Das Bodengutachten, das im Stern zitiert wurde, ist vom Ingenieurbüro Smoltczyk & Partner für Geotechnik, Hydrogeologie, Umwelttechnik erstellt.
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http://zughalt.de/wp-content/uploads/2010/09/12_Stuttgart-21-_demokratisch_legit-1.pdf
1
Stuttgart 21 – demokratisch legitimiert ?
In Stuttgart soll derzeit das Milliardenprojekt Stuttgart 21 unter allen Umständen verwirklicht
werden. Gleichzeitig wächst der Widerstand täglich. Der Oberbürgermeister der Stadt
Stuttgart, Wolfgang Schuster, teilt dazu knapp mit, so z.B. in den Stuttgarter Nachrichten v.
13.8.2010, dass der Beschluss durch alle Gremien ging und damit demokratisch legitimiert
sei. Dazu gibt es jedoch handfeste Gegenargumente. Die folgenden Argumente sind als ein
Beitrag zur Klärung dieser Frage zu verstehen. Dazu ist es dringend erforderlich, zunächst
allgemein den Begriff Demokratie zu definieren. Eine Bestandsaufnahme tut Not !
Inhalt:
Was bedeutet Demokratie?
1. Definition und Bestandsaufnahme
2. Zwingende Folgerungen
3. Fazit, bezogen auf Deutschland
Stuttgart 21, demokratisch legitimiert ?
4. Was hat dies alles mit Stuttgart 21 zu tun?
5. Bürgerbeteiligung
6. Bürgerumfragen
7. Durch alle Gremien bestätigt ?
8. Politische Gremien unfehlbar?
9. Stuttgart 21 – unumkehrbar?
10. Kosten einer Beendigung von Stuttgart 21
11. Nebentätigkeiten und Spenden
12. Protest zu spät vorgetragen?
13. Planfeststellung
14. Bürgerbefragung möglich?
15. Information
16. Demokratisch legitimiert? – Fazit für Stuttgart
17. Lösungsmöglichkeiten
18. Weitere Quellen
Was bedeutet Demokratie?
1. Definition und Bestandsaufnahme
Der Begriff Demokratie beschreibt ein Prinzip, nach welchem die Bürgerinnen und Bürger selbst der
Souverän, also oberste und souveräne Instanz, Träger der Staatsgewalt und gleichzeitig die
Beherrschten sind. Und nicht etwa ein König, Diktator oder Willkürherrscher. Dieses fundamentale
Prinzip gilt es anzuerkennen, wenn man von Demokratie spricht.
Das Anerkenntnis dieses Prinzips findet sich in Deutschland in der Ausrufung der Republik im
November 1918 durch Philipp Scheidemann in Berlin mit den Worten „…alles für das Volk, alles
durch das Volk…“ und seit 1949 im Grundgesetzt, in Artikel 20.2. in der Formulierung „… Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus…“ Ähnlich beschrieb es der 16. US-Präsident, Abraham Lincoln
am 19. November 1863 in seiner Gettysburg Rede, mit den Worten: „…auf dass diese Nation eine
Wiedergeburt der Freiheit erleben und auf dass die Regierung des Volkes durch das Volk und für
das Volk nicht von der Erde verschwinden möge…“ Damit verankerte er die Idee der
Volkssouveränität in der amerikanischen Seele.
Im Zeitalter der Aufklärung waren es Philosophen wie Jean-Jaques Rousseau, Montesquieu,
Voltaire, aber auch der Gründervater der amerikanischen Demokratie Thomas Jefferson, die mit
ihrem Demokratieverständnis die Überwindung absolutistischer Herrschaftssysteme herbeiführten.
2
Der Aufklärer Rousseau entwickelte bereits 1762 in seiner staatstheoretischen Schrift Contrat
Social (Gesellschaftsvertrag) die Idee einer Volkssouveränität, die mittlerweile als grundlegendes
Prinzip der Legitimation politischer Herrschaft angesehen werden kann. (Souverän: frz.
Souverainete = höchste Staatsgewalt oder lat. Superanus / superioritas = frei übersetzt: über allen
anderen Institutionen stehend)
Danach ist das Volk Träger der höchsten Staatsgewalt und steht damit als einziges Organ über den
anderen Verfassungsorganen. Stellen sich hingegen Institutionen über das Volk, über den
Souverän, so ist dies unvermeidlicher Ausdruck einer Willkürherrschaft. Nach Rousseau, aber auch
nach gesundem Menschenverstand haben alle Organe zu schweigen, wenn der Souverän selbst
spricht. Diese Festlegung ist selbstevident, weil es nur in einem Akt der Willkür möglich ist, sich
über die Gemeinschaft, über die Stimme des Volkes zu stellen. Das Prinzip der Volkssouveränität
legitimiert sich selbst, weil es nur durch Gewalt verdrängt werden kann. Es eröffnet wie keine
andere Herrschaftsform die Möglichkeit, dass sich der Schwächere wie der Stärkere in
Selbstbestimmung entfalten können und dass gleichsam das Allgemeinwohl Ziel des Handelns ist.
Aus diesem Prinzip ergeben sich zwingende Folgerungen.
2. Zwingende Folgerungen
a. Es muss eine Verfassung geben, die, wie auch immer entstanden, vom Volk verstanden,
akzeptiert und getragen wird, der das Volk zugestimmt hat.
b. Das Volk unterwirft sich seiner Verfassung und begründet dadurch Rechtsstaatlichkeit. Es muss
die Möglichkeit haben, die Verfassung zu ändern, sofern dies nötig erscheint, weil das
Demokratieprinzip eine lebendige, sich selbst bestimmende, sich weiter entwickelnde Gemeinschaft
hervorbringt. So, wie es auch z.B. in der Schweizer Verfassung verankert ist.
c. Entscheidungen können direkt getroffen werden, etwa durch Volksabstimmung, und durch
gewählte Repräsentanten. Diese Möglichkeiten stehen nicht im Widerspruch zueinander.
d. Gewählte Repräsentanten sind dem Souverän Untergebene. Sie führen die ihnen zugewiesenen
Aufgaben auf Zeit durch und können nötigenfalls durch den Souverän ihres Amtes enthoben
werden. In keinem Fall können sie die ihnen übertragene Macht an Dritte nicht rückholbar
weitergeben oder durch ihr Handeln die Entscheidungsmöglichkeit durch den Souverän schmälern.
e. Verfassungsänderungen, die die Souveränität schmälern, können nur vom Souverän selbst
verantwortet und entschieden werden.
