Der heutige SPIEGEL bringt auf Seite 46 einen Artikel über einen Wohnungseigentümer, der von der Bahn enteignet werden soll, weil das Haus, in dem seine Wohnung ist, für die S21-Bauarbeiten im Wege steht. Doch der Eigentümer nimmt nun den Gerichtsweg, lässt sich sein Eigentum nicht einfach wegnehmen für einen Tunnelbahnhof, der nachgewiesenermaßen Rückbau bedeutet (nur 32 Züge pro Stunde vs. 50 Züge im Kopfbahnhof), also der Gesellschaft keinen Vorteil und nur Nachteile bringt.
FlügelTV hat zu dem Fall ein kurzes Video mit Anwalt Eisenhart von Loeper veröffentlicht:
Pingback: 129. Montagsdemo am 2.7. vor dem Hbf | Bei Abriss Aufstand