Unterschriftensammlung für fortschrittliches Versammlungsrecht und Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/-innen

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 28.9.2011:

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des
ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstags“ mit einer
Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen
Stuttgart 21 Gegner/-innen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.

Die Unterschriftensammlung stellt einen Teil der im Herbst laufenden
Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz dar. Für November
kündigt das Bündnis ein „Forum für Versammlungsfreiheit“ an.

Bündnissprecher Thomas Trüten erklärt die Intention der Kampagne: „Es ist höchste Zeit, dass die grün-rote Landesregierung ihre Wahlversprechen auf mehr Demokratie und bürgerfreundliche Gesetzgebungen in die Tat umsetzt. Die fortlaufende Kriminalisierung von demokratischem Engagement muss beendet werden!“

Die Unterschriftenliste kann heruntergeladen werden unter:

http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/bfv-kfv-unterschriftenliste.pdf

Aktuelle Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht:

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 Gegner(inne)n!
http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/bfvs21.pdf

Stoppt die Kriminalisierung von Antifaschist(inn)en!
http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/bfvantifas.pdf

Stoppt die Kriminalisierung von Demoanmelder(inne)n!
http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/bfvanmelder.pdf

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite unseres Bündnisses:

http://www.versammlungsrecht.info

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Eine Antwort zu Unterschriftensammlung für fortschrittliches Versammlungsrecht und Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/-innen

  1. karmakoma sagt:

    ein generelles fallenlassen aller anklagen?

    mit welcher rechtfertigung sollen bpsw. diejenigen, welche in eindeutiger, nachgewiesener und überführter weise sachbeschädigung oder körperverletzungen zu verantworten haben, von der anklage freigesprochen werden?

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