f. Demokratische Machtausübung durch Repräsentanten setzt voraus, dass diese in fairen und
freien Wahlen gewählt wurden, dass Chancengleicheit für die Bewerber bestand und dass die
Repräsentanten ihr Handeln sowie Entscheidungsgrundlagen öffentlich und transparent zugänglich
machen, da ansonsten ihr Handeln nicht überprüfbar ist.
g. Das Demokratieprinzip umfasst alle Bürgerinnen und Bürger. Eine Selektion nach Herkunft,
Glauben oder Ideologie, wie es einige gerne hätten, ist nicht möglich.
h. Nur das Wählen von Parteien oder Repräsentanten begründet noch keine Demokratie, auch
wenn uns die Lehrbücher Gegenteiliges glauben machen wollen. Wenn grundlegende Demokratie-
Prinzipien keine Anwendung finden, wird die vereinbarte Herrschaftsform zwangsläufig in Willkür,
Unterdrückung und letztlich in Gewalt ausarten.
i. Völkerrechtliche Verträge, wie z.B. die Charta der Menschenrechte, müssen in einer Weise
vereinbart werden, dass einer Institution keine über die Vereinbarung hinausgehenden Rechte oder
Befugnisse eingeräumt werden.
j. In einer Demokratie muss das Recht auf die Letztentscheidung beim Volk liegen. Nur so kann
dem Prinzip einer vom Volk getragenen Staatsgewalt entsprochen werden.
3
3. Fazit, bezogen auf Deutschland
Die Machtausübung durch Repräsentanten / Parteien, ohne Entscheidungsmacht des Souveräns,
hat die generelle Tendenz einer – unzulässigen – Verflechtung zwischen Wirtschaft und Politik. Die
Rechtssetzung in Deutschland wurde solchen Verflechtungen zunehmend dienstbar gemacht und
hat sich gleichermaßen von einer Allgemeinwohl-Orientierung entfernt. Eine öffentliche Erörterung
dieses Konflikts wird i.d.R. von Repräsentanten vermieden, weil dadurch ihre Macht geschmälert
würde. Das deutsche Grundgesetzt entspricht in seiner Urfassung von 1949 zwar weitgehend
demokratischen Prinzipien, auch wenn es bis heute nicht vom Volk direkt bestätigt wurde, (!) ist
aber, was die Entscheidungsmacht des Souveräns anbelangt, unpräzise (Artikel 20.2.) und wurde
seit seiner Entstehung durch zahlreiche Änderungen aufgeweicht. Vorläufiger Höhepunkt ist die –
nach obigen Grundsätzen- nicht legitimierte, umsturzartige verfassungswidrige und verschleierte
Souveränitätsübertragung an EU-Organe, ein exemplarisch maximaler Sündenfall, festgeschrieben
u.a. im Artikel 23 GG.
Damit hat Deutschland seine Rechtsstaatlichkeit und demokratische Verfasstheit weitestgehend
verloren. So wird z.B. die Richterschaft auf Deutsches Recht vereidigt, soll sich aber der
Rechtsprechung des EuGH unterwerfen. Parlamentarier haben auf die über dem nationalen Recht
stehende Europäische Rechtssetzung kaum Einfluss. Deutschland ist auch kein Bundesstaat mehr,
weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit verloren und einer globalen, von
wirtschaftlichen Interessen geleiteten Verwertungslogik geopfert haben.
Die Bestandsgarantie, die „Ewigkeitsklausel“, wie sie etwa in Artikel 79.3 GG festgeschrieben ist,
wurde missachtet, was einer höchstmöglichen Verletzung gleichkommt. Das Deutsche Grundgesetz
fordert in einem solchen Fall in Artikel 20.4 den Souverän auf: „ Gegen jeden, der es unternimmt,
diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist“.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch Souveränitätsverlust eine nur noch sehr beschränkte
Legitimation staatlichen Handelns vorliegt. Als Konsequenz muss alles unternommen werden, um
eine wie im Grundgesetz geforderte Souveränität wieder herzustellen. Darüber hinaus wird es
unerlässlich sein, eine Letztentscheidungsmacht des Souveräns grundsätzlich einzufordern und
durchzusetzen. Losgelöst von Grundgesetz oder Verfassung müssen die Prinzipien, die eine
Demokratie begründen, immer wieder vom Souverän überprüft, eingefordert und, da es sonst keiner
tut, vom Souverän durchgesetzt werden.
Stuttgart 21, demokratisch legitimiert ?
4. Was hat dies alles mit Stuttgart 21 zu tun?
Durch die derzeitigen Auseinandersetzungen um S21 wird der zuvor beschriebene Konflikt
geradezu lehrbuchartig deutlich. Die Projektbetreiber sind unnachgiebig entschlossen, das
Milliardenprojekt, notfalls gewaltsam, durchzuziehen. Dabei übersehen sie, dass die Stuttgarter
Bürgerschaft diese weit reichende Frage selbst entscheiden will. Sie übersehen auch, dass sich die
Zeiten geändert haben und sich das Volk nicht mehr alles gefallen lässt. Denn es kann nicht sein,
dass die Bürger, ähnlich wie bei den Milliardenverlusten durch Finanzspekulation, alles bezahlen
sollen, ohne sich wehren zu können, ohne die Möglichkeit einer Letztentscheidung zu haben.
Die Dauer-Argumente der Projektbetreiber, wie „von allen politischen Gremien entschieden“, oder
„Verträge sind bereits abgeschlossen“, oder „der Widerspruch der Bürgerschaft kommt zu spät“,
oder „ das Projekt ist für die Region wichtig“, haben in Bezug auf den Entscheidungsanspruch der
Bürgerschaft keine Relevanz. Jedenfalls dann nicht, wenn man das Prinzip der Volkssouveränität
als das mit der höchsten Legitimation ausgestattete anerkennt. Die Bürgerschaft müsste sich
letztlich noch nicht einmal rechtfertigen, warum sie etwas ablehnt, weil sie souverän entscheidet !
Schon die subjektive Sorge vor immer höheren Schulden und einer Zerstörung der Umwelt wären
Grund genug, über die Länge von Tunnelröhren müsste garnicht gestritten werden.
Es ist dennoch hilfreich, die Legitimationskraft der einzelnen, durch die Projektbetreiber
vorgebrachten Argumente zu überprüfen, weil diese dadurch sachlicher widerlegt werden können.
4
5. Bürgerbeteiligung
In der Zeit vom 4. März bis zum 3. Juni 1997 wurde, von der Kommunalentwicklung Baden-
Württemberg GmbH (KE) moderiert, im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart eine so genannte
„Offene Bürgerbeteiligung“ zum Städtebauprojekt Stuttgart 21 durchgeführt.
