Polizei schützt erneut eine Baustelle ohne Baurecht
Stuttgart, 22. Januar 2012: Die Parkschützer verurteilen die unzulässige Nacht- und Nebelaktion von Bahn und Polizei aufs Schärfste. Rund 350 Personen protestierten vor Ort, davon einige auf und an Bäumen. Ein Bagger ist gegenwärtig noch besetzt.
„Was die Bahn hier macht, ist unzulässig“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Für die Baustelle, die hier eingerichtet werden soll, fehlen der Bahn sämtliche Genehmigungen. Es ist ein Hohn, wenn Ministerpräsident Kretschmann immer wieder predigt, die Regierung müsse sich an Recht und Gesetz halten, nun aber erneut Polizisten eine Baustelle ohne Baurecht durchsetzen. Die Erörterung zu den von der Bahn beantragten Planänderungen finden erst am 30. Januar statt. Es ist eine Frechheit, dass die Bahn nun erneut Fakten schafft, bevor die Betroffenen gehört werden, noch dazu unter Missachtung geltender Sicherheitsvorschriften. Es ist ein Armutszeugnis, dass unsere Regierung sich das bieten lässt und obendrein Polizei in den Einsatz schickt, obwohl die Sachlage weder rechtlich noch technisch noch finanziell geklärt ist. Es gilt das Motto der gestrigen Demo: Fakten klären statt Fakten schaffen, Herr Kretschmann!“
Das jetzt abgeholzte Gelände soll der Baustelleneinrichtung für den Filderaufstiegstunnel, Planfeststellungsabschnitt 1.2, dienen. Für den Tunnelangriff, um den es hier geht, hat die Bahn weitreichende Planänderungen beantragt, die bislang nicht genehmigt sind. Es gibt über 1.000 Einsprüche, unter anderem von der Stadt Stuttgart und den Naturschutzverbänden. Die Erörterung zu diesen Änderungen ist für den 30. Januar 2012 angesetzt. Genau wie beim Grundwassermanagement hat die Bahn kein Recht, Fakten zu schaffen, bevor alle Betroffenen gehört wurden und über die Planänderungen entschieden ist.
Die Unfallverhütungsvorschrift 'Forsten' (VSG 4.3) verbietet im §5 ausdrücklich Fällarbeiten bei Nacht sowie bei starkem Wind. Vor allem die Windverhältnisse dieser Nacht stellen für die Arbeiter ein Sicherheitsrisiko dar, das durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft unterbunden werden sollte. Zu Zeiten, in denen die Berufsgenossenschaft nicht erreichbar ist, ist es Aufgabe der Polizei, dies durchzusetzen. Die Einsatzleitung vor Ort wurde darüber informiert.