Auf dem Dach des ehemaligen Bahndirektionsgebäudes H7 an der Heilbronner Straße hat ein Turmfalkenpärchen sein Brutgeschäft begonnen. In unmittelbare Nähe – ca. zehn Meter – hat die Bahn jedoch bereits mit Abrissarbeiten begonnen.
Auch im Übergangsbereich des Südflügels zum Bahnhofsturm wurden weitere Turmfalken in einer Nische gesichtet. Hier besteht ein Brutverdacht (siehe Fotos).
Aufgrund des „Betonbrockenfalls“ auf eine Passantin vor wenigen Tagen ruhen dort zurzeit die Abrissarbeiten.
Der Turmfalke ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders und streng geschützte Art.
Für die besonders geschützten Arten gelten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz bestimmte Zugriffsverbote. Unter anderem ist es verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören.
Der BUND fordert die Bahn, das Eisenbahnbundesamt und das Regierungspräsidium auf, sofort die Abrissarbeiten am H7 und am Südflügel zu stoppen bis der genaue Sachverhalt geprüft ist. Bei der zeitnahen Überprüfung müssen Vertreter des BUND dabei sein.
Nach den bisherigen negativen Erfahrungen, z. B. mit den Juchtenkäfern im Schlossgarten, ist diese Skepsis mehr als angebracht. Der BUND hegt auch den Verdacht, dass im Dach des H7 Fledermäuse vorkommen. Eine Überprüfung wurde bisher von der Bahn verweigert.
“Nach dem zweimaligen Versagen bei den Juchtenkäferbäumen hat die Bahn beim Artenschutz um Stuttgart 21 wieder einmal versagt“, sagt Gerhard Pfeifer, BUND-Regionalgeschäftsführer.
Pfeifer weiter: „Die ökologische Baubegleitung von Stuttgart 21 ist einfach ein Farce. Sowohl bei den Untersuchungen im Vorfeld, als auch bei laufenden Arbeiten wird der Arten-und Naturschutz nicht richtig ernst genommen.“
Sollte die Bahn, das Eisenbahnbundesamt und das Regierungspräsidium nicht umgehend auf die Forderungen des BUND reagieren, wird dieser rechtliche Schritten ergreifen.
Info: Turmfalken beginnen Mitte April mit ihrem Brutgeschäft. Die Brutdauer beträgt ca. 30 Tage. Die Nestlingszeit der Turmfalkenjungen dauert im Schnitt 35 Tage.
Gerhard Pfeifer, fon 0711/61970-40
Alle Fotos von Petra Weiberg
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