Befürchtet: Stuttgarter Bahnhofsdach vor Einsturz – Tote für S21 billigend in Kauf genommen?

Strafbares Handeln gemäß §§ 315 + 319 StGB?
Mangelnde Planung und Aufsicht?

Ferpress veröffentlicht Fragen eines Rechtsanwalts an das Eisenbahnbundesamt (EBA), die Staatsanwaltschaft, Regierungsstellen und die zuständigen Berufsverbände nach dem mißglückten Abrißversuch am Südflügel.

NACHFOLGEND EINIGE ZITATE aus dem HIER als PDF beigefügten Schreiben des Stuttgarter Rechtsanwalts Ulrich Ebert, das heute an das EBA und u.a., mit zusätzlichen Fotos, zur Kenntnis ging.

"Das derzeitige Dach ist nicht nur gegen Abheben durch Wind nicht gesichert, es ist auch gegen seitliche Windlast nicht statisch stabil."

"Die große Fläche mit den Glasfeldern über den ganzen Bahnsteigen bietet nicht nur seitlichen Angriff, große Windangriffsflächen sondern auch gegen Verwirbelungen in den Glaskästen und damit verbundenen Abhebekräften durch Sog nach oben insgesamt über das ganze Bahnhofsdach keine Standsicherheit. Verstärkt wird dies durch die Möglichkeit, dass der Wind unter das Dach angreifen kann. Es ist bekannt, dass nicht in die Tragekonstruktion kraftschlüssig verankerte Dächer bei Sturm durch den Windsog abgehoben werden. Hier ist auch noch gleichzeitig ein Windangriff von unten möglich gemacht, so dass das Dach sowohl abgehoben als auch abgesogen werden kann."

"Zur Verstärkung der Längssteifigkeit hat man jetzt im Bereich des Abrisses diagonale Seil-Diagonalverspannungen eingebaut, die allerdings optisch in Kombination von Seil und Spanngurt eher wenig beruhigend wirken."

"Dass ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach § 315 StGB vorliegt, ist eindeutig. Bei der Art des Vorgehens könnte man auch an billigende Inkaufnahme oder Vorsatz denken."

"Auch der Tatbestand der Baugefährdung nach § 319 StGB dürfte erfüllt sein. Als Tatverdächtige kommen hier die Bauleitungen, die Mitarbeiter der Abrissfirmen und insbesondere die das bahneigene Planungsbüro der Bahn in Frage, das schließlich für die Planung ca. 20 % der Bausumme kassiert."

Rückfragen: Roland Kimmich (FERPRESS-Vizepräsident),
ferpress@t-online.de
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