Videos: Erinnerung an den Wasserwerfer-Einsatz am 30.9.

Dieses Video eines der "Wasserwerfer-Schützen" machte nach dem Schwarzen Donnerstag die Runde. Wir erinnern anlässlich des zweiten Jahrestags und anlässlich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Wasserwerfer-Crews daran.

Als zweites rufen wir uns anhand des folgenden Videos die Ereignisse am 30.9. in Erinnerung. Es zeigt, dass Führungskräfte ganz zu Beginn vermutlich Befehle an die Wasserwerfer-Crew geben, diese dann ausgeführt werden und v.a. dass kein wütender Mob und keine aggressiven Schläger die Polizei bedrohten (was die einzige Rechtfertigung für einen Wasserwerfer-Einsatz gewesen wäre). Die Sitzblockade stellt keine Bedrohung dar und hätte von den schwarz behelmten Polizisten gewaltlos geräumt werden können.

Wer will, kann sich die gleiche Szene auch noch aus einem anderen Blickwinkel ansehen:

PS: Hallo Herr OStA Häußler, bevor Sie wieder eine Hausdurchsuchung bei uns wg. YouTube-Videos veranlassen, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir hier lediglich im Netz verfügbare Videos verlinken und die Originale dazu (wie schon beim ersten Fall) weder selbst hochgeladen haben noch Kontakt zu den Inhabern dieser Videos haben.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

6 Antworten zu Videos: Erinnerung an den Wasserwerfer-Einsatz am 30.9.

  1. Uwe Mannke sagt:

    Vor kurzem las ich, dass die Polizei am 30.9. alles eingesetzt hätte außer Schusswaffen. Bei diesen Bildern stellt sich die Frage, ob drei Wasserkanonen mit 16 Bar Druck, der nur angewendet werden darf, wenn Polizisten in Gefahr sind (also Verteidigung) nicht auch zu den Schusswaffen gehört. Das Verletzungsrisiko ist bei diesem Druck unverantwortlich hoch. Dass die Beamten, die die Wasserkanonen bedient haben und deren Vorgesetzte noch nicht strafrechtlich belangt wurden, obwohl sie mutwillig gegen Gesetze und Vorschriften nachweislich verstoßen haben, ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Die Gewaltenteilung des Staates beruht auch darauf, dass eine Gewalt die andere bei Versagen korrigiert. Hier muss der neuen Landesregierung das gleiche Misstrauen ausgesprochen werden wie der unter Mappus.

  2. Peter Illert sagt:

    Ich sehe das mit dem Wasserwerfereinsatz vom 30.9. 2010 ein wenig anders.
    Die Polizei hat nicht flächendeckend geprügelt, damit hätten sie den Park in relativ kurzer Zeit geräumt gehabt.
    Das mit den Wasserwerfern erschien verlockend: Mit ihnen hätte sich ein Keil zwischen die BesetzerInnen des Waldstücks am geplanten GWM und den Leuten auf der Wiese schlagen lassen und diese wären damit auf Distanz geblieben. Hätte. Denn das gelang stundenlang nicht. Die gefährlichste Situation war für mich die Räumung der Holzbänkeblockade am Biergarten mit gezieltem Wasserwerfereinsatz gegen Personen.
    Die Wasserwerfer haben massiv an Wirkung verloren, weil sie ständig blockiert wurden und ihrerseits knappe Polizeikräfte zum freiräumen gebunden haben anstatt diese für die Räumung des Wäldchens freisetzen zu können.
    Das „Abschiessen“ der BlockiererInnen war nicht statthaft, das Auf-Abstand-Halten der Leute auf der Wiese schon eher, solange es beim „Sprühnebel“ geblieben wäre… Das Vorgehen der BFE-Kräfte gegen Leute, die sich mit grossen Planen geschützt haben, wiederum nicht.
    Die Wasserwerfer wurden als Angriffsmittel eingesetzt, weil nicht ausreichend Polizei da war.

  3. Lars sagt:

    Bei aller Polizistenschelte sehe ich im Video einen offensichtlich äußerst nervösen Polizisten (welcher sich fast auf die Zunge beißt)und ein eher angstvollen, zumindest aber angespannten Gesichtsausdruck, aber keinen zufriedenen Polizisten, welchem es Spaß machen würde, in dieser Situation den Wasserwerfer zu bedienen.

    • Lars sagt:

      Ergänzend: Polizeitaktisch und politisch halte ich den gesamten Einsatz für entgleist und unnötig, die politische Quittung folgte ja dann auch, strafrechtlich halte ich es allerdings für generell zulässig, die Blockade auf diese Weise zu beenden.

      • K. Neumann sagt:

        „Lars“ heisst nicht zufällig mit richtigem Namen Krauth, Häussler, Biehl, Braun oder ähnlich und sitzt in der Neckarstrasse 145?
        Oder vielleicht ist es sogar ein „Lars“ aus dem Hause Galls oder Stickelbergers?

        In jedem Fall, alle Achtung: die Logik der mit sich selbst redenden und sich selbst bestätigenden Denke, wie sie den Polizisten im Jagdfieber, der versessen den Wasserwerfer genau auf Menschen zielend richtet und dem Erfolg entgegenfiebert, als einen von der Situation gestressten und überfoderten Menschen, dem es eher so gar keinen Spass macht, weg argumentiert sowie die entsprechend sprunghafte Sprache, das passt genau auf jene Schichten, für die diese Beiräge von „Lars“ als bestätigender Leitfaden wohl geschrieben wurden. Da werde ich immer ganz neidisch.

  4. K. Neumann sagt:

    Den Bildern des Wasserwerfereinsatzes nach wurde ein Beamter so bedrängt, dass dessen Leib und Leben in Gefahr waren. Das nämlich würde diesen Einsatz, der hier gezeigt wird, allein rechtfertigen http://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/clip/28530-extrem-wasserspritzen-1.1919887/ so ab 6:20 min.

    Da dem aber ganz offensichtlich nicht so war, hat die Wasserwerferbesatzung die Gelegenheit wahrgenommen, ihr Gerät so richtig auszutesten. Wann war die letzte Möglichkeit in BW, so etwas einmal zu tun? Da juckt es schon. Zumal der damalige MP mit seiner Vorgabe für den Einsatz einen gewissen Freibrief geliefert hatte http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.untersuchungsausschuss-mitarbeiter-mappus-hat-keinen-druck-gemacht.c79f4fc5-60e3-4edb-9fb6-798ebd9fea10.html

    Die politische Deckung von oben rechtfertigt aber in keinem Fall, dass ein Beamter sein Hirn ausschalten darf.

    Dienstvorschriftverletzung ist Dienstvorschriftverletzung und Straftat bleibt Straftat. Dazu ist kein Beamter verpflichtet und deswegen hat er das Recht auf Remonstration.

    Leider zeigt das Video mit dem Polizisten im Jagdfieber nicht Gesicht und Ziel oder angerichteten Schaden und Verursacher zugleich. So wird er wohl davon kommen.

    Aber für jeden Einsatzleiter sollte das als Lehrvideo dienen, dass er möglicherweise ein paar Leute dabei hat, die die ihnen gesetzten Grenzen gerne vergessen und dass daher die Einsatzleitung entsprechend vorsichtig ihre Anweisungen artikulieren sollte und vielleicht ihre Leute in besonders sensiblen Positionen besser nochmals an ihre Dienstvorschriften unmittelbar vor dem Einsatz erinnert oder diese schulmässig abfragt.

Kommentare sind geschlossen.