Wir schützen den Südflügel!

Seit heute um 6 Uhr ist das Café am Solarbahnhof (Südflügel) durchgehend geöffnet. 70 Menschen haben am reichhaltigen Frühstücksangebot teilgenommen. Mittagstisch um 12 Uhr,
Plenum um 13 Uhr.

Laut Verfassung muss sich die Deutsche Bahn am Allgemeinwohl orientieren. Sie tut das Gegenteil, wenn sie wie angekündigt den denkmalgeschützten Südflügel abreißt und 250 naturrechtlich geschützte Parkbäume im Mittleren Schlossgarten fällt. Das Argument, die Bahn habe ein Baurecht, dessen Umsetzung Stadt und Land gewährleisten müssten, zieht nicht: Es gibt in dieser Sache kein schützenswertes Baurecht, das die Absperrung der Stadt, die Zerstörung des Parks und den Teilabriss des Bahnhofs legitimiert.

Geschützt werden muss vielmehr das im Grundgesetz fest verankerte Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Versammlungsfreiheit. Der Abriss des Südflügels und das Fällen der Bäume im Schlosspark muss polizeilich so lange untersagt werden, bis alle Hindernisse geklärt sind, an denen das Projekt Stuttgart 21 noch scheitern kann. Die Bahn wurde bereits rechtskräftig für illegale Baumfällungen und die Errichtung des Grundwassermanagements (GWM) verurteilt. Das GWM hätte nie gebaut werden dürfen! Wir versammeln uns und verhindern, dass die Bahn weiter Vereinbarungen, Richtlinien und Gesetze unterläuft, um Tatsachen zu schaffen, die nicht nur sie unumkehrbar nennt, sondern die am Ende tatsächlich unumkehrbar sind.

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8 Antworten zu Wir schützen den Südflügel!

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  2. Klartexter sagt:

    Danke – das nenne ich Klartext!

  3. schuco sagt:

    sorry
    bei aller Begeisterung schadet die erforderliche Differenzierung nicht: Die Bäume dürfen aus rechtlicher Sicht nicht gefällt werden. Für den Südflügel ist das Recht aber auf der Seite der Bahn (unabhängig davon inwiewewit das jetzt Sinn macht

    • Petra A sagt:

      Nein, die Fledermäuse sitzen im und am Südflügel, also nicht nur im Park. Damit könnte der geplante Abriss des Südflügels durch Fledermäuse verhindert werden. Ausserdem sind weitere Bauarbeiten OHNE ein abgeschlossenes und vollständiges Baurecht absoluter Nonsens. Der Abriss des Nordflügels, bzw. die Baustelle liegt seit über einem Jahr brach, inzwischen wächst Gras auf der öden Baustelle zwischen den 2-3 Security-Wächtern. Wozu sollte nun der Südflügel abgerissen werden, doch wohl nicht um weiteren Security-Wächtern einen Job zu vermitteln?

  4. Erika sagt:

    So lange bei S21 nicht alles planfestgewstellt ist, dürfte meiner Ansicht nach auch nicht weitergebaut werden. Bitte Juristen, hängt Euch da dran!
    Dass in dem rechtswidrig eingerichteten GWM die Hamburger Rüttelgitter und sonstige Absperrgitter gelagert werden dürfen, finde ich auch mehr als fragwürdig.
    Die Videoüberwachung rund um die Uhr am Südflügel, Nordausgang…ist laut Urteil aus Münster auch nicht zulässig. Wird dagegen geklagt???
    Unterbringung von „noarmalen“ Demonstranten in Containergefängnissen sind auch rechtlich nicht haltbar. Wird hier auch von den Juristen zu S21 Klage eingereicht???

  5. Parkschützer sagt:

    Danke an Petra A und Erika für die Erklärungen.
    Wie weit sind denn die Klagen gegen die Bahn?

    Wenn die Fledermäuse am Südflügel sind, ist doch alles in Butter. Dann wird natürlich auch nichts abgerissen!
    Da ist doch Eisenhart von Loeper DER Tierrechtsspezialist.

    Außerdem ist ja lange noch nicht alles planfestgestellt, gerade auf den Fildern nicht.

    • Erika sagt:

      Ich habe gerade mit einem Mitarbeiter des Referats Rechtspolitik und Strafvollzug der Grünen telefoniert und habe über meine oben im Kommentar geschriebenen juristischen Bedenken in mehrerer Fällen gesprochen und um Klärung gebeten.
      Die Rechtslage beim GWM ist kompliziert und betrifft 2 Punkte. Einmal die Funktion und 2. die Auswirkungen auf die Wasserentnahme auf die Bäume (Artenschutz).
      Das Eba ist erstmal für die Klärung zuständig und trifft eine Entscheidung, an die sich die Bahn halten muss. Klage kann dann eingereicht werden, aber ob es zu einer Verfügung eines Eilstopps kommt in Sachen Südflügelabriss ab kommenden Montag, steht in den Sternen, denn die Bahn hat sich noch nicht dazu geäußert, wie sie mit dem Schutz der Fledermäuse umgehen will.
      Nachzulesen in der heutigen Bild-Online-Ausgabe.
      Also müssen wir auf jeden Fall blockieren. Ein Mitarbeiter der Grünen wird dabei sein und das Vorgehen der Polizei dokumentieren.
      Mir wurde versichert, dass die Grünen ein großes Interesse haben, dass die Politik wieder glaubwürdiger wird, aber es gerade keine andere rechtliche Möglichkeit gibt, die Bahn zu stoppen, da sie Baurecht hat.
      Dass etliche Bereiche beim Projekt S21 noch nicht planfestgestellt sind, findet er auch fragwürdig, darf so aber wohl bei Schieneninfrastrukturprojekten, die laut Bahn den Umweltschutz unterstützen so gehandhabt werden.
      Eine von mir angesprochene eventuelle Möglichkeit einer General- oder Universalklage würde hier nicht Aussicht auf Erfolg haben (damit konnte man den weiteren Ausbau des Braunkohleabbaus in NRW stoppen).
      Das Urteil über die permanente Videoüberwachung, die das OVG Münster Anfang Dez.2011 untersagt hat, greift hier nicht, weil für uns das OVG Mannheim zuständig ist.
      Die Inbetriebnahme der Container-Gefängnisse auf dem Wasen, würden auf Zusicherung von Züfle unter strengen Auflagen stattfinden, sind aber noch nicht vollständig geklärt.
      So das wärs mal von mir.
      Also weiter vor Ort präsent sein und auf eine wundersame Vermehrung der Blockierer hoffen!
      Und „Oben bleiben“ und nicht unterkriegen lassen!

  6. Parkschützer sagt:

    Danke, Erika, füre die vielen wertvollen Hinweise, auch zu General- und Universalklagen.

    Hast Du Dir den Namen des Mitarbeiters notiert?

    Du sollest diesem jetzt noch mal ein Bestätigungsschreiben über den Inhalt des Gespräches übersenden, möglichst mit Einschreiben / Rückschein, in etwa so:

    Sehr geehrter Herr …
    Hiermit bestätige ich Ihnen unser Telefonat vom … und darf das Ergebnis wie folgt zusammenfassen:
    Sie erklärten folgendes: ….

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