Den Moderatoren wurde vorgegeben, die Arbeitsgruppen so zu moderieren, dass zwar Vorschläge
zur Ausgestaltung von S21 gemacht werden sollten, dass aber eine kritische Hinterfragung, eine
Ablehnung oder ein Diskurs über Alternativen zu unterbinden sei. Dennoch haben einige Sprecher
der Arbeitsgruppen bei der Vorstellung ihrer Arbeitsergebnisse im Rathaus am 26. Juni 1997
schwerwiegende Kritik und Argumente für eine Ablehnung des Projektes S21 vorgetragen, was
jedoch folgenlos blieb! Die so genannte Bürgerbeteiligung wurde für beendet erklärt. Ein wirklicher
Diskurs fand nicht statt, wodurch sich bereits zu diesem Zeitpunkt viele Teilnehmer getäuscht
fühlten.
6. Bürgerumfragen
Die Projektbetreiber behaupten, ihre demokratische Legitimation, bzw. die Zustimmung der
Bürgerschaft sei auch durch Bürgerumfragen gestützt, was jedoch schlicht nicht stimmt und damit
als Legitimations-Argument entfällt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte 2007 bei Emnid eine Umfrage in Baden-
Württemberg in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass ca. 2/3 der Bevölkerung sich gegen S21
ausgesprochen haben.
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/bund-landesverband-baden-wuerttemberg/boxid/787
Bei einer anderen Umfrage im Jahre 2009 zeigte sich, dass trotz massiver „Information“ durch die
Stadtverwaltung die Ablehnung für S21 mit jedem Jahr zunahm.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2158881_0_5216_-umfrage-mehr-buerger-gegen-stuttgart-21.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/media_fast/1203/stuttgart21.pdf
In einer Umfrage im August 2010 zu S21 durch Forsa, im Auftrag des STERN, stimmten im Land 51
Prozent mit „nein“, 26 Prozent mit „ja“ und 23 Prozent waren unentschieden. Noch eindeutiger ist
die Ablehnung in Stuttgart. Zwei Drittel (67 Prozent) der befragten waren gegen den Umbau des
Bahnhofs.
http://www.stern.de/politik/deutschland/stern-umfrage-baden-wuerttemberger-sind-gegen-stuttgart-21-
1598988.html
7. Durch alle Gremien bestätigt ?
Die Projektbetreiber behaupten, dass alle Gremien mehrheitlich S21 bestätigt hätten.
● Das Projekt S21 wurde in der gegenwärtig vorliegenden Form nie beschlossen!
● Es wurde von den Gremien allenfalls ein gleichnamiges, aber mit anderen Kosten, anderen
sachlichen Grundlagen und mit anderen Voraussetzungen verbundenes Projekt entschieden. Es ist
heutzutage üblich, dass Mega-Projekte zur besseren Durchsetzung zunächst klein gerechnet
werden und dass Politiker verheerend locker mit Steuer-Milliarden umgehen. Dennoch liegt keine
Legitimation vor, wenn das heutige Projekt um Milliarden teurer ist, als das seinerzeit Beschlossene.
Kurz: die Geheimhaltung elementarer Dokumente, Daten und Fakten sowie die weit höheren
Kosten lassen die damaligen Beschlüsse obsolet werden.
● Es haben auch nicht alle Gremien zugestimmt. Das höchste Gremium, die Bürgerschaft selbst,
wurde übergangen, obwohl sie einen Letztentscheidungs-Anspruch klar reklamiert hat und weiterhin
einfordert !
„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“
(Voltaire)
8. Politische Gremien unfehlbar?
Demokratie kann niemals bedeuten, dass man für die Dauer einer Wahlperiode jegliche, auch noch
so schädliche Entscheidungen schweigend erduldet. In einer Demokratie muss der Souverän das
Handeln seiner Repräsentanten prüfen und verantworten.
5
Er muss die Möglichkeit einer Letztentscheidung haben, wenn das Handeln der Repräsentanten
nicht hinnehmbar ist. Das ist der Fall, wenn ein enormer Schaden eintritt oder einzutreten droht und
sich die Repräsentanten auf anderem Wege nicht aufhalten lassen. Zu Recht verweisen Kritiker
darauf, dass parlamentarische Gremien und herrschende Repräsentanten immer wieder
mehrheitliche, formal richtige Beschlüsse gefasst haben, die aber inhaltlich untragbar waren. Um
einige Beispiele zu geben: in ungezählten Fällen wurde durch PPP-Geschäfte, Spekulation,
Zockerei, Scheingeschäfte zur Steuerumgehung (CBL), Täuschung, Betrug und Korruption ein
volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe angerichtet. Schäden, welche die betreffenden
Politiker weder verantworten, noch jemals, -schon allein wegen der Betragshöhe-, wieder gut
machen können. Der Schaden ist regelmäßig vom Bürger zu zahlen.
So belief sich allein der durch die Cross Border Leasing Geschäfte (CBL) angerichtete Schaden in
Deutschland auf hunderte Millionen, von den auf US-Seite entstandenen Schäden ganz zu
schweigen. Trotz schärfster Geheimhaltung wurden auch Fälle persönlicher Bereicherung bekannt.
So entdeckten Fahnder in Lichtenstein ein Konto des ehemaligen Leiters der kommunalen Leipziger
Wasserwerke (KWL) Klaus Heininger, auf dem 3,7 Millionen Euro Bestechungsgeld gefunden
wurden, für CBL-Geschäfte und weitere Finanztransaktionen.
