Es geht weiter - das traditionelle "Frühstück am Bauzaun".
Begonnen wurde damit vor fast zwei Jahren am ehemaligen Nordflügel, dann traf man sich dienstags um 6:00 Uhr am Tor zum GWM, später an der Einfahrt zum Abrissgelände des Südflügels. Und seitdem dort Ruhe herrscht, sind das Gelände am ehemaligen Nordflügel und das ehemalige Bahndirektionsgebäude H7 im Blickpunkt. Jeden Dienstag um 6:30 Uhr gibt es dort Aktivisten, die solidarisch fordern "Baustopp jetzt!" Vom gestrigen Treffen und Protest der folgende Bericht:
"Zu einer etwas anderen Art des Frühstücks am Bauzaun trafen sich etwa 25 Menschen vor der Baustelleneinfahrt des geplanten Technikgebäudes beim Nordausgang. Eine unserer aktivsten Mitstreiterinnen feierte ihren 71.(!) Geburtstag. Da das Geburtstagskind D. für seine Sangesfreude bekannt ist, schmetterten wir gemeinsam umgedichtete S21-Protest-Lieder. Mit dem Hit „Freude schöner Kopfbahnhöfe“ und um unser Frontbanner „Baustopp selber machen“ gruppiert, verliehen wir der Aktion die gebührende Krönung. Auch nutzten wir die Zeit zum Verteilen von Flyern, davon allein in einer Stunde 300 (!) Kopien des offenen Briefs „Solidarität mit den Mitarbeitern der LBBW“ von Hannes Rockenbauch, sowie etwa 100 Flyer zu "Risiken des S21-Grundwassermanagements", der von der Cannstatter Ortsgruppe erstellt worden war.
Die auf der Baustelle vor dem ehemaligen Nordflügel beschäftigten Arbeiter betraten das Gelände durch einen kleinen Seiteneingang, Fahrzeuge fuhren zu diesem Zeitpunkt nicht auf das Gelände. Um 7:45 Uhr rückten vier Polizeiwannen an, die ohne einen für uns erkennbaren Grund auf der freien Fläche vor der LBBW parkten. Aus etwa 20 m Entfernung begann einer der Polizisten, unsere Gruppe zu filmen. Drei Demonstranten gingen deshalb auf den filmenden Polizisten und dessen Wort führende Kollegin zu und baten sie, das Filmen unverzüglich einzustellen. Außerdem erkundigten sie sich nach dem Grund der Aufnahmen. Von der Polizistin wurde erwidert, wir begingen eine Ordnungswidrigkeit und sie könne zudem davon ausgehen, dass in etwa fünf Minuten Gefahr im Verzug sei, d.h. dies müsse im Vorfeld dokumentiert werden. Die Drei wiesen die beiden Polizeibeamten auf ein Gespräch mit dem Leiter der Polizeidienststelle Wolframstraße vor einer Woche hin, dass im möglichen Fall einer Ordnungswidrigkeit Filmaufnahmen nicht statthaft seien. Außerdem zeigten wir der Polizistin eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 2. März 2012, in der es um das zulässige Filmen von Privatpersonen geht und u.a. heißt: „Rein vorsorglich für den Fall einer Straftat zu filmen, ist nicht zulässig.“.
Nach etwa zwei Stunden löste sich unsere Gruppe der Protestierer auf, ohne dass ein Fahrzeug durch die Baustelleneinfahrt gefahren war, ohne dass sich die vier Polizeiwannen entfernt hatten – und ohne dass wir erneut gefilmt wurden."