommt. Sollte der Klage nämlich stattgegeben werden, kann die DB Netz AG sich immer noch überlegen, ob sich das Projekt für sie immer noch lohnt, wenn das Grundstücksgeschäft nicht mehr (vollständig) umgesetzt werden kann.
Und natürlich gibt es keinerlei Züge der SNAG. Diese ist nämlich meines Wissens kein Eisenbahnverkehrs- (EVU), sondern lediglich zugelassenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Sprich sie stellt bzw. wird später nur die Gleise zum Befahren durch interessierte EVU zur Verfügung stellen. Genauso, wie es die DB Netz AG mit ihrem Streckennetz auch macht, nur daß die Mehrzahl der Züge zufälligerweise auch aus den Firmen der Konzernholding stammt (DB Regio, DB Fernverkehr).
Eine solche Feststellungsklage ist zum jetzigen Zeitpunkt offensichtlich unbegründet, da diese Feststellungen erst getroffen werden können, wenn nachprüfbar ist, ob überhaupt ein Rückbau erfolgt, oder eben nur ein alter Bahnhof durch einen Neubau ersetzt wird.
Nur wenn tatsächlich ein Kapazitätsrückbau vorliegen und die DB dennoch beabsichtigen würde, entsprechende Stilllegungen durchzuführen, bestände die Möglichkeit, aber immer noch kein zwingender Grund, dass DANN ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.
All dies ist aber Zukunftsmusik.
Voraussetzung für eine Entscheidung wäre ja, dass feststeht, dass S21 tatsächlich fertiggestellt wird, was hier ja nahezu im Stundentakt und an anderer Stelle nahezu im Minutentakt bestritten wird.
Da meine Antwort hierauf der Zensur zum Opfer fiel:
Auch eine Feststellungsklage kann nicht in der Weise auf einen möglicherweise mal eintretenden Umstand gerichtet werden.
Ob ein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein wird, kann man ja erst feststellen, wenn tatsächlich ein Kapazitätsrückbau erfolgen sollte.
Dies erfordert allerdings, dass der Tiefbahnhof überhaupt fertiggestellt wird, was ja permanent bestritten wird.
Ferner müsste ein Kapazitätsrückbau dann gerichtsfest nachgewiesen werden und die DB dennoch die Entwidmung des Kopfbahnhofs planen, zuletzt müsste es überhaupt ein Unternehmen geben, welches diesen und das Gleisvorfeld zum Zweck des Weiterbetriebes(käuflich)erwerben will. Für Kauf und Sanierung würde wohl ein Milliardenbetrag erforderlich sein.
Dem Planfeststellungsverfahren / der Entwidmung müssten ja zunächst einmal erfolglose Verhandlungen mit einem interessierten Betreiber / Kaufinteressenten vorausgehen.
Die SNAG ist bisher auch kein zugelassenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)und hat eine solche Zulassung auch noch nicht einmal beantragt. Sie erfüllt ja auch noch nicht die entsprechenden Zulassungsvorraussetzungen, sondern besteht bisher letztlich nur auf dem Papier.
Ist ja nett wie hier unter den Rechtsprofis diskutiert wird, aber entscheiden das nicht letztendlich die Gerichte ? Zudem solltet ihr die SNAG nicht für dumm halten, Klagen kostet Geld und die haben sicher mit ihren Anwälten die Erfolgsaussichten besprochen. Also einfach die Urteile abwarten.
Auf der homepage der SNAG gibt es übrigens keinen Hinweis, dass diese tatsächlich geklagte habe. Die letzte Verlautbarung dort ist etwa ein Jahr alt.