Im Prozess wegen Baggerbesetzung wird für Donnerstag mit einem Urteil gerechnet.
Der Berufungsprozess gegen zwei AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel beteiligt hatten, wird am 24. Mai um 9 Uhr fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter hatte am 7. Mai, dem vierten Verhandlungstag, erklärt, die Verteidigung solle sich darauf einstellen, dann zu plädieren. Daher wird damit gerechnet, dass am kommenden Donnerstag das Urteil gesprochen wird. Zuvor soll ein Manager der Deutschen Bahn als Zeuge aussagen.
Den zwei BaggerbesetzerInnen war zunächst Hausfriedensbruch und Nötigung vorgeworfen worden. Die Anklage wegen Nötigung hatte die Staatsanwaltschaft jedoch am ersten Prozesstag fallen gelassen. Die Auseinandersetzung dreht sich daher nun um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs und um die Frage, ob der von der Baufirma Wolff und Müller gestellte Strafantrag rechtsgültig ist. Ein rechtsgültiger Strafantrag ist Voraussetzung für eine Verurteilung. Die Firma Wolff und Müller kann jedoch nur rechtmäßig Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellen, wenn sie am Tattag formal das Hausrecht auf der Baustelle innehatte. Daran gibt es jedoch erhebliche Zweifel, und die Vorlage eines von der Bahn und Wolff und Müller geschlossenen Vertrages hat diese Zweifel verstärkt. Darin heißt es: "Unbefugten ist das Betreten der Baustelle verboten. Der Auftragnehmer hat zur Einhaltung dieser Forderung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, Personen, die nicht in seinem Auftrag handeln oder sonst mit dem Bauvorhaben nicht befasst sind, das Betreten zu gestatten, es sei denn, dass ein ausdrückliches Einverständnis des Auftraggebers vorliegt."
"Wenn die Bahn der Firma Wolff und Müller vorschreibt, wem sie Zutritt auf dem Grundstück gewähren darf und wem nicht, ist dies ein klarer Beweis dafür, dass das Hausrecht bei der Bahn lag. Vor Gericht haben mehrere Zeugen ausgesagt, man habe vor dem Vorfall mit der Baggerbesetzung nicht über das Hausrecht geredet. Man sei davon ausgegangen, dass keine Demonstranten das Gelände betreten würden, weil der Zaun so hoch gewesen sei. Demnach müsste es einen Freispruch wegen mangelnder Verfahrensvoraussetzung geben", sagt Cécile, eine der beiden Angeklagten.
Der Prozess gegen die beiden Robin Wood AktivistInnen ist einer von vielen, in denen DemonstrantInnen für ihren Protest gegen das unnütze und überteuerte Verkehrs- und Städtebauprojekt S21 verurteilt wurden oder noch werden sollen. Robin Wood sieht in der Androhung hoher Geldstrafen den Versuch, Aktionen des zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren und Menschen abzuschrecken, sich gegen S21 und weitere große Infrastrukturprojekte zu wehren.
Noch ein Schmankerl: Auszug aus den angeordneten Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung: "Den Sitzungssaal darf nicht betreten, wer Waffen aller Art, getarnte Waffen oder Wurfgeschosse mit sich führt. Ausgenommen sind notwendige Medikamente, Zeitungen und Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 cm.
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