Am Mittwoch, den 25. Juli 2012, sollten vier Verhandlungen gegen S21-GegnerInnen vor dem Amtsgericht in Stuttgart stattfinden. Ihnen wird zur Last gelegt am 15.02.12 sich nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben.
Zwei der vier Verhandlungen wurden nun kurzfristig vom Amtsgericht verschoben. Einen Tag vor Verhandlungstermin wird einer Beschuldigten die Umladung zugestellt.
Folgende Verhandlungen finden statt: 11 Uhr und 15.15 Uhr jeweils in Raum 304
Schon in der ersten Verhandlung der Prozessserie am 19.06.12 wirft Rechtsanwältin Simone Eberle der Polizei schlampige Arbeit vor. Auch steht noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus. Dort läuft noch das Verfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart geprüft wird. Aufgrund dieser Allgemeinverfügung wurde am 15.02.2012 die Versammlung im Mittleren Schlossgarten aufgelöst.
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Ich sehe als Ziel der Ordnungswidrigkeiten-Prozesse weniger die Polizei oder das gericht, sondern die Thematisierung des verhaltens der Stadt Stuttgart. Die Stadtregierung hat sich bereits vor zehn Jahren durch den voreiligen Aufkauf des Gleisvorfeldes mit dem Gelingen von S 21 absichtlich verbunden. Sie hat sich ab Sommer 2010 völlig aus der Verantwortung und von der Suche nach Regeln für den besetzten mittleren Schlossgarten zurückgezogen. An einem Konsens mit den Parknützern und Parkschützern war sie jahrelang kaum interessiert – dies könnte denen ja helfen.
Bei der Räumung konnte es dann auf einmal nicht schnell genug gehen, schon nach Minuten wurde ein Verbleiben als Regelverstoss angezeigt. Das empfinde ich als unverhältnismässig und unredlich.
Mit gefällt nicht, dass die Stadt Stuttgart als Projektbetreiber Menschen, die sich dem Projekt in einer politischen Aktion entgegenstellen, mit Anzeigen verfolgt.
Vielleicht ist das sogenannte „Chaos“ im Gerichtsplan ja der Beginn eines Umdemkungsprozesses. Dem Erhalt der Rechtstreue dient die Fortsetzung der Verfahren jedenfalls nicht, der Wiederherstellung des Rechtsfriedens schon gar nicht.