Einigung mit der DB AG über zukünftige Planungskostenfinanzierung

Liest man die nachfolgende Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und folgt am Ende Minister Ramsauers sichtlich erleichterten Anmerkungen - "Die Bahn erhält künftig mehr Geld für ihre Planungsleistungen. Das ist wichtig für die Qualität des Gesamtprojekts. Eine frühzeitige, gute und sorgfältige Planung trägt dazu bei, Probleme während der Bauzeit zu minimieren und Termine und Kosten einzuhalten" - ,  könnte  man zynisch jubeln: "Na, dann kann ja in Zukunft nichts mehr schief gehen."  Dass es am Geld gelegen hat (16 statt jetzt 18 % für Planungskosten), dass das Projekt S21 nicht  "... gut und sorgfältig ..." geplant wurde, haben S21-Kritiker doch schon immer geahnt. Leider hat der Herr Minister noch einen anderen Planungs-Faktor vergessen/unterschlagen/wohlwollend marginalisiert: den Faktor wachsamer Bürger. Der lässt sich auch mit noch so viel Geld für die Planungsbüros der DB AG nicht wegschaffen. Und das ist gut so.
Im Folgenden die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Pressemitteilung
Einigung mit der DB AG zur Planungskostenfinanzierung

Ramsauer stärkt Bund bei Planung von Schienenprojekten

Erscheinungsdatum: 01.06.2012
Das Bundesverkehrsministerium hat sich mit der DB AG und dem Bundesministerium der Finanzen über die Finanzierung der Planungskosten für den Neu- und Ausbau von Schienenprojekten geeinigt. Künftig erhält die Bahn pauschal 18 statt bisher 16 Prozent auf die Baukosten für die Planung der Projekte. Gleichzeitig übernimmt der Bund die Vorfinanzierung der Vorplanung. Damit kann der Bund die Initiative ergreifen und die Planung wichtiger Projekte in Auftrag geben.
Ramsauer:
"Von nun an kann der Bund von sich aus wichtige Schienenprojekte in Planung geben. Damit setzen wir eine  weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das gibt neuen Schub für Projekte wie München-Mühldorf Freilassing oder die Anbindung an den Brennerbasistunnel. Das ist ein wichtiger Schritt, mehr Güter auf die Schiene zu bringen."
Die Neuregelung der Planungskostenvergütung für Neu- und Ausbauprojekte wurde erforderlich, nachdem 2009 für das bestehende Netz mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) eine neue Finanzierungsgrundlage geschaffen wurde. Die bis dahin geltende Planungspauschale basierte auf einer Mischkalkulation über alle Vorhaben. Für den naturgemäß planungsaufwändigeren Aus- und Neubau wurde nun mit Hilfe eines unabhängigen Gutachtens eine angemessene Pauschale ermittelt. BMVBS, BMF und die Deutsche Bahn AG sind der Empfehlung des Gutachters hinsichtlich der Höhe der Quote gefolgt und haben sich über die Neureglung der Planungskostenfinanzierung und die Vorfinanzierung (Leistungsphasen 1 & 2) geeinigt.
Ramsauer: "Die Bahn erhält künftig mehr Geld für ihre Planungsleistungen. Das ist wichtig für die Qualität des Gesamtprojekts. Eine frühzeitige, gute und sorgfältige Planung trägt dazu bei, Probleme während der Bauzeit zu minimieren und Termine und Kosten einzuhalten."

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.