Nach dem gestrigen Kooperationsgespräch mit dem Amt für öffentliche Ordnung und der Polizeibehörde steht fest: Der Gedenktag zum 30.9. findet im Mittleren Schlossgarten statt! Wir versuchen weiterhin, die Brache als Versammlungsort zu bekommen. Das ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, denn laut Versammlungsbehörde ist die Gesamtfläche der Brache „der Verfügungsgewalt der Versammlungsbehörde entzogen“: Diese kann nach Ansicht der Versammlungsbehörde nur mit Zustimmung der DB genutzt werden. Wir werden das aber weiter verfolgen! Unsere Veranstaltung kann auf jeden Fall wie geplant stattfinden. Falls es dennoch nicht akzeptable Einschränkungen des Versammlungsrechts im Versammlungsbescheid geben sollte, werden wir diese nicht hinnehmen, sondern notfalls gerichtlich klären.
Lasst uns am 30.9. ein deutliches Zeichen setzen!
Wir sehen uns im Schlossgarten.
Euer Orga-Team Gedenktag 30.9.2012
Zitat: „Das ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, denn laut Versammlungsbehörde ist die Gesamtfläche der Brache „der Verfügungsgewalt der Versammlungsbehörde entzogen““
Kann mal jemand zum Grundbuchamt gehen und herausfinden, ob die im Gestattungsvertrag geregelten Dienstbarkeiten diese Aussage so rechfertigen oder ob es sich hier nicht um eine Abschmiere handelt. Genau so sieht mir das nämlich aus. Es gilt die geschriebene und eingetragene Vertragsregelung zwischen Schmid und Bahn. Anderer Weg: an Supi-Schmid herantreten und ihn um Erlaubnis bitten, diese Veranstaltung auf der Brache abhalten zu dürfen. Dann muss er eine Ablehnung aus den vertraglich geregelten Dienstbarkeiten aus dem Gestattungsvertrag begründen.
Überhaupt ist dieses Vertragswerk durchaus einmal interessant in Bezug auf die Haftung für Schäden seitens der Bahn als Gestattungsnehmer.