Eilverfahren gegen das Aufenthaltsverbot – Aktueller Stand

Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.01.2012.
Mit dem Beschluss vom 24.01.2012 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart
die Eilanträge zwar für zulässig erklärt, in der Sache aber abgewiesen, wobei das Gericht von sich aus der Stadt Stuttgart mehrere Auflagen erteilt hat. Mit diesen Auflagen hat das Gericht sich den rechtlichen Bedenken der Antragsteller bezüglich der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts- und Betretungsverbots angeschlossen und diesen Rechnung getragen.
Gegen den am 25.01.2012 bekannt gegebenen Beschluss des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.01.2012 ist am selben Tag noch
durch die Bevollmächtigten Rechtsanwältin Simone Eberle, Stuttgart, und Rechtsanwalt Claus-Joachim Lohmann, Esslingen, Beschwerde eingelegt worden.
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Claus-Joachim Lohmann

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