Gutachten zur Geologie, wie im Stern zitiert

Das Bodengutachten, das im Stern zitiert wurde, ist vom Ingenieurbüro Smoltczyk & Partner für Geotechnik, Hydrogeologie, Umwelttechnik erstellt.

Gutachten Teil 1

Gutachten Teil 2

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Gutachten zur Geologie, wie im Stern zitiert

  1. tobias sagt:

    http://zughalt.de/wp-content/uploads/2010/09/12_Stuttgart-21-_demokratisch_legit-1.pdf

    1
    Stuttgart 21 – demokratisch legitimiert ?
    In Stuttgart soll derzeit das Milliardenprojekt Stuttgart 21 unter allen Umständen verwirklicht
    werden. Gleichzeitig wächst der Widerstand täglich. Der Oberbürgermeister der Stadt
    Stuttgart, Wolfgang Schuster, teilt dazu knapp mit, so z.B. in den Stuttgarter Nachrichten v.
    13.8.2010, dass der Beschluss durch alle Gremien ging und damit demokratisch legitimiert
    sei. Dazu gibt es jedoch handfeste Gegenargumente. Die folgenden Argumente sind als ein
    Beitrag zur Klärung dieser Frage zu verstehen. Dazu ist es dringend erforderlich, zunächst
    allgemein den Begriff Demokratie zu definieren. Eine Bestandsaufnahme tut Not !
    Inhalt:
    Was bedeutet Demokratie?
    1. Definition und Bestandsaufnahme
    2. Zwingende Folgerungen
    3. Fazit, bezogen auf Deutschland
    Stuttgart 21, demokratisch legitimiert ?
    4. Was hat dies alles mit Stuttgart 21 zu tun?
    5. Bürgerbeteiligung
    6. Bürgerumfragen
    7. Durch alle Gremien bestätigt ?
    8. Politische Gremien unfehlbar?
    9. Stuttgart 21 – unumkehrbar?
    10. Kosten einer Beendigung von Stuttgart 21
    11. Nebentätigkeiten und Spenden
    12. Protest zu spät vorgetragen?
    13. Planfeststellung
    14. Bürgerbefragung möglich?
    15. Information
    16. Demokratisch legitimiert? – Fazit für Stuttgart
    17. Lösungsmöglichkeiten
    18. Weitere Quellen
    Was bedeutet Demokratie?
    1. Definition und Bestandsaufnahme
    Der Begriff Demokratie beschreibt ein Prinzip, nach welchem die Bürgerinnen und Bürger selbst der
    Souverän, also oberste und souveräne Instanz, Träger der Staatsgewalt und gleichzeitig die
    Beherrschten sind. Und nicht etwa ein König, Diktator oder Willkürherrscher. Dieses fundamentale
    Prinzip gilt es anzuerkennen, wenn man von Demokratie spricht.
    Das Anerkenntnis dieses Prinzips findet sich in Deutschland in der Ausrufung der Republik im
    November 1918 durch Philipp Scheidemann in Berlin mit den Worten „…alles für das Volk, alles
    durch das Volk…“ und seit 1949 im Grundgesetzt, in Artikel 20.2. in der Formulierung „… Alle
    Staatsgewalt geht vom Volke aus…“ Ähnlich beschrieb es der 16. US-Präsident, Abraham Lincoln
    am 19. November 1863 in seiner Gettysburg Rede, mit den Worten: „…auf dass diese Nation eine
    Wiedergeburt der Freiheit erleben und auf dass die Regierung des Volkes durch das Volk und für
    das Volk nicht von der Erde verschwinden möge…“ Damit verankerte er die Idee der
    Volkssouveränität in der amerikanischen Seele.
    Im Zeitalter der Aufklärung waren es Philosophen wie Jean-Jaques Rousseau, Montesquieu,
    Voltaire, aber auch der Gründervater der amerikanischen Demokratie Thomas Jefferson, die mit
    ihrem Demokratieverständnis die Überwindung absolutistischer Herrschaftssysteme herbeiführten.
    2
    Der Aufklärer Rousseau entwickelte bereits 1762 in seiner staatstheoretischen Schrift Contrat
    Social (Gesellschaftsvertrag) die Idee einer Volkssouveränität, die mittlerweile als grundlegendes
    Prinzip der Legitimation politischer Herrschaft angesehen werden kann. (Souverän: frz.
    Souverainete = höchste Staatsgewalt oder lat. Superanus / superioritas = frei übersetzt: über allen
    anderen Institutionen stehend)
    Danach ist das Volk Träger der höchsten Staatsgewalt und steht damit als einziges Organ über den
    anderen Verfassungsorganen. Stellen sich hingegen Institutionen über das Volk, über den
    Souverän, so ist dies unvermeidlicher Ausdruck einer Willkürherrschaft. Nach Rousseau, aber auch
    nach gesundem Menschenverstand haben alle Organe zu schweigen, wenn der Souverän selbst
    spricht. Diese Festlegung ist selbstevident, weil es nur in einem Akt der Willkür möglich ist, sich
    über die Gemeinschaft, über die Stimme des Volkes zu stellen. Das Prinzip der Volkssouveränität
    legitimiert sich selbst, weil es nur durch Gewalt verdrängt werden kann. Es eröffnet wie keine
    andere Herrschaftsform die Möglichkeit, dass sich der Schwächere wie der Stärkere in
    Selbstbestimmung entfalten können und dass gleichsam das Allgemeinwohl Ziel des Handelns ist.
    Aus diesem Prinzip ergeben sich zwingende Folgerungen.
    2. Zwingende Folgerungen
    a. Es muss eine Verfassung geben, die, wie auch immer entstanden, vom Volk verstanden,
    akzeptiert und getragen wird, der das Volk zugestimmt hat.
    b. Das Volk unterwirft sich seiner Verfassung und begründet dadurch Rechtsstaatlichkeit. Es muss
    die Möglichkeit haben, die Verfassung zu ändern, sofern dies nötig erscheint, weil das
    Demokratieprinzip eine lebendige, sich selbst bestimmende, sich weiter entwickelnde Gemeinschaft
    hervorbringt. So, wie es auch z.B. in der Schweizer Verfassung verankert ist.
    c. Entscheidungen können direkt getroffen werden, etwa durch Volksabstimmung, und durch
    gewählte Repräsentanten. Diese Möglichkeiten stehen nicht im Widerspruch zueinander.
    d. Gewählte Repräsentanten sind dem Souverän Untergebene. Sie führen die ihnen zugewiesenen
    Aufgaben auf Zeit durch und können nötigenfalls durch den Souverän ihres Amtes enthoben
    werden. In keinem Fall können sie die ihnen übertragene Macht an Dritte nicht rückholbar
    weitergeben oder durch ihr Handeln die Entscheidungsmöglichkeit durch den Souverän schmälern.
    e. Verfassungsänderungen, die die Souveränität schmälern, können nur vom Souverän selbst
    verantwortet und entschieden werden.
    f. Demokratische Machtausübung durch Repräsentanten setzt voraus, dass diese in fairen und
    freien Wahlen gewählt wurden, dass Chancengleicheit für die Bewerber bestand und dass die
    Repräsentanten ihr Handeln sowie Entscheidungsgrundlagen öffentlich und transparent zugänglich
    machen, da ansonsten ihr Handeln nicht überprüfbar ist.
    g. Das Demokratieprinzip umfasst alle Bürgerinnen und Bürger. Eine Selektion nach Herkunft,
    Glauben oder Ideologie, wie es einige gerne hätten, ist nicht möglich.
    h. Nur das Wählen von Parteien oder Repräsentanten begründet noch keine Demokratie, auch
    wenn uns die Lehrbücher Gegenteiliges glauben machen wollen. Wenn grundlegende Demokratie-
    Prinzipien keine Anwendung finden, wird die vereinbarte Herrschaftsform zwangsläufig in Willkür,
    Unterdrückung und letztlich in Gewalt ausarten.
    i. Völkerrechtliche Verträge, wie z.B. die Charta der Menschenrechte, müssen in einer Weise
    vereinbart werden, dass einer Institution keine über die Vereinbarung hinausgehenden Rechte oder
    Befugnisse eingeräumt werden.
    j. In einer Demokratie muss das Recht auf die Letztentscheidung beim Volk liegen. Nur so kann
    dem Prinzip einer vom Volk getragenen Staatsgewalt entsprochen werden.
    3
    3. Fazit, bezogen auf Deutschland
    Die Machtausübung durch Repräsentanten / Parteien, ohne Entscheidungsmacht des Souveräns,
    hat die generelle Tendenz einer – unzulässigen – Verflechtung zwischen Wirtschaft und Politik. Die
    Rechtssetzung in Deutschland wurde solchen Verflechtungen zunehmend dienstbar gemacht und
    hat sich gleichermaßen von einer Allgemeinwohl-Orientierung entfernt. Eine öffentliche Erörterung
    dieses Konflikts wird i.d.R. von Repräsentanten vermieden, weil dadurch ihre Macht geschmälert
    würde. Das deutsche Grundgesetzt entspricht in seiner Urfassung von 1949 zwar weitgehend
    demokratischen Prinzipien, auch wenn es bis heute nicht vom Volk direkt bestätigt wurde, (!) ist
    aber, was die Entscheidungsmacht des Souveräns anbelangt, unpräzise (Artikel 20.2.) und wurde
    seit seiner Entstehung durch zahlreiche Änderungen aufgeweicht. Vorläufiger Höhepunkt ist die –
    nach obigen Grundsätzen- nicht legitimierte, umsturzartige verfassungswidrige und verschleierte
    Souveränitätsübertragung an EU-Organe, ein exemplarisch maximaler Sündenfall, festgeschrieben
    u.a. im Artikel 23 GG.
    Damit hat Deutschland seine Rechtsstaatlichkeit und demokratische Verfasstheit weitestgehend
    verloren. So wird z.B. die Richterschaft auf Deutsches Recht vereidigt, soll sich aber der
    Rechtsprechung des EuGH unterwerfen. Parlamentarier haben auf die über dem nationalen Recht
    stehende Europäische Rechtssetzung kaum Einfluss. Deutschland ist auch kein Bundesstaat mehr,
    weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit verloren und einer globalen, von
    wirtschaftlichen Interessen geleiteten Verwertungslogik geopfert haben.
    Die Bestandsgarantie, die „Ewigkeitsklausel“, wie sie etwa in Artikel 79.3 GG festgeschrieben ist,
    wurde missachtet, was einer höchstmöglichen Verletzung gleichkommt. Das Deutsche Grundgesetz
    fordert in einem solchen Fall in Artikel 20.4 den Souverän auf: „ Gegen jeden, der es unternimmt,
    diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
    Abhilfe nicht möglich ist“.
    Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch Souveränitätsverlust eine nur noch sehr beschränkte
    Legitimation staatlichen Handelns vorliegt. Als Konsequenz muss alles unternommen werden, um
    eine wie im Grundgesetz geforderte Souveränität wieder herzustellen. Darüber hinaus wird es
    unerlässlich sein, eine Letztentscheidungsmacht des Souveräns grundsätzlich einzufordern und
    durchzusetzen. Losgelöst von Grundgesetz oder Verfassung müssen die Prinzipien, die eine
    Demokratie begründen, immer wieder vom Souverän überprüft, eingefordert und, da es sonst keiner
    tut, vom Souverän durchgesetzt werden.
    Stuttgart 21, demokratisch legitimiert ?
    4. Was hat dies alles mit Stuttgart 21 zu tun?
    Durch die derzeitigen Auseinandersetzungen um S21 wird der zuvor beschriebene Konflikt
    geradezu lehrbuchartig deutlich. Die Projektbetreiber sind unnachgiebig entschlossen, das
    Milliardenprojekt, notfalls gewaltsam, durchzuziehen. Dabei übersehen sie, dass die Stuttgarter
    Bürgerschaft diese weit reichende Frage selbst entscheiden will. Sie übersehen auch, dass sich die
    Zeiten geändert haben und sich das Volk nicht mehr alles gefallen lässt. Denn es kann nicht sein,
    dass die Bürger, ähnlich wie bei den Milliardenverlusten durch Finanzspekulation, alles bezahlen
    sollen, ohne sich wehren zu können, ohne die Möglichkeit einer Letztentscheidung zu haben.
    Die Dauer-Argumente der Projektbetreiber, wie „von allen politischen Gremien entschieden“, oder
    „Verträge sind bereits abgeschlossen“, oder „der Widerspruch der Bürgerschaft kommt zu spät“,
    oder „ das Projekt ist für die Region wichtig“, haben in Bezug auf den Entscheidungsanspruch der
    Bürgerschaft keine Relevanz. Jedenfalls dann nicht, wenn man das Prinzip der Volkssouveränität
    als das mit der höchsten Legitimation ausgestattete anerkennt. Die Bürgerschaft müsste sich
    letztlich noch nicht einmal rechtfertigen, warum sie etwas ablehnt, weil sie souverän entscheidet !
    Schon die subjektive Sorge vor immer höheren Schulden und einer Zerstörung der Umwelt wären
    Grund genug, über die Länge von Tunnelröhren müsste garnicht gestritten werden.
    Es ist dennoch hilfreich, die Legitimationskraft der einzelnen, durch die Projektbetreiber
    vorgebrachten Argumente zu überprüfen, weil diese dadurch sachlicher widerlegt werden können.
    4
    5. Bürgerbeteiligung
    In der Zeit vom 4. März bis zum 3. Juni 1997 wurde, von der Kommunalentwicklung Baden-
    Württemberg GmbH (KE) moderiert, im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart eine so genannte
    „Offene Bürgerbeteiligung“ zum Städtebauprojekt Stuttgart 21 durchgeführt.
    Den Moderatoren wurde vorgegeben, die Arbeitsgruppen so zu moderieren, dass zwar Vorschläge
    zur Ausgestaltung von S21 gemacht werden sollten, dass aber eine kritische Hinterfragung, eine
    Ablehnung oder ein Diskurs über Alternativen zu unterbinden sei. Dennoch haben einige Sprecher
    der Arbeitsgruppen bei der Vorstellung ihrer Arbeitsergebnisse im Rathaus am 26. Juni 1997
    schwerwiegende Kritik und Argumente für eine Ablehnung des Projektes S21 vorgetragen, was
    jedoch folgenlos blieb! Die so genannte Bürgerbeteiligung wurde für beendet erklärt. Ein wirklicher
    Diskurs fand nicht statt, wodurch sich bereits zu diesem Zeitpunkt viele Teilnehmer getäuscht
    fühlten.
    6. Bürgerumfragen
    Die Projektbetreiber behaupten, ihre demokratische Legitimation, bzw. die Zustimmung der
    Bürgerschaft sei auch durch Bürgerumfragen gestützt, was jedoch schlicht nicht stimmt und damit
    als Legitimations-Argument entfällt.
    Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte 2007 bei Emnid eine Umfrage in Baden-
    Württemberg in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass ca. 2/3 der Bevölkerung sich gegen S21
    ausgesprochen haben.
    http://www.lifepr.de/pressemeldungen/bund-landesverband-baden-wuerttemberg/boxid/787
    Bei einer anderen Umfrage im Jahre 2009 zeigte sich, dass trotz massiver „Information“ durch die
    Stadtverwaltung die Ablehnung für S21 mit jedem Jahr zunahm.
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2158881_0_5216_-umfrage-mehr-buerger-gegen-stuttgart-21.html
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/media_fast/1203/stuttgart21.pdf
    In einer Umfrage im August 2010 zu S21 durch Forsa, im Auftrag des STERN, stimmten im Land 51
    Prozent mit „nein“, 26 Prozent mit „ja“ und 23 Prozent waren unentschieden. Noch eindeutiger ist
    die Ablehnung in Stuttgart. Zwei Drittel (67 Prozent) der befragten waren gegen den Umbau des
    Bahnhofs.
    http://www.stern.de/politik/deutschland/stern-umfrage-baden-wuerttemberger-sind-gegen-stuttgart-21-
    1598988.html
    7. Durch alle Gremien bestätigt ?
    Die Projektbetreiber behaupten, dass alle Gremien mehrheitlich S21 bestätigt hätten.
    ● Das Projekt S21 wurde in der gegenwärtig vorliegenden Form nie beschlossen!
    ● Es wurde von den Gremien allenfalls ein gleichnamiges, aber mit anderen Kosten, anderen
    sachlichen Grundlagen und mit anderen Voraussetzungen verbundenes Projekt entschieden. Es ist
    heutzutage üblich, dass Mega-Projekte zur besseren Durchsetzung zunächst klein gerechnet
    werden und dass Politiker verheerend locker mit Steuer-Milliarden umgehen. Dennoch liegt keine
    Legitimation vor, wenn das heutige Projekt um Milliarden teurer ist, als das seinerzeit Beschlossene.
    Kurz: die Geheimhaltung elementarer Dokumente, Daten und Fakten sowie die weit höheren
    Kosten lassen die damaligen Beschlüsse obsolet werden.
    ● Es haben auch nicht alle Gremien zugestimmt. Das höchste Gremium, die Bürgerschaft selbst,
    wurde übergangen, obwohl sie einen Letztentscheidungs-Anspruch klar reklamiert hat und weiterhin
    einfordert !
    „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“
    (Voltaire)
    8. Politische Gremien unfehlbar?
    Demokratie kann niemals bedeuten, dass man für die Dauer einer Wahlperiode jegliche, auch noch
    so schädliche Entscheidungen schweigend erduldet. In einer Demokratie muss der Souverän das
    Handeln seiner Repräsentanten prüfen und verantworten.
    5
    Er muss die Möglichkeit einer Letztentscheidung haben, wenn das Handeln der Repräsentanten
    nicht hinnehmbar ist. Das ist der Fall, wenn ein enormer Schaden eintritt oder einzutreten droht und
    sich die Repräsentanten auf anderem Wege nicht aufhalten lassen. Zu Recht verweisen Kritiker
    darauf, dass parlamentarische Gremien und herrschende Repräsentanten immer wieder
    mehrheitliche, formal richtige Beschlüsse gefasst haben, die aber inhaltlich untragbar waren. Um
    einige Beispiele zu geben: in ungezählten Fällen wurde durch PPP-Geschäfte, Spekulation,
    Zockerei, Scheingeschäfte zur Steuerumgehung (CBL), Täuschung, Betrug und Korruption ein
    volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe angerichtet. Schäden, welche die betreffenden
    Politiker weder verantworten, noch jemals, -schon allein wegen der Betragshöhe-, wieder gut
    machen können. Der Schaden ist regelmäßig vom Bürger zu zahlen.
    So belief sich allein der durch die Cross Border Leasing Geschäfte (CBL) angerichtete Schaden in
    Deutschland auf hunderte Millionen, von den auf US-Seite entstandenen Schäden ganz zu
    schweigen. Trotz schärfster Geheimhaltung wurden auch Fälle persönlicher Bereicherung bekannt.
    So entdeckten Fahnder in Lichtenstein ein Konto des ehemaligen Leiters der kommunalen Leipziger
    Wasserwerke (KWL) Klaus Heininger, auf dem 3,7 Millionen Euro Bestechungsgeld gefunden
    wurden, für CBL-Geschäfte und weitere Finanztransaktionen.
    http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/citynews/wasserwerke-skandal-heininger-muss-mit-mindestens-vierjahren-
    haft-rechnen/r-citynews-a-36153.html
    Beim Berliner Bankenskandal, der 2001 zum Sturz des damaligen Bürgermeisters Eberhard
    Diepgen führte, wurde durch haarsträubende Tricksereien und „Spezialfonds“ mit Gewinngarantien
    ein Milliardenschaden angerichtet, von politischen Gremien beschlossen, den die Bürgerschaft
    weiterhin abzahlen darf. Der Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster sowie sein
    damaliger erster Bürgermeister Lang standen übrigens auch auf der exklusiven Anlegerliste mit
    Gewinngarantien.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Bankenskandal
    Ende 2009 durchsuchten 240 Fahnder und Staatsanwälte Räume und Privatwohnungen der Baden-
    Württembergischen Landesbank LBBW, wegen des Verdachts hochriskanter Spekulationsgeschäfte
    in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro, wegen des Verdachts auf schwere Untreue. Der
    gesamte Schaden ist noch nicht bekannt, jedenfalls mussten die Eigner der Bank, das Land, die
    baden-württembergischen Sparkassen und die Stadt Stuttgart mit einer Kapitalspritze von zunächst
    fünf Milliarden Euro und Garantien für Risikopapiere in Höhe von 12,7 Milliarden Euro die LBBW
    stützen. Alle Schäden sind, wie immer in solchen Fällen, vom Steuerzahler zu tragen. Vorsitzende
    der Trägerversammlung der LBBW sind u.a. Ministerpräsident Stefan Mappus und der Stuttgarter
    Oberbürgermeister Wolfgang Schuster.
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,665631,00.html
    Auf Bundesebene dürfte sich der Gesamtschaden durch hochriskante Geschäfte im dreistelligen
    Milliardenbereich bewegen. Es haftet, wie immer in solchen Fällen, der Steuerzahler, der den
    Schaden von unten rausschwitzen muss. Solche astronomischen Beträge könnten sicher besser
    und dem Allgemeinwohl dienlicher eingesetzt werden. Die schlichte Frage, wie sie in einer
    Demokratie gestellt werden muss, lautet daher: soll der Bürger, der Souverän, in solchen Fällen nur
    zahlen und stillhalten? Oder kann er, muss er die Möglichkeit haben, einzuschreiten? In den
    vergangenen Jahrzehnten haben es die Repräsentanten zwar verstanden, gerade Haushaltsfragen
    (Königsrecht) jeglichem Zugriff durch den Souverän etwa durch Volksentscheid zu entziehen, umso
    mehr ist es deshalb erforderlich, diesen Misstand zu korrigieren. Es kann schlicht nicht sein, dass
    die Machthabenden das Haushaltsrecht für sich reklamieren, nichts verantworten können, wollen
    und müssen und dennoch die Haftung beim Bürger untergebracht wissen wollen.
    Um es in ein Bild zu bringen: es kann nicht sein, dass ein Prokurist in einer Firma unerlaubt
    Milliarden verzockt, alle Unterlagen geheim hält, aber von seinem Chef erwartet, dass dieser den
    Schaden zahlt und ihn weiterzocken lässt.
    6
    Denn: Eine Firma ist ein Unternehmen, mit wenigen Chefs und vielen Mitarbeitern, während
    ein demokratischer Staat eine Gemeinschaft ist, mit sehr vielen Chefs und vergleichsweise
    wenigen Prokuristen auf Zeit.
    Der Bezug zu S21 ist einfach herzustellen. Es geht um ein fragwürdiges Milliardenprojekt, was der
    Bürger zwar bezahlen, die Entscheidung ihm aber versagt bleiben soll und damit um einen
    typischen Fall, bei dem die Bürgerschaft selbst entscheiden will und dieses Recht, -gegen den
    Widerstand ihrer Repräsentanten-, durchsetzen muss.
    9. Stuttgart 21 – unumkehrbar?
    Die Projektbetreiber argumentieren, die Verträge seien unterzeichnet, damit ein Ausstieg unmöglich
    und die Ausstiegskosten seien horrend. Was die rechtlichen Aspekte anbelangt, ist es schlicht
    falsch, dass ein unterzeichneter Vertrag nicht aufkündbar (einseitig) oder aufhebbar (beidseitig) sei.
    Vielmehr gehört es zum Alltag im Geschäftsleben, dass Verträge gekündigt oder aufgehoben
    werden können. Dabei ist eine einvernehmliche Aufhebung ohnehin zu jeder Zeit möglich. Nebenbei
    bemerkt: Die Bereitschaft, parlamentarische Beschlüsse und Verträge aufzuheben oder zu
    verändern, zeigt sich z.B. auch in der Diskussion um die AKW-Laufzeitverlägerungen. Deshalb
    überzeugt es nicht, wenn die „Unumkehrbarkeit“ ständig mit dem Argument geschlossener Verträge
    untermauert wird.
    Wichtig für die Rechtsfolgen einer Vertragsauflösung ist die Frage, ob lediglich eine Vertragsreue
    oder ein Motivirrtum als Grund für die Annulierung vorliegt, oder ob tatsächliche oder rechtliche
    Veränderungen eingetreten sind, die eine Abänderung oder Auflösung des Vertrages erfordern,
    bzw. erlauben. So bezieht sich § 323 ZPO zwar auf die Abänderung von Urteilen, beschreibt aber
    den Rechtssatz der clausula rebus sic stantibus (dt. Bestimmung der gleich bleibenden Umstände),
    wonach Verträge geändert /aufgelöst werden können, wenn entscheidende Umstände, die die
    Geschäftsgrundlage gebildet haben, sich ändern. Dies steht zwar im Widerspruch zum allgemeinen
    Rechtssatz „pacta sunt servanda“ wonach Verträge grundsätzlich einzuhalten sind, wird aber durch
    das mit der Schuldrechtsreform von 2002 eingeführte und in § 313 BGB kodifizierte Rechtsinstitut
    der Störung der Geschäftsgrundlage zugelassen.
    § 313 BGB im Wortlaut:
    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss
    schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt
    geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags
    verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls,
    insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am
    unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur
    Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der
    benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für
    Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
    Im öffentlichen Recht gilt die clausula rebus sic stantibus beispielsweise bei Verträgen zwischen
    Bund und Ländern oder zwischen Ländern untereinander und findet ihren Ausdruck in den §§ 38.3
    und 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das allgemeine Verwaltungsrecht.
    VwVfG § 38.3: Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass
    die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben
    hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung
    nicht mehr gebunden.
    7
    VwVfG § 60, Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen:
    (1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind,
    sich seit Abschluss des Vertrags so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten
    an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei
    eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine
    Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen. Die
    Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten
    oder zu beseitigen.
    (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form
    vorgeschrieben ist. Sie soll begründet werden.
    Im Falle von S21 muss eine Störung der Geschäftsgrundlage angenommen werden, weil die
    Gremien auf der Basis geschönter Zahlen entschieden hatten, weil Ihnen wichtige Unterlagen
    vorenthalten wurden und weil andere Planungen zugrunde lagen.
    Bereits jetzt, noch vor Baubeginn, wurden Kostensteigerungen in Milliardenhöhe bekannt und die
    Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Deutsche Bahn AG wurde den Parlamentariern
    vorenthalten. Zwar ist die Bahn ein hundertprozentiges Bundesunternehmen, jedoch formal
    privatisiert, mit der Folge, dass den Parlamentariern der Einblick unter Verweis auf Geschäfts- und
    Betriebsgeheimnisse verweigert wird. Es kann nur als eine bodenlose Dreistigkeit bezeichnet
    werden, wenn Parlamentarier über ein Milliardenprojekt entscheiden sollen, ihnen aber
    entscheidende Informationen vorenthalten werden. Schon allein durch diesen Umstand sind die so
    zustande gekommenen parlamentarischen Entscheidungen keine Legitimation, sondern ihr
    Gegenteil, sie delegitimieren die Entscheidung.
    http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,8100947,00.html
    Auch der Bundesrechnungshof hat sich mit Schreiben v. 30.Oktober 2008 an den
    Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt und mitgeteilt, dass er Mehrkosten in
    Milliardenhöhe ermittelt hat. Die Projektbetreiber behaupten, das Schreiben nicht zu kennen.
    Auszug: „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, anliegend übersenden wir Ihnen den Bericht des
    Bundesrechnungshofes nach § 88 Abs.2 BHO über die Projekte Stuttgart 21 und die Neubaustrecke
    Wendlingen-Ulm. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Kosten bisher falsch eingeschätzt
    wurden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat für vergleichbare
    Großvorhaben Untersuchungen vorliegen, die belegen, das es zu erheblichen Mehrkosten kommen
    wird. Zudem hat das Bundesministerium bisher dargestellt, dass Stuttgart 21 ein Projekt der
    Deutschen Bahn AG sei. Der Bundesrechnungshof hat untersucht, wer die Kosten trägt und
    festgestellt, dass der größte Anteil durch den Bund zu tragen sein wird. Deshalb sollte auch der
    Bund entscheiden, ob und in welchem Umfang das Projekt umgesetzt wird…“
    http://kopfbahnhof-21.de/fileadmin/downloads/081124_BTF_Entschliessungsantrag_gegen_Stuttgart_21.pdf
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1864034_0_8449_-bundesrechnungshof-mehrkosten-inmilliardenhoehe-
    fuer-stuttgart-21.html
    In ähnlicher Weise wurden auch fachliche Informationen vorenthalten, die zur einer ausgewogenen
    Entscheidungsfindung nötig gewesen wären. So hat z.B. 2008 das baden-württembergische
    Innenministerium die schweizerische Firma SMA beauftragt, ein Konzept für den Regionalverkehr
    von 2020 an zu entwickeln, welches sich zwangsläufig auch auf das Projekt S21 bezieht. Das
    Gutachten wurde zunächst geheim gehalten und erst durch die Zeitschrift STERN am 7. Juli 2010
    öffentlich bekannt. Das Gutachten kommt zu einem verheerenden Befund: durch S21 entstehen
    Infrastrukturengpässe sowie Konflikte zwischen Hauptbahnhof und Flughafen mit dem
    Regionalverkehr; alles sei nicht kompatibel mit den Fernverkehrszügen in Stuttgart; es sei mit
    Fahrzeitverlängerungen zu rechnen; die Infrastruktur sei zu knapp dimensioniert; die Gestaltung des
    Fahrplans sei nur in geringem Maße möglich und es bestehe ein hohes Stabilitätsrisiko. SMA
    betonte vor diesem Hintergrund am 5.6.2008, dass „aufgrund der Brisanz der vorliegenden
    Resultate absolutes Stillschweigen erforderlich sei.“ Eine solche Empfehlung deutet, ganz nebenbei
    bemerkt, auf Kartell-Interessen hin, während dem Allgemeinwohl eine transparente Offenlegung
    dienlich wäre.
    http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/umstrittener-hauptbahnhof-studie-zweifelt-stuttgart-21-an-
    1580444.html
    8
    An einem weiteren Beispiel wird deutlich, dass möglicherweise das Land Baden- Württemberg
    einen Millionenauftrag an die Bahn vergab, um eine Finanzierungslücke zu schließen und um ein
    finanziell wackelndes S21 auf diese Weise abzusichern. Der Großauftrag des Landes war nicht die
    einzige Finanzspritze. Um Stuttgart 21 zu stabilisieren, überwies der Flughafen Stuttgart 2008 der
    Bahn 112 Millionen Euro und die Stadt Stuttgart verzichtete 2007 auf 212 Millionen Euro Sollzinsen,
    die die Bahn hätte zahlen müssen.
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landesregierung-s-21-mit-grossauftrag-erkauft.840431f7-9b8f-
    4ce4-aca7-b04a74420521.html
    Auch ein Gutachten der Beratungsfirma KCW für das Umweltbundesamt (UBA) sieht keinen Bedarf
    für das Megaprojekt S21. Autor Michael Holzhey stellt fest, dass sämtliche Analysen und Prognosen
    der DB AG sich mit der Einschätzung decken, nach der die tatsächlichen Engpässe des deutschen
    Netzes nicht im Stuttgarter Bahnknoten liegen und dass die Steuermilliarden besser anderswo
    angelegt wären.
    http://www.sueddeutsche.de/politik/studie-zu-stuttgart-ein-neues-nadeloehr-1.987177
    Eine Studie der Gutachter K+P für die IHK Stuttgart wurde ebenfalls bisher verschwiegen. Die
    Studie kommt zu dem Schluss, dass das bestehende Netz am Neckar das Wachstum im
    Schienenverkehr ohne S21 locker verkraften könne. Andernorts – wie im Rheintal – drohen dagegen
    schlimme Engpässe im Güterverkehr. Genau dort fehlt aber das Geld.
    http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6792664/188l8f7/index.html
    Nach einem Bericht des STERN geht aus einem geologischen Gutachten von 2003 des
    Ingenieurbüros Smoltczyk & Partner hervor, dass der Untergrund voller Hohlräume ist. Der Tübinger
    Geologe Jakob Sierich hat für das Magazin das Gutachten analysiert und kam zu dem Schluss:
    „Bei ‚Stuttgart 21‘ geht es nicht um mögliche Risse in Häusern, es geht um mögliche Krater, in
    denen Häuser verschwinden können. Es geht um Menschenleben.“
    http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/gefahr-fuer-leib-und-leben-architekt-von-stuttgart-21-fordertsofortigen-
    baustopp-1596547.html
    Diese Aufzählung ließe sich weiter fortsetzen. Entscheidend ist jedenfalls, bezogen auf die
    Möglichkeit einer Vertragsaufhebung- oder Kündigung, welche Fakten verschwiegen wurden,
    welche tatsächlichen und welche rechtlichen Veränderungen eingetreten sind und zu einer anderen
    Bewertung und Entscheidungsfindung der Parlamentarier geführt hätten. Zu einer seriösen Analyse
    der Ausstiegsmöglichkeiten wäre es erforderlich, dass die Projektbetreiber umgehend die
    geschlossenen Verträge offen legen, damit bei objektiver Betrachtung durch unabhängige
    Gutachter die Ausstiegsmöglichkeiten geprüft werden können.
    10. Kosten einer Beendigung von Stuttgart 21
    Für die Bewertung dieser Frage reicht es nicht aus, horrende Zahlen über die Medien zu verbreiten.
    Vielmehr ist es erforderlich, reale Zahlen, nebst den Verträgen, auf den Tisch zu legen. An der
    Redlichkeit einer solchen Offenlegung sind Zweifel berechtigt. Ein geheim gehaltenes internes
    Papier vom Dezember 2009, für DB-Konzernchef Grube gefertigt, welches der Frankfurter
    Rundschau vorliegt, beweist, dass die Alternative zu S21, die Modernisierung des bestehenden
    Kopfbahnhofs, mit 340 Millionen Euro bis 2020 nur einen Bruchteil der S21-Summen kosten würde.
    Auch der Ausstieg aus S21 sei viel günstiger als behauptet. Die bisher entstandenen Kosten bei der
    DB beziffert das Geheimpapier auf gerade mal 73 Millionen Euro. Der Bahn AG würden allerdings
    bei Realisierung eines Alternativkonzeptes wesentliche Teile der versprochenen Steuermilliarden
    entgehen..
    http://www.fr-online.de/wirtschaft/mobilitaet/tricksen-und-taeuschen/-/1473636/4573076/-/index.html
    Entscheidend ist, dass es für die Bewertung von Ausstiegskosten nicht reicht, die bisher
    entstandenen Kosten zu bilanzieren. Vielmehr müssten diese in einer Gesamtbilanz den Kosten
    und Nutzen einer alternativen Bahnhofssanierung wie z.B. bei K21 gegenüber gestellt werden, weil
    nur über einen solchen Vergleich ein realistisches Bild zustände käme.
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei einer Realisierung von S21 vermutlich noch weit höhere
    Kosten entstehen würden, als die bis jetzt schon bekannten.
    9
    Entscheidend ist auch, was die Frage nach den Kosten bei einer Vertragsauflösung anbelangt, dass
    zumindest alle Zahlungen, die zwischen Stadt, Land Baden-Württemberg Bund und Bahn zu leisten
    wären, in öffentlicher Hand blieben, da sich auch die Bahn vollständig in Staatseigentum befindet,
    also im schlechtesten Fall eine Verschiebung von Geld zwischen den Ebenen stattfinden würde !
    11. Nebentätigkeiten und Spenden
    Es gehört zum politischen Alltag, dass politische Entscheider erstaunlich vielen „Nebentätigkeiten“
    nachgehen und sich damit ein stattliches Zubrot verdienen. Dazu gehören Aufsichtsratsposten,
    Vortrags- und Beratertätigkeiten, die auch mit dem Begriff „Weiße Korruption“ beschrieben werden,
    weil sie strafrechtlich nicht verfolgbar sind aber dennoch die Unabhängigkeit von Repräsentanten
    erheblich einschränken können. Quantitativ betrachtet ist beispielsweise der ehemalige
    Finanzminister und heutiges Mitglied des Bundestages, Peer Steinbrück einer der Spitzenreiter, der
    mit seinen Nebentätigkeiten mehr verdient, als die amtierende Bundeskanzlerin.
    http://blog.abgeordnetenwatch.de/2010/08/17/ein-buch-29-vortrage-und-einige-hunderttausend-euro-dienebeneinkunfte-