http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/citynews/wasserwerke-skandal-heininger-muss-mit-mindestens-vierjahren-
haft-rechnen/r-citynews-a-36153.html
Beim Berliner Bankenskandal, der 2001 zum Sturz des damaligen Bürgermeisters Eberhard
Diepgen führte, wurde durch haarsträubende Tricksereien und „Spezialfonds“ mit Gewinngarantien
ein Milliardenschaden angerichtet, von politischen Gremien beschlossen, den die Bürgerschaft
weiterhin abzahlen darf. Der Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster sowie sein
damaliger erster Bürgermeister Lang standen übrigens auch auf der exklusiven Anlegerliste mit
Gewinngarantien.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Bankenskandal
Ende 2009 durchsuchten 240 Fahnder und Staatsanwälte Räume und Privatwohnungen der Baden-
Württembergischen Landesbank LBBW, wegen des Verdachts hochriskanter Spekulationsgeschäfte
in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro, wegen des Verdachts auf schwere Untreue. Der
gesamte Schaden ist noch nicht bekannt, jedenfalls mussten die Eigner der Bank, das Land, die
baden-württembergischen Sparkassen und die Stadt Stuttgart mit einer Kapitalspritze von zunächst
fünf Milliarden Euro und Garantien für Risikopapiere in Höhe von 12,7 Milliarden Euro die LBBW
stützen. Alle Schäden sind, wie immer in solchen Fällen, vom Steuerzahler zu tragen. Vorsitzende
der Trägerversammlung der LBBW sind u.a. Ministerpräsident Stefan Mappus und der Stuttgarter
Oberbürgermeister Wolfgang Schuster.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,665631,00.html
Auf Bundesebene dürfte sich der Gesamtschaden durch hochriskante Geschäfte im dreistelligen
Milliardenbereich bewegen. Es haftet, wie immer in solchen Fällen, der Steuerzahler, der den
Schaden von unten rausschwitzen muss. Solche astronomischen Beträge könnten sicher besser
und dem Allgemeinwohl dienlicher eingesetzt werden. Die schlichte Frage, wie sie in einer
Demokratie gestellt werden muss, lautet daher: soll der Bürger, der Souverän, in solchen Fällen nur
zahlen und stillhalten? Oder kann er, muss er die Möglichkeit haben, einzuschreiten? In den
vergangenen Jahrzehnten haben es die Repräsentanten zwar verstanden, gerade Haushaltsfragen
(Königsrecht) jeglichem Zugriff durch den Souverän etwa durch Volksentscheid zu entziehen, umso
mehr ist es deshalb erforderlich, diesen Misstand zu korrigieren. Es kann schlicht nicht sein, dass
die Machthabenden das Haushaltsrecht für sich reklamieren, nichts verantworten können, wollen
und müssen und dennoch die Haftung beim Bürger untergebracht wissen wollen.
Um es in ein Bild zu bringen: es kann nicht sein, dass ein Prokurist in einer Firma unerlaubt
Milliarden verzockt, alle Unterlagen geheim hält, aber von seinem Chef erwartet, dass dieser den
Schaden zahlt und ihn weiterzocken lässt.
6
Denn: Eine Firma ist ein Unternehmen, mit wenigen Chefs und vielen Mitarbeitern, während
ein demokratischer Staat eine Gemeinschaft ist, mit sehr vielen Chefs und vergleichsweise
wenigen Prokuristen auf Zeit.
Der Bezug zu S21 ist einfach herzustellen. Es geht um ein fragwürdiges Milliardenprojekt, was der
Bürger zwar bezahlen, die Entscheidung ihm aber versagt bleiben soll und damit um einen
typischen Fall, bei dem die Bürgerschaft selbst entscheiden will und dieses Recht, -gegen den
Widerstand ihrer Repräsentanten-, durchsetzen muss.
9. Stuttgart 21 – unumkehrbar?
Die Projektbetreiber argumentieren, die Verträge seien unterzeichnet, damit ein Ausstieg unmöglich
und die Ausstiegskosten seien horrend. Was die rechtlichen Aspekte anbelangt, ist es schlicht
falsch, dass ein unterzeichneter Vertrag nicht aufkündbar (einseitig) oder aufhebbar (beidseitig) sei.
Vielmehr gehört es zum Alltag im Geschäftsleben, dass Verträge gekündigt oder aufgehoben
werden können. Dabei ist eine einvernehmliche Aufhebung ohnehin zu jeder Zeit möglich. Nebenbei
bemerkt: Die Bereitschaft, parlamentarische Beschlüsse und Verträge aufzuheben oder zu
verändern, zeigt sich z.B. auch in der Diskussion um die AKW-Laufzeitverlägerungen. Deshalb
überzeugt es nicht, wenn die „Unumkehrbarkeit“ ständig mit dem Argument geschlossener Verträge
untermauert wird.
Wichtig für die Rechtsfolgen einer Vertragsauflösung ist die Frage, ob lediglich eine Vertragsreue
oder ein Motivirrtum als Grund für die Annulierung vorliegt, oder ob tatsächliche oder rechtliche
Veränderungen eingetreten sind, die eine Abänderung oder Auflösung des Vertrages erfordern,
bzw. erlauben. So bezieht sich § 323 ZPO zwar auf die Abänderung von Urteilen, beschreibt aber
den Rechtssatz der clausula rebus sic stantibus (dt. Bestimmung der gleich bleibenden Umstände),
wonach Verträge geändert /aufgelöst werden können, wenn entscheidende Umstände, die die
Geschäftsgrundlage gebildet haben, sich ändern. Dies steht zwar im Widerspruch zum allgemeinen
Rechtssatz „pacta sunt servanda“ wonach Verträge grundsätzlich einzuhalten sind, wird aber durch
das mit der Schuldrechtsreform von 2002 eingeführte und in § 313 BGB kodifizierte Rechtsinstitut
der Störung der Geschäftsgrundlage zugelassen.
§ 313 BGB im Wortlaut:
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss
schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt
geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags
verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls,
insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am
unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur
Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der
benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für
Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
Im öffentlichen Recht gilt die clausula rebus sic stantibus beispielsweise bei Verträgen zwischen
Bund und Ländern oder zwischen Ländern untereinander und findet ihren Ausdruck in den §§ 38.3
und 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das allgemeine Verwaltungsrecht.
VwVfG § 38.3: Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass
die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben
hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung
nicht mehr gebunden.
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VwVfG § 60, Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen:
(1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind,
sich seit Abschluss des Vertrags so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten
an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei
eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine
Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. Die
Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten
oder zu beseitigen.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form
vorgeschrieben ist. Sie soll begründet werden.
Im Falle von S21 muss eine Störung der Geschäftsgrundlage angenommen werden, weil die
Gremien auf der Basis geschönter Zahlen entschieden hatten, weil Ihnen wichtige Unterlagen
vorenthalten wurden und weil andere Planungen zugrunde lagen.
Bereits jetzt, noch vor Baubeginn, wurden Kostensteigerungen in Milliardenhöhe bekannt und die
Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Deutsche Bahn AG wurde den Parlamentariern
vorenthalten. Zwar ist die Bahn ein hundertprozentiges Bundesunternehmen, jedoch formal
privatisiert, mit der Folge, dass den Parlamentariern der Einblick unter Verweis auf Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse verweigert wird. Es kann nur als eine bodenlose Dreistigkeit bezeichnet
werden, wenn Parlamentarier über ein Milliardenprojekt entscheiden sollen, ihnen aber
entscheidende Informationen vorenthalten werden. Schon allein durch diesen Umstand sind die so
zustande gekommenen parlamentarischen Entscheidungen keine Legitimation, sondern ihr
Gegenteil, sie delegitimieren die Entscheidung.
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,8100947,00.html
Auch der Bundesrechnungshof hat sich mit Schreiben v. 30.Oktober 2008 an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt und mitgeteilt, dass er Mehrkosten in
Milliardenhöhe ermittelt hat. Die Projektbetreiber behaupten, das Schreiben nicht zu kennen.
Auszug: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, anliegend übersenden wir Ihnen den Bericht des
Bundesrechnungshofes nach § 88 Abs.2 BHO über die Projekte Stuttgart 21 und die Neubaustrecke
Wendlingen-Ulm. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Kosten bisher falsch eingeschätzt
wurden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat für vergleichbare
Großvorhaben Untersuchungen vorliegen, die belegen, das es zu erheblichen Mehrkosten kommen
wird. Zudem hat das Bundesministerium bisher dargestellt, dass Stuttgart 21 ein Projekt der
Deutschen Bahn AG sei. Der Bundesrechnungshof hat untersucht, wer die Kosten trägt und
festgestellt, dass der größte Anteil durch den Bund zu tragen sein wird. Deshalb sollte auch der
Bund entscheiden, ob und in welchem Umfang das Projekt umgesetzt wird…“
http://kopfbahnhof-21.de/fileadmin/downloads/081124_BTF_Entschliessungsantrag_gegen_Stuttgart_21.pdf
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1864034_0_8449_-bundesrechnungshof-mehrkosten-inmilliardenhoehe-
fuer-stuttgart-21.html
In ähnlicher Weise wurden auch fachliche Informationen vorenthalten, die zur einer ausgewogenen
Entscheidungsfindung nötig gewesen wären. So hat z.B. 2008 das baden-württembergische
Innenministerium die schweizerische Firma SMA beauftragt, ein Konzept für den Regionalverkehr
von 2020 an zu entwickeln, welches sich zwangsläufig auch auf das Projekt S21 bezieht. Das
Gutachten wurde zunächst geheim gehalten und erst durch die Zeitschrift STERN am 7. Juli 2010
öffentlich bekannt. Das Gutachten kommt zu einem verheerenden Befund: durch S21 entstehen
Infrastrukturengpässe sowie Konflikte zwischen Hauptbahnhof und Flughafen mit dem
Regionalverkehr; alles sei nicht kompatibel mit den Fernverkehrszügen in Stuttgart; es sei mit
Fahrzeitverlängerungen zu rechnen; die Infrastruktur sei zu knapp dimensioniert; die Gestaltung des
Fahrplans sei nur in geringem Maße möglich und es bestehe ein hohes Stabilitätsrisiko. SMA
betonte vor diesem Hintergrund am 5.6.2008, dass „aufgrund der Brisanz der vorliegenden
Resultate absolutes Stillschweigen erforderlich sei.“ Eine solche Empfehlung deutet, ganz nebenbei
bemerkt, auf Kartell-Interessen hin, während dem Allgemeinwohl eine transparente Offenlegung
dienlich wäre.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/umstrittener-hauptbahnhof-studie-zweifelt-stuttgart-21-an-
1580444.html
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An einem weiteren Beispiel wird deutlich, dass möglicherweise das Land Baden- Württemberg
einen Millionenauftrag an die Bahn vergab, um eine Finanzierungslücke zu schließen und um ein
finanziell wackelndes S21 auf diese Weise abzusichern. Der Großauftrag des Landes war nicht die
einzige Finanzspritze. Um Stuttgart 21 zu stabilisieren, überwies der Flughafen Stuttgart 2008 der
Bahn 112 Millionen Euro und die Stadt Stuttgart verzichtete 2007 auf 212 Millionen Euro Sollzinsen,
die die Bahn hätte zahlen müssen.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landesregierung-s-21-mit-grossauftrag-erkauft.840431f7-9b8f-
4ce4-aca7-b04a74420521.html
Auch ein Gutachten der Beratungsfirma KCW für das Umweltbundesamt (UBA) sieht keinen Bedarf
für das Megaprojekt S21. Autor Michael Holzhey stellt fest, dass sämtliche Analysen und Prognosen
der DB AG sich mit der Einschätzung decken, nach der die tatsächlichen Engpässe des deutschen
Netzes nicht im Stuttgarter Bahnknoten liegen und dass die Steuermilliarden besser anderswo
angelegt wären.
http://www.sueddeutsche.de/politik/studie-zu-stuttgart-ein-neues-nadeloehr-1.987177
Eine Studie der Gutachter K+P für die IHK Stuttgart wurde ebenfalls bisher verschwiegen. Die
Studie kommt zu dem Schluss, dass das bestehende Netz am Neckar das Wachstum im
Schienenverkehr ohne S21 locker verkraften könne. Andernorts – wie im Rheintal – drohen dagegen
schlimme Engpässe im Güterverkehr. Genau dort fehlt aber das Geld.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6792664/188l8f7/index.html
Nach einem Bericht des STERN geht aus einem geologischen Gutachten von 2003 des
Ingenieurbüros Smoltczyk & Partner hervor, dass der Untergrund voller Hohlräume ist. Der Tübinger
Geologe Jakob Sierich hat für das Magazin das Gutachten analysiert und kam zu dem Schluss:
„Bei ‚Stuttgart 21‘ geht es nicht um mögliche Risse in Häusern, es geht um mögliche Krater, in
denen Häuser verschwinden können. Es geht um Menschenleben.“
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/gefahr-fuer-leib-und-leben-architekt-von-stuttgart-21-fordertsofortigen-
baustopp-1596547.html
Diese Aufzählung ließe sich weiter fortsetzen. Entscheidend ist jedenfalls, bezogen auf die
Möglichkeit einer Vertragsaufhebung- oder Kündigung, welche Fakten verschwiegen wurden,
welche tatsächlichen und welche rechtlichen Veränderungen eingetreten sind und zu einer anderen
Bewertung und Entscheidungsfindung der Parlamentarier geführt hätten. Zu einer seriösen Analyse
der Ausstiegsmöglichkeiten wäre es erforderlich, dass die Projektbetreiber umgehend die
geschlossenen Verträge offen legen, damit bei objektiver Betrachtung durch unabhängige
Gutachter die Ausstiegsmöglichkeiten geprüft werden können.
10. Kosten einer Beendigung von Stuttgart 21
Für die Bewertung dieser Frage reicht es nicht aus, horrende Zahlen über die Medien zu verbreiten.
Vielmehr ist es erforderlich, reale Zahlen, nebst den Verträgen, auf den Tisch zu legen. An der
Redlichkeit einer solchen Offenlegung sind Zweifel berechtigt. Ein geheim gehaltenes internes
Papier vom Dezember 2009, für DB-Konzernchef Grube gefertigt, welches der Frankfurter
Rundschau vorliegt, beweist, dass die Alternative zu S21, die Modernisierung des bestehenden
Kopfbahnhofs, mit 340 Millionen Euro bis 2020 nur einen Bruchteil der S21-Summen kosten würde.
Auch der Ausstieg aus S21 sei viel günstiger als behauptet. Die bisher entstandenen Kosten bei der
DB beziffert das Geheimpapier auf gerade mal 73 Millionen Euro. Der Bahn AG würden allerdings
bei Realisierung eines Alternativkonzeptes wesentliche Teile der versprochenen Steuermilliarden
entgehen..
http://www.fr-online.de/wirtschaft/mobilitaet/tricksen-und-taeuschen/-/1473636/4573076/-/index.html
Entscheidend ist, dass es für die Bewertung von Ausstiegskosten nicht reicht, die bisher
entstandenen Kosten zu bilanzieren. Vielmehr müssten diese in einer Gesamtbilanz den Kosten
und Nutzen einer alternativen Bahnhofssanierung wie z.B. bei K21 gegenüber gestellt werden, weil
nur über einen solchen Vergleich ein realistisches Bild zustände käme.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei einer Realisierung von S21 vermutlich noch weit höhere
Kosten entstehen würden, als die bis jetzt schon bekannten.
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Entscheidend ist auch, was die Frage nach den Kosten bei einer Vertragsauflösung anbelangt, dass
zumindest alle Zahlungen, die zwischen Stadt, Land Baden-Württemberg Bund und Bahn zu leisten
wären, in öffentlicher Hand blieben, da sich auch die Bahn vollständig in Staatseigentum befindet,
also im schlechtesten Fall eine Verschiebung von Geld zwischen den Ebenen stattfinden würde !
11. Nebentätigkeiten und Spenden
Es gehört zum politischen Alltag, dass politische Entscheider erstaunlich vielen „Nebentätigkeiten“
nachgehen und sich damit ein stattliches Zubrot verdienen. Dazu gehören Aufsichtsratsposten,
Vortrags- und Beratertätigkeiten, die auch mit dem Begriff „Weiße Korruption“ beschrieben werden,
weil sie strafrechtlich nicht verfolgbar sind aber dennoch die Unabhängigkeit von Repräsentanten
erheblich einschränken können. Quantitativ betrachtet ist beispielsweise der ehemalige
Finanzminister und heutiges Mitglied des Bundestages, Peer Steinbrück einer der Spitzenreiter, der
mit seinen Nebentätigkeiten mehr verdient, als die amtierende Bundeskanzlerin.
http://blog.abgeordnetenwatch.de/2010/08/17/ein-buch-29-vortrage-und-einige-hunderttausend-euro-dienebeneinkunfte-
des-peer-steinbruck/
In Stuttgart war es zuletzt die temporäre Beiratstätigkeit des Ersten Bürgermeisters Föll, die für
Unmut sorgte, weil dieser sich als Beirat des Bauunternehmens Wolf & Müller verpflichtete hatte
und damit einer Firma, die als Generalunternehmer den Nordflügel des Bahnhofs abreißen und
weitere Arbeiten für S21 ausführen soll.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wolff-mueller-foell-gibt-beraterjob-auf.df2ca7e9-e749-4a76-80e2-
b8f657f5f71a.html
Auch Parteispenden gehören zum Repertoire der Einflussnahme auf politische Entscheidungen.
So wurden in Stuttgart der CDU Fraktion 70.000.- Euro gespendet, von dem Unternehmen
Herrenknecht, einem Hersteller von Großbohrmaschinen, wie sie auch bei einer Realisierung von
Stuttgart 21 zum Einsatz kämen. Aufsichtsratsvorsitzender ist übrigens Herr Dr. h.c. Lothar Späth,
ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
http://www.herrenknecht.de/meta-navigation/impressum.html
In Bezug auf das Projekt Stuttgart 21 sind Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft so
auffällig, dass ein Hinterfragen der Unabhängigkeit politischer Entscheider gerechtfertigt erscheint.
Auch zu dieser Thematik bleibt festzustellen, dass eine demokratische Legitimation nur dann
behauptet werden kann, wenn bei den politischen Entscheidern eine Unabhägigkeit von
wirtschaftlichen Interessen oder sonstigen Verflechtungen glaubhaft angenommen werden kann.
Nähere Informationen zu möglichen Verflechtungen im Zusammenhang mit S21 sind im Internet zu
finden unter: http://www.stuttgart-21-kartell.org .
Stefan Mappus, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, als ein anderes Beispiel, ist formal noch
Mitarbeiter des Weltkonzerns Siemens, mit ruhendem Arbeitsvertrag. Die Presseabteilung von
Siemens erläutert dazu: …“solche langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnisse seien keine
Seltenheit… Die Mehrheit der im Konzern tätigen Mandatsträger übe ihr politisches Engagement
ehrenamtlich aus und arbeite daneben normal weiter. Nur eine geringe Anzahl versehe das Mandat
hauptamtlich, bei ruhendem Arbeitsvertrag. Dabei handele es sich vor allem um Bürgermeister,
aber auch um Abgeordnete von Bundestag und Landtagen.“
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2603851_0_9223_-stefan-mappus-ein-jobangebot-vonsiemens.
html
„Der wahre Charakter einer Person wird gemessen an dem, was die Person tun würde, wenn
niemand jemals etwas davon erfahren würde.“ (Thomas Macaulay)
12. Protest zu spät vorgetragen?
Von den Projektbetreibern wird argumentiert, der Protest komme zu spät, es sei schon alles
entschieden. Dem ist zu erwidern, dass niemand genau sagen kann, wann genau, bzw. mit
welchem Vertrag das Projekt S21 eigentlich begonnen hat. Etwa mit einer Rahmenvereinbarung
1995, oder mit der Ergänzungsvereinbarung im Jahre 2001, oder mit einem „Memorandum of
Understanding“ im Jahre 2007, oder mit dem Finanzierungsvertrag im Jahre 2009?
Tatsache ist, dass die Kritik an S21 immer wieder und immer deutlicher vorgetragen wurde.
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So konnte die Bürgerschaft z.B. 2004 davon ausgehen, dass es im Falle von Mehrkosten bei S21
zu einem Bürgerentscheid kommen werde. Im Herbst 2004 bewarb sich Boris Palmer als Kandidat
der Grünen für das Amt des Oberbürgermeisters von Stuttgart. Nachdem er hinter den anderen
Bewerbern zurück lag, zog er seine Kandidatur zurück, führte Gespräche mit den besser platzierten
Ute Kumpf und Wolfgang Schuster. In einem 6-Punkte-Programm fand er bei Schuster mehr
Übereinstimmung und empfahl dessen Wahl. Wolfgang Schuster sicherte im Gegenzug zu, dass er
S21 einem Bürgerentscheid zugänglich machen werde, falls S21 mehr als 100 Millionen Euro teurer
werden sollte. Wolfgang Schuster hat dieses Versprechen gebrochen, was schon für sich
genommen jede demokratische Legitimation in Frage stellt.
http://www.focus.de/politik/deutschland/boris-palmer-stuttgart-21-ist-umkehrbar_aid_544547.html
Ein weiterer Versuch, über das Projekt mit einem Bürgerentscheid zu entscheiden, wurde 2007 mit
der Übergabe von 67.000 Unterschriften eines Bürgerbegehrens unternommen, was jedoch als
unzulässig abgelehnt wurde. Eine Bürgerbefragung wäre aber dennoch jederzeit möglich gewesen.
Zu welchem Zeitpunkt hätte nun letztlich die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid durchführen
sollen? Im Gesamtzusammenhang entsteht jedenfalls der Eindruck, dass die Projektbetreiber auf
keinen Fall einen Bürgerentscheid und damit ein Risiko für „ihr“ Projekt eingehen wollen.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass noch keine unumkehrbaren Bauarbeiten für das Projekt S21
begonnen haben! (August 2010) Deshalb ist ein Ausstieg unter praktischen Gesichtpunkten noch
ohne weiteres möglich.
An die Projektbetreiber adressiert muss aber auch warnend gesagt werden: Verteile nicht die Beute,
wenn der Bär noch nicht erlegt ist !
13. Planfeststellung
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, welches in Deutschland für
Großprojekte vorgesehen und in den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bzw. in
den zumeist inhaltsgleichen Parallelvorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze, im
Baugesetzbuch (BauGB §38) sowie im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG §18) für
Eisenbahnprojekte geregelt ist. Sinn und Zweck ist es, alle relevanten, vor allem auch überregionale
Belange, durch eine gesetzlich verankerte Bürger und Behördenbeteiligung sorgfältig zu bewerten,
zu erforschen und abzuwägen, um letztlich eine sachgerechte Entscheidung über das Bauvorhaben
fällen zu können.
Im Falle von S 21 sind jedoch die Bauabschnitte PFA 1.3 (Filderbahnhof, Anschluss Rohrer Kurve)
und PFA 1.6b (Abstellbahnhof Untertürkheim) noch nicht planfestgestellt. (August 2010)
Befremdlich ist dabei, dass die Projektbetreiber, auch Ministerpräsident Mappus, dennoch das
Projekt begonnen haben und dessen Unumkehrbarkeit beschwören ?! Das bedeutet, dass die
Betreiber durch ihr Handeln die Planfeststellungsbehörde unter Druck setzen und eine Ablehnung,
z.B. bei schwersten Bedenken, vorwegnehmend ausschließen möchten, womit das Verfahren zur
Farce wird. Eine echte Entscheidungsmöglichkeit der Behörde hätte hingegen zur Folge, dass im
besseren Fall die Pläne geändert, oder im schlechteren Fall abgelehnt werden müssten. Um so
unverständlicher ist es, dass die Betreiber in ihren Verträgen trotz fehlender Planfeststellungen
keine Ausstiegsklauseln vereinbart haben, (Zitat Projektsprecher Drexler) dass sie, um Fakten zu
schaffen, schon Teile des Bahnhofs abreißen und damit den Bürger einmal mehr mit enormen
finanziellen, ökologischen und städtebaulichen Risiken belasten ! Unrichtig ist auf jeden Fall die
Behauptung feststehender Kosten und einer Legitimation durch Gremien, weil dies erst nach
unanfechtbarer Planfeststellung und allen sich daraus ergebenden Konsequenzen möglich wäre.
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5408_d.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Planfeststellung
14. Bürgerbefragung möglich?
Wenn eine Entscheidung durch den Souverän wirklich gewollt wäre, was bei Beachtung
demokratischer Prinzipien nicht anders denkbar ist, kann die Frage der Zulässigkeit oder
Unzulässigkeit eines Bürgerentscheids unberücksichtigt bleiben. Denn es ist jederzeit möglich, wie
von Herrn MdB Hermann Scheer in einer Pressemitteilung am 27.7.2010 vorgeschlagen, eine
Bürgerbefragung durchzuführen, die zwar keine rechtliche Bindewirkung hat, aber dennoch Klarheit
schafft, im Sinne eines Bürgerentscheids.
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15. Information
Die Aufgabe eines Oberbürgermeisters ist es, die Bürger über wichtige Angelegenheiten sachlich
und umfassend zu informieren. Auch dies ist Grundvoraussetzung für demokratisch legitimiertes
Handeln. Die „Informationen“ zu S21, wie sie von der Stadt publiziert wurden und werden, erwecken
hingegen eher den Verdacht einer einseitigen Werbung zugunsten wirtschaftlicher Interessen.
Die vom Oberbürgermeister in Auftrag gegebene, millionenteure Werbekampagne kann jedenfalls
nicht als sachliche Information gewertet werden. Im Gegensatz dazu wäre es nötig gewesen, in
allen Medien und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in fairer Weise gleich gewichtet Pro und
Kontra darzustellen und abzuwägen.
16. Demokratisch legitimiert? – Fazit für Stuttgart
● Das gegenwärtige Projekt S21 ist demokratisch nicht legitimiert, weil die von den Betreibern
zitierten politischen Gremien ein Projekt entschieden haben, dem andere Kosten, Fakten und
andere Planungsgrundlagen zugrunde lagen.
● Da die Planungen vor über 17 Jahren begannen, hätte zur Legitimation eine neuerliche
Entscheidung erfolgen müssen, die die zwischenzeitlichen gesellschaftlichen Veränderungen und
veränderten Wissensstände berücksichtigt.
● Es fehlt die Legitimation, weil Bürgerschaft und politische Gremien nicht transparent über Kosten
und Risiken informiert und weil wesentliche Studien, Gutachten und Berechnungen geheim
gehalten wurden
● Es fehlt die Legitimation, weil politische Gremien und Entscheider in einer Weise mit
wirtschaftlichen Interessen verflochten sind, die an der notwendigen Unabhängigkeit Zweifel
aufkommen lassen.
● Es fehlt die Legitimation, weil der Denkmalschutz missachtet- und der Ausgang eines
diesbezüglichen gerichtlichen Verfahrens nicht abgewartet wurde.
● Es fehlt die Legitimation, weil erkennbar und bekanntermaßen sachlich und fachlich schwere
Probleme mit S21 zu erwarten sind, die es zu vermeiden gilt, vor allem dann, wenn man von ihnen
Kenntnis hat.
● Es fehlt, und das steht im Mittelpunkt der Diskussion, die Legitimation durch die höchste Instanz,
die Bürgerschaft selbst, die eine Entscheidung beansprucht hatte und weiter beansprucht.
Eine Entscheidung, die auch durch das Versprechen des Oberbürgermeisters Schuster in
Zusammenhang mit den Bürgermeisterwahlen 2004 hätte durchgeführt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, dass das Projekt S21 von den Projektbetreibern vor
allem aus wirtschaftlichen Gründen forciert wird, begleitet von diversen Verflechtungen.
Die Vorgehensweise der Projektbetreiber zeichnet sich zudem durch eine enorme Respektlosigkeit
gegenüber der Bürgerschaft aus! Ihr Paternalismus zeigt, dass sie die Stimme der Bürgerschaft
weder verstehen noch ernst nehmen. Wie sonst im Umgang mit Kleinkindern üblich, erklären sie
öffentlich, was für die Bürger, deren Kinder und die Region gut ist. Würden Sie demokratische
Prinzipien auch nur halbwegs ernst nehmen, müssten sie selbstverständlich dem Bürgerwillen
folgen und eine Bürgerentscheidung organisieren.
Die Vorgehensweise der Projektbetreiber weist aber auch erschreckende Parallelen zu anderen
Mega-Projekten rund um den Globus auf, bei denen es mittlerweile gang und gäbe ist, zur
Durchsetzung der gesteckten Ziele die Bevölkerung zu täuschen und sie mit Militär- und
Polizeigewalt in Schach zu halten.
Ähnlich wie in anderen Ländern gehen in Stuttgart zehntausende Bürgerinnen und Bürgern, die
noch nie an Demonstrationen teilgenommen haben, auf die Straße, wie die Mütter von Plaza de
Mayo in Argentinien mit ihren Kochtöpfen, weil sie offenbar darin die einzige Möglichkeit sehen, der
Ignoranz und Überheblichkeit der Projektbetreiber etwas entgegensetzen zu können.
Die Werkzeuge dieses Widerstands sind Gewaltfreiheit, Musik, Fantasie, Lyrik, Kerzen, Ideen,
Verstand, Kreativität, Sensibilität, die Liebe zur eigenen Stadt, ihren Bauten und Bäumen, eine
voraussichtlich bisher nicht gekannte Ausdauer und die Fähigkeit, auch zu tausenden sich selbst
zu finden und zu führen. Es scheint, dass neben dem Widerstand gegen S21 in Stuttgart eine
Bewegung der Selbstbestimmung entstanden ist, die weit über den eigentlichen Grund des
Protestes und über die Grenzen der Stadt hinausgeht.
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Eine Bewegung, die großartiger und bewundernswerter ist, als es das Tunnelprojekt jemals hätte
sein können. Eine Bewegung, die der Oberbürgermeister durch seine Hartnäckigkeit erst ermöglicht
hat und auf die er, wenn er es eines Tages so sehen kann, wirklich stolz sein wird, eine Bewegung,
die mit Macht im Faust´schen Sinne aus jener Kraft entstand, die Tunnelröhren wollte und,
tatsächlich unumkehrbar, Selbstbestimmung schafft.
„Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.“ (Heraklit)
17. Lösungsmöglichkeiten
● Um den Respekt vor dem Souverän wieder herzustellen, der den Projektbetreibern offensichtlich
abhanden gekommen ist, um zu einer demokratisch legitimierten Entscheidung zu kommen, ist eine
Bürgerbefragung durchzuführen, wie sie von Herrn MdB Hermann Scheer empfohlen wurde, deren
Ergebnis von allen Seiten zu akzeptieren ist. Ein sofortiger Baustop ist in diesem Zusammenhang
eine Selbstverständlichkeit.
● Alternative Planungen, sofern zu solchen nach Beendigung von S21 kommen sollte, müssen von
Anbeginn an transparent und öffentlich durchgeführt werden und die Bürgerschaft muss, sofern sie
es wünscht, über das Ergebnis selbst entscheiden können.
● Da sich der am Projekt S21 entstandene Widerstand bereits im kollektiven Bewusstsein
festgesetzt hat, sind auch in Zukunft Entscheidungen durch die Bürger zu organisieren, wenn diese
es wünschen.
● Gewaltfreier Protest und ziviler Ungehorsam müssen -als letztes Mittel- so lange eingesetzt
werden, bis wirklich demokratische Verhältnisse wieder hergestellt sind und eine demokratische
Entscheidung, wie oben beschrieben, getroffen und befolgt wurde.
„Wo unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Bertolt Brecht)
18. Weitere Quellen
Argumente kontra S21:
http://www.kopfbahnhof-21.de
http://www.bei-abriss-aufstand.de
http://www.stuttgart-21-kartell.org
http://www.parkschuetzer.de
http://www.schutzgemeinschaft-filder.de
http://www.vorort-vaihingen.de
http://www.die-anstifter.de
http://www.vcd-bw.de/themen/s21/index.html
http://www.s21.siegfried-busch.de
http://www.rems-murr-gegen-s21.de
http://www.zughalt.de
http://www.bund-bawue.de
http://www.dialog-21.de
http://www.pro-bahn.de/bawue/stgt21.htm
http://www.winnehermann.de/verkehr/bahn/Stgt21/091209_argumentation_Stuttgart-21.html
Argumente pro S21
http://www.das-neue-herz-europas.de
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/66249/
http://www.stuttgart.de/item/show/189296
http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/turmforum/default.aspx
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Archiv16/Artikel/2007/07/2007-07-19-stuttgart21.html
http://www.stuttgart21-ja-bitte.de/
http://www.stuttgart-baut.de/bauprojekte.cgi?a=projekt_uebersicht&id=24
http://www.prostuttgart21.de/start
Jens Loewe, Stuttgart, 1.9.2010 (Kontakt: info@nwwp.de )
Wo ist der Download der Gutachten?
Wird hier zensiert?
MfG
Wühlmaus
bitte direkt bei den Parkschützern nachfragen.