Das Verfahren gegen mich, Matthias von Herrmann, wg. angeblichem Aufruf, die Bannmeile um den Stuttgarter Landtag zu brechen, wurde heute eingestellt. Das Amtsgericht wies darauf hin, dass das Interview keinen aufrufenden Charakter habe. Die Polizei war mit sechs Fahrzeugen und Bereitschaftspolizei vor Ort. Der Verhandlungssaal war voll besetzt, StZ und StN waren anwesend, am Ende der Verhandlung applaudierten die anwesenden K21-Befürworter für diese Verfahrenseinstellung.
Diese Anklage der Staatsanwaltschaft zeigt exemplarisch, wie wir Kopfbahnhof-Befürworter systematisch kriminalisiert werden. Gut, dass das Gericht diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben hat. Es darf nicht sein, dass das Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft aus jeder Äußerung einen Anklagepunkt konstruiert, gleichzeitig aber die Bahn laufend gegen geltendes Recht ungestraft verstoßen darf. Der aktuelle Fall des zu unrecht gefällten Juchtenkäfer-Baumes Nr. 101 ist da nur ein Beispiel. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei müssen dazu übergehen, die wahren Schuldigen anzuklagen und ihnen den Prozess machen.
Meine Einlassung, die ich heute bei Gericht in der Hauptverhandlung vorgetragen habe:
In meiner Funktion als Pressesprecher der Parkschützer habe ich am 26. August eines von vielen Interviews gegeben, im vorliegenden Fall für den Radiosender SWR1. Es war damals eine dramatische Zeit, denn einen Tag zuvor, am 25. August, hatte die Bahn mit dem vollkommen unnötigen Abriss des Nordflügels des denkmalgeschützten Bonatzbaus begonnen. Ich habe in diesem Interview die damals aktuelle Lage beschrieben, eine Vorausschau dessen gegeben, was bei der Großdemo am folgenden Tag, also zwei Tage nach Abrissbeginn, zu erwarten sei. Meine Aussage ist rein beschreibend. Hinzufügen muss ich, dass diese Großdemo vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 angemeldet und organisiert wurde. Ich war in keiner Weise involviert und wurde lediglich von den Medien gefragt, weil die Journalisten mich als Pressesprecher der Parkschützer kannten.
Ich habe im Interview beschrieben, was mir vom Aktionsbündnis bekannt war: Es war eine Menschenkette um die Bannmeile des Landtags geplant, um den Protest vom Nordflügel an den Landtag zu den politisch Verantwortlichen zu tragen, v.a. zu Ex-Ministerpräsident Mappus und zur CDU-Fraktion. Die Bahn und Mappus hatten einen Tag zuvor eine Grenze überschritten: Die Bahn begann mit dem sinnlosen Abriss, die Landesregierung schützte dies mit Polizeikräften.
Die Sinnlosigkeit des Nordflügel-Abrisses sehen Sie alleine schon daran, dass bis heute, 1½ Jahre später, an dieser Stelle nichts gebaut wurde, dass dort nur eine Brache herrscht. Das dort geplante Technikgebäude, dessen Bau bereits im Herbst 2010 hätte begonnen werden sollen, gibt es bis heute nicht. Es gibt nicht einmal eine Baufirma, die diesen Auftrag ausführen will. Dass die Bahn nicht in der Lage sein würde, die freie Brache konstruktiv zu nutzen, war damals schon absehbar und bekannt.
Zurück zum Interview: Ich habe nie zum Bruch der Bannmeile aufgerufen, auch nicht in diesem Interview. Ich habe jedoch dargestellt, dass wir Kopfbahnhof-Befürworter bis an die Grenze des gesetzlich erlaubten gehen werden, also bis an die Grenze der Bannmeile, um die Grenzüberschreitungen der Landespolitik beim Thema Stuttgart 21 öffentlich anzuprangern.
Der Wortlaut des SWR1-Radiointerviews, auf den sich die Staatsanwaltschaft bezog:
„Wir werden morgen (27.8.2010) abend, also am Freitagabend um 19.00 Uhr ... und werden danach zum Landtag ziehen und die Bannmeile um den Landtag besetzen. Das ist eine ganz klare Ansage an die Landespolitik, an Ministerpräsident Mappus: Hier ist eine Grenze überschritten, wir überschreiten jetzt auch eine Grenze, nämlich die Grenze der Bannmeile um den Landtag, mindestens gehen wir auf dieser entlang. Wir werden morgen abend Grenzgänger sein und dem Land so den Widerstandswillen hier innerhalb dieses Widerstands zeigen.“