Die Zeltstadt von S-21-Gegnern im Schlossgarten soll bis Januar geräumt sein. Nach einer Verfügung, die im Amtsblatt abgedruckt wurde, müssen die Gegner ihre Zelte bis zum 12. Januar, 8 Uhr abbrechen. Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung sollen die Bauarbeiten für den Tunnelbahnhof im Schlossgarten weitergehen, begründete die Stadt den Schritt. Die Bahn und das Land hätten die Stadt schriftlich aufgefordert, die Rechte von Bauherrin und Eigentümer durchzusetzen.
Die Stadt verhängte für den Fall eines Polizeieinsatzes zudem ein Aufenthaltsverbot für einen Teil des Mittleren Schlossgartens (siehe rote Umrandung auf der Karte). Alle Personen, die sich dort aufhielten, hätten diesen Bereich spätestens mit Beginn der Einsatzmaßnahmen der Polizei "unverzüglich" zu verlassen, hieß es. Dieser Bereich des Parks dürfe währenddessen nicht betreten werden. Alle Zelte und Unterstände, Baumhäuser sowie persönliche Gegenstände müssen nach Angaben der Stadt spätestens bis 8.00 Uhr am 12. Januar entfernt werden. Sollte der in einer der Verfügung beigelegten Anlage gekennzeichnete Bereich nicht fristgerecht verlassen werden, "wird ihnen hiermit die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht", so die Stadt in ihrem Schreiben.
Der Park gehört dem Land und Herr Schmid erteilt der Bahn die Nutzungsgenehmigung für den Schlossgarten. Was bekommt eigentlich das Land dafür und wenn nichts warum nichts? Da würde ich mal die Verträge der Bahn mit dem Land durchforsten, ob da nicht etwas vergessen wurde. Und wie kommt die Stadt dazu, wenn der Park dem Land gehört, Anordnungen für den Park zu treffen und auf welcher Rechtsgrundlage? Den 30.9.10 haben doch auch Mappus und Gönner auf dem Landespolizeipräsidium ausgeheckt und es waren aus dem ganzen Land angekarrte Polizisten, die den Auftrag erledigten.
wird die illegal errichtete Wassermanipulation auch gleich abgeräumt ???
K. Neumann: Es wäre schön, wenn Du hier dann mal posten könntest, was beim durchforsten der Verträge so rauskommt
Das muss ein MdL per Anfrage an die Regierung heraus bekommen oder der MdL muss sich die Mühe machen, in den Verträgen zu schauen, was zu diesem Punkt ausgemacht wurde und dann die Landesregierung fragen, sofern da nichts steht, warum die Bahn für die Nutzung und den Schaden nichts bezahlen muss. Bei Abschluss der Verträge war die Mafia unter sich und da wird das familiär geregelt. Also ist das mit Sicherheit ein offener und wunder Punkt. Aber unter Kretschmann eben nicht und Schmid gleich zweimal nicht. Die Linke sitzt nicht im Landtag und irgendein böser Reps, der vom Geschäft was versteht, auch nicht. In dieser Situation bleibt uns nur das Nachsehen. Mal wieder. Man kann eben nur gestalten, wenn man in der Regierung sitzt.
*grübel* Wenn ich den Plan richtig lese, darf das Areal „Grundwasserentzugsanlage“ demnach betreten werden. *grübel* Klingt zwar irgendwie unlogisch, ist aber der Plan. *grübel, grübel*
Nein, es ist ja ein befriedetes Gelände, weil Zaun komplett drumherum. Das wäre dann Hausfriedensbruch.
Ach, das Rote auf dem Plan ist ein Zaun?
Noch ist dort kein Zaun…
Besitzverhältnisse im Schlossgarten bedürfen der dringenden juristischen Klärung.
Der Schlossgarten wurde dem Volk von König Wilhelm geschenkt.
Die gewählten Vertreter des Volkes im Landtag, bestimmen über eine Schenkung und führen sich nach alter Gutsherrenmanier auf, als ob er ihnen alleine gehört und sie alleinige Verfügungsgewalt darüber hätten.
Der Schlossgarten ist zudem denkmalgeschützt, wie die Wilhelma-Gärtner betonen. Deshalb darf darin weder etwas verschoben, verpflanzt, geschweige denn gefällt werden.
Liebe Juristen, die Ihr das lest, kümmert Euch bitte um die Klärung der Besitzverhältnisse, bevor es zu spät ist.
Wir werden eine nochmals rechtswidrige Fällung von Bäumen im Schlossgarten nicht mehr hinnehmen und uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen kämpfen!!!
Dass ein Teil des Schlossgartens nicht mehr betreten werden soll, ist auch nicht hinnehmbar und bedarf der juristischen Intervention!
Warum klagen dann nicht endlich mal aufgeklärte und mündige Bürger/innen?
Es wird immer viel über die rechtlichen Möglichkeiten geredet, aber wenn’s ernst wird, will wieder niemand den Anfang machen…
Dabei gibt es in der Tat unzählige juristische Hebel, die man bedienen könnte.
Außerdem frage ich mich, ob man sich jetzt wirklich darauf beschränken will, die Propaganda des S21-Kartells nachzuplappern.
Oder vielleicht doch von sozialen Bewegungen an anderen Orten und in anderen Ländern, in der ganzen Welt lernen, die momentan zunehmend öffentliche Plätze für sich beanspruchen.
Hat die Innenstadt-Mehrheit, die am 27.11. auch für den Ausstieg gestimmt hat, kein legitimes Interesse daran, ihren Lebensraum vor der ultimativen Zerstörung zu retten?
Wenn es nach mir ginge ,würden wir ab sofort den Schlossgarten besetzen , zusammen mit den bis jetzt ausharrenden Parkschützern.
Aber dafür konnten sich bis jetzt die wenigsten erwärmen.
Die Bettenbörse ist für Widerstand de luxe. Doch wie kommen wir in den Park, wenn alles abgeriegelt ist?! Und meine Befürchtung ist, dass die Polizei damit heute am Heiligen Abend beginnen wird, wenn alle friedlich um den Tannenbaum sitzen.
Stichtag „12 Januar“ bedeutet durchaus, dass sie schon vorher einzäunen könnten und das Betreten und Verlassen des Geländes nur noch unter Personalienkontrolle und Aufsicht zulassen. Zudem könnte die logistisch einfachere Absperrung des Südflügels unabhängig davon viel früher erfolgen. Eine solche „Räumung auf Raten“ hat es im Februar 2009 im Kelsterbacher Wald bei Frankfurt/M gegeben. Schauen wir mal, was das neue Jahr bringt…..
Kelsterbacher Wald
http://vimeo.com/9822637
http://vimeo.com/9615529
oder vielleicht besser den 2. link vor dem 1. anklicken.
Ich denke nicht, dass es eine Räumung auf Raten geben wird. Man wird in einer Überraschungsaktion nachts einzäunen und dann darf niemand mehr die Sperrzone betreten. Sie werden den Protestierenden keine Gelegenheit geben, sich irgendwo festzusetzen, um dann mühevoll die Leute wegtragen zu müssen. Haben eigentlich Dietrich, Grube, Schuster, Kefer, Rivoir, Razavi usw. keine Bäume auf ihren Grundstücken?