Weiteres Desaster für Bahn – VGH Mannheim verhängt Baustopp!

BUND erfolgreich –  Eilentscheidung letztinstanzlich!: Verwaltungsgerichtshof Mannheim bremst DB aus!

Urteil bedeutet eventuell bis zu einem weiteren Jahr Verzögerung: Vorerst keinerlei Eile für Südflügel-Abriss und Baumfällung!

Die aktuelle Pressemitteilung des VGH finden Sie in HIER

... und HIER die Presseerklärung des BUND Baden-Württemberg

...  und voraussichtlich von HIER demnächst die Stellungnahme der Bahn

... oder später dann auch HIER

Vorausgegangen war am Donnerstag, dem 15.12.2011 eine öffentliche Verhandlung des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH), bei der es um die Fragen ging, ob bei der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart ("Projekt Stuttgart 21") im Zuge einer Umplanung des Grundwassermanagementsystems (5. Planänderung) Beteiligungsrechte des klagenden BUND missachtet und ob hinsichtlich eines Juchtenkäfervorkommens artenschutzrechtliche Vorschriften verletzt worden sind (Az: 5 S 2100/11).

 Mit Beschluss vom 05.10.2011 hatte der VGH im Vorfeld festgestellt, dass die Klage des BUND kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat und dass hiervon alle Arbeiten erfasst werden, die die Zentralisierung der Wasseraufbereitungsanlagen im Bereich östlich des bestehenden Bahnhofsgebäudes betreffen (vgl. VGH-Pressemitteilung vom 06.10.2011). Infolge dessen mussten die entsprechenden Bauarbeiten gestoppt werden. Auf den Antrag der DB Netz AG hat das EBA daraufhin mit Bescheid vom 28.10.2011 von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die sofortige Vollziehung der genehmigten Planänderung anzuordnen und dadurch die Fortführung der Bauarbeiten zum Grundwassermanagement zu ermöglichen.

Über den hiergegen erhobenen Eilantrag des BUND (Az. 5 S 2910/11) hat der VGH nunmehr zusammen mit der Klage entschieden.

Zum Sachverhalt (Quelle: VGH):

Das dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 für das „Projekt Stuttgart 21“ zugrundeliegende Grundwasserkonzept sah ursprünglich den Bau von drei einzelnen Infiltrationswasseraufbereitungsanlagen und einer Überschusswasseraufbereitungsanlage an insgesamt vier Standorten in der Nähe des bestehenden Hauptbahnhofsgebäudes vor. Im Zuge der Erstellung der Ausführungsunterlagen optimierte die Vorhabenträgerin ihre Planungen u. a. bezüglich der Wasseraufbereitungsanlagen des „zentralen Grundwassermanagements“. Die geänderte Planung sieht nunmehr vor, die bislang vorgesehenen vier dezentralen Wasseraufbereitungsanlagen an einem zentralen Standort im Bereich des derzeitigen Omnibusbahnhofs östlich des bestehenden Hauptbahnhofsgebäudes zu bündeln. Mit der Umplanung des Grundwassermanagementsystems möchte die beigeladene DB Netz AG (Vorhabenträgerin) bauzeitliche Auswirkungen auf verkehrliche Belange und Eingriffe in das Stadtbild minimieren sowie eine verbesserte Anlagensteuerung erreichen.

Nach Durchführung eines vereinfachten Planfeststellungsverfahrens, in dem lediglich die Träger öffentlicher Belange angehört wurden, genehmigte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit Bescheid vom 30.04.2010 diese Planänderung. Zur Begründung ist unter anderem ausgeführt, die Erkenntnisse des Regierungspräsidiums Stuttgart (Höhere Naturschutzbehörde) über das Vorkommen des Juchtenkäfers in der Umgebung des Eingriffsgebiets seien für die Planänderung unerheblich. Im Übrigen sei die DB Netz AG schon aufgrund der mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 planfestgestellten Unterlagen gehalten, die gefällten Bäume zu untersuchen und vorgefundene Juchtenkäfer bzw. Larven umzusiedeln. Bereits im September 2009 hatte die Vorhabenträgerin einen Untersuchungsbericht vorgelegt, wonach der Juchtenkäfer im Mittleren Schlossgarten - entgegen früheren Erkenntnissen - vorkomme.

Im Juli 2011 hat der BUND, dem der Planänderungsbescheid nicht bekannt ge-geben worden war, beim VGH Klage erhoben. Er macht geltend, das EBA habe bei der Genehmigung der 5. Planänderung gegen artenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Insbesondere zum Vorkommen des Juchtenkäfers habe es trotz entsprechender Hinweise keine hinreichenden Ermittlungen angestellt. Auch das Vorkommen diverser weiterer Vogel- und Fledermausarten sei nicht abschließend untersucht worden. Auf die Prüfung der artenschutzrechtlichen Vorschriften im Rahmen des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses könne sich das EBA insoweit nicht berufen. Zudem habe das EBA sein Beteiligungsrecht missachtet, weil es ihn nicht angehört habe. Hierzu sei es auch in einem vereinfachten Planfeststellungsverfahren verpflichtet, wenn sich zusätzliche naturschutzrechtliche Fragen stellten. Das EBA und die Vorhabenträgerin sind der Klage entgegengetreten. Sie machen geltend, die beantragte 5. Planänderung habe weder ein Beteiligungsrecht des BUND ausgelöst noch verstoße sie gegen Vorschriften des Artenschutzrechts. Denn die Planänderung bewirke keine zusätzlichen oder weitergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft über das hin-aus, was bereits der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 zulasse. Zusätzliche naturschutzrechtliche Fragestellungen seien in diesem Verfahren daher nicht zu bewältigen gewesen. Unabhängig davon wäre die Entscheidung auch bei einer Beteiligung des BUND nicht anders ausgefallen.

Quelle: Ferpress

 

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18 Antworten zu Weiteres Desaster für Bahn – VGH Mannheim verhängt Baustopp!

  1. lecram sagt:

    und wieder ein zeichen!

    wenn jetzt das land und die stadt keine konsequenzen daraus ziehen… dann kanns das langsam nicht mehr sein!

    deutsche bahn – mafia!

    • Martin sagt:

      Die Bahn hat indirekt weitere Rechtsbeugung angekündigt indem sie sagt das der Südflügel trotzallem abgerissen werden soll und auch an den Park heran gegangen werden soll , denn das habe nichts mit dem VGH – Urteil zu tun.
      D. h. , die Bahn will die Eskalation .
      Wir müssen gegen die Bau ,- Immobilien – und wirtschaftspolitische Mafia standhaft bleiben und unseren friedlichen Protest weiterführen !!!!!
      Auch müssen wir gegen die rechtsbeugende und strafvereitelnde Staatsanwaltschaft standhaft bleiben , und versuchen das das Recht in BW und der Republik aufrecht zu erhalten.

      • Alex sagt:

        Ist doch klar, dass die weiter machen wollen, ja sogar müssen.
        Denn sie wollen den Staat ja erpressen. Wenn sie jetzt alles abreißen (Bahndirektion auf der Heilbronner- und die alte Polizeiwache auf der Willy-Brandt-Straße, Südflügel, die Bäume) können Sie den Staat auf Zahlung der Mehrkosten erpressen (wer will schon ein Riesenloch in der Stadt, dass stillsteht?) Außerdem haben sie ein Pfand in der Hand, dass die ganzen Ausnahmen genehmigt werden (Tunneldurchmesser, Wandstärke, Wasserentnahme etc).

        Ich baue mir jetzt mal ein Haus, ich weiß zwar noch nicht, ob ich die Zufahrt von der Straße genehmigt bekomme und ich den Anschluss von Wasser, Abwasser und Strom legen darf, aber ich baue mir einfach mal ein Haus. Und wenn ich die Zufahrt und die Versorgungsleitungen nicht genehmigt bekomme, dann kann ich ja immer noch klagen, weil ich mein neues Haus nicht nutzen kann.

        Wer als privater Bauherr so auftreten würde, der würde ganz schnell auf die Schnauze fallen. Die Bahn darf und kann das weil die Politik ihr diese Spielräume gegeben hat.

  2. Erika sagt:

    Mein Widerstandserdmännchen macht gerade Freudensprünge! Aber weiterhin sind die alten, wertvollen Bäume in Gefahr! Schon mal hat die Bahn sich an ihnen illegal vergriffen. Lest dazu die Pressemitteilung der Bahn. Bitte, bitte, seid alle am24.12. zur Weihnachtsparty im Schlossgarten, denn wir müssen sehr wachsam sein. Ich selbst bin so ab 22 Uhr vor Ort. Ich habe gehört, dass die Bahn am 27.12. u 2 Uhr mit den Baumfällungen und/oder Südflügelzerstörung beginnen will und nicht wie angekündigt Anfang Januar.
    Occupy-Schlossgarten, wenn und wem möglich schon ab jetzt!!! Wir brauchen die massive Präsenz vor Ort!!!
    Absperrgitter wurden gestern beim Cafe Nil angeliefert. Hessische Polizei in Möhringen einquartiert, Urlaubssperre bei der Polizei für den ganzen Dezember…
    Wenn alle friedlich um den Tannenbaum sitzen, hat die Polizei leichtes Spiel zum rigorosen, weiträumigen Absperren des Schlossgartenareals. Das müssen wir mit persönlicher Präsenz verhindern!!!

    • Petra A sagt:

      Es gibt bei S21 leider nichts zu „Oh du fröhliche Weihnachtszeit..“: Der für Januar geplante Abbruch des Bahnhof-Südflügels und das Fällen der Bäume im Stuttgarter Schlossgarten sind nach Bahnangaben von dem Urteil NICHT betroffen… s. u. a. StZ

  3. Peter B. sagt:

    Das interessiert unseren hanseatischen lgn und den Rest der Prolltruppe nicht denn auf der Seite des sogenannten
    Kommunikationsbüros liest man folgendes:
    „Die im Januar geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Rückbau des Südflügels oder die Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten sind davon unberührt und werden unverändert umgesetzt.“
    Diese Betonköpfe interessiert das nicht!
    http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/siteutilities/header/presse/20111216/default.aspx

  4. Petra A sagt:

    Der für Januar geplante Abbruch des Bahnhof-Südflügels und das Fällen vieler Bäume sind nach Einschätzung BAHN von dem Urteil aber nicht betroffen.
    http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article13770997/Juchtenkaefer-stoppen-Bauarbeiten-fuer-Stuttgart-21.html

  5. ebse sagt:

    An Weihnachten gibt es keinen Tannenbaum. An Weihnachten gibt es Park.

  6. Nils sagt:

    Ach Jungs. 🙂
    Nun ist es der Juchtenkäfer? Engagiert ihr euch immer so für arme kleine Käferlein? Ihr habt EURE Volksabstimmung verloren, und jetzt kommt ihr mit dem Juchtenkäfer? Eigentlich berührt mich das Projekt ja nicht, weil ich in Spanien wohne, aber ich muss mich immer wieder fragen wie viel Zeit ihr eigentlich habt um euch mit so was zu befassen.
    Watt solls. Hat ja eh kein Zweck.
    Grüße an den Juchtenkäfer. 🙂

    • Rainer sagt:

      @Nils: „EURE“ Volksabstimmung? Es war die aufgezwungene Volksverar…äh – abstimmung von deinem Namensvetter – dem kleinen Nils mit Nachnamen Schmid!

      Juchtenkäfer hin oder her – es geht darum, dass hier Körperschaften des öffentlichen Rechts gezielt und mehrfach Rechtsbruch begehen. Wenn man anfängt so etwas hinzunehmen, wo meinst du, dass das dann hinführt? Also ich jedenfalls würde lieber in einem funktionierenden Rechtsstaat leben…

      Und ganz egal, ob sich ohne S21 so viele Menschen für den Juchtenkäfer interessieren würden, oder ob Du ihn für wichtig hälst oder nicht – ich fände es befremdlich wenn sich eine Naturschutzbund nicht für eine Tierart einsetzen würde, die unter Artenschutz steht…

    • Hans Hase sagt:

      Sie müssen ein tristes Leben in Spanien und zu viel Zeit haben, wenn es Sie drängt, ausgerechnet hier rumzusäfteln und dann auch moch zu etwas, dass Sie angeblich gar nicht interessiert … Aber ich verrate Ihnen was: Wir teilen unsere Zeit gut ein. Da schafft man einfach mehr. 🙂 Angenehmen Lebensabend auf Malle!

    • Alex sagt:

      wir haben nichts besseres zu tun und das meine ich wörtlich!

  7. Reini sagt:

    Hallo Regierung!!
    Wie lange wollt ihr dem Treiben der Bahn noch zuschauen?? Und dem der Polizei, die uns jetzt schon kriminalisiert und Gefängniscontainer aufstellt!!??

    Ihr wollt also friedliche Bürger nicht nur prügeln sondern dazu noch wegsperren!!
    Sitzblockaden sind eine Ordnungswidrigkeit und das könnt ihr nicht beliebig als Nötigung auslegen!!

    Das GWM ist ein Schwarzbau und müsste abgerissen werden! Doch ihr holt die Polizei um die Rechtsbrüche der Bahn weiter zu unterstützen!
    Ihr macht euch alle mitschuldig an dem Lug und Betrug der hier gegen die Bürger ausgeübt wird!
    Ihr seid genau so schlimm wie mappus und sein Schergen. Keine Angst ich habe mir nie vorgemacht, dass ihr auf der Seite der Bürger steht….ihr kocht euer eigenes Süppchen.

    Doch ihr werdet euch den Mund und die Finger verbrennen! Bin gespannt wie es in Europa ankommt, wenn Demonstranten in Containern eingesperrt werden!
    Auf diese Medien habt ihr dann keinen Einfluss mehr. Da werden wohl Hunderte Kamerateams aus der ganze Welt kommen und von der Demokratie in BaWü berichten! Wird sicher ein großer Erfolg für die Polizei, kretsche und schmiedel!

    Bei der Gelegenheit kann man diesen Betrug, der hier offensichtlich von Politik und Bahn betrieben wird, ÖFFENTLICH machen! Da werden manche gar nicht glauben können welche Sauereien hier ablaufen!
    Ich kann mich nur schämen, zu was Politik und Wirtschaft anscheinend fähig sind!Ihr seid einfach nur noch peinlich!

  8. Judith sagt:

    Armer Nils, lebt in Spanien und weiß nichts von Leidenschaft, Leidenschaft für eine Sache.
    Wir haben sehr wohl noch anderes zu tun. Aber wir setzen Prioritäten. Und wir setzen uns für etwas ein. Das Leben ist nicht nur Himbeerkuchen mit Sahne oder Tapas und Sangria. Schön um Spanien kümmern, lieber Nils. So in der Ferne hört man auch nicht, wenn die Säge in den Stamm schneidet, gell? Schön lieb sein und den Bauch in die Sonne halten. Wir sind nicht lieb – und wir wissen auch, warum.
    Tipp: mal in die Tiefe tauchen. Nicht nur im Meer!

  9. RS1985 sagt:

    Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Urteil nur um einen Pyrrhussieg für den BUND und die Gegner von Stuttgart 21. Das Gericht rügt die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt nur dafür, dass bei einer größeren Änderung der Planfeststellung Naturschutzbünde beteiligt und informiert werden müssen. Die Deutsche Bahn sieht es schon richtig, dass das Fällen der Bäume im Schlossgarten für die Baugrube und der Abriss des Südflügels von dem Urteil unberührt bleiben. Das Urteil bezieht sich nur auf die Zusammenlegung des Grundwassermanagements. Das ist die Aussage des Urteils.

  10. Peter Illert sagt:

    Auch am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg gab es eine von Umweltschützern erzwungene Nachprüfung des Baumbestandes auf das Vorkommen des Juchtenkäfers. Eine ernstzunehmende Prüfung muss mindestens einen Sommer beinhalten, da nur im Hochsommer der Lebendbestand (Sichtungen, Spuren am und unter dem Baum) feststellbar ist. Eine Prüfung der Höhlen reicht nicht aus. In allen Fällen bleibt die Möglichkeit, dass sich die Tierchen vor ihren Fressfeinden – in diesem Falle dem Menschen- erfolgreich verbergen. Dann käme es so wie bei der grossen Platane am ehemaligen Busbahnhof. Also : Am besten den Park in Ruhe lassen…..
    PS: Gibt es eigentlich den „Super-Juchti“ Button wieder ?

  11. weyon sagt:

    Lieber Nils,
    ich hoffe das S21 gebaut wird. dann wird es plötzlich und unerwartet eine kostenexplosion (wie bei einem Großteil der DB Projekte) geben, was natürlich alle Befürworter sehr überraschen wird. Schon jetzt wird Geld für Schulen gestrichen und eine Nuttensteuer erhoben.
    Was macht das schon, ob 4,5 oder 6 oder 7 Millarden. Der dumme Steuerzahler bezahlt ja alles.

  12. Demokratin sagt:

    Ein Pyrrhussieg für den BUND ist das Urteil sicher nicht. Der BUND erklärte ja bereits, dass es ihm hier (eigentlich nur) darum geht, dass eben festgestellt wird, dass er bei solchen Planänderungen gleich beteiligt wird.

    Gegen eine Zusammenlegung der ursprünglich 4 geplanten dezentralen Anlagen hat der BUND ja auch gar nichts eingewandt.
    Allerdings hob das Gericht entgegen dem Antrag des BUND den Planfeststellungsbeschluss nicht komplett auf, da der BUND eben nachträglich angehört werden kann.

    Zukünftig wird das EBA den BUND also bei Planänderungen sicher gleich beteiligen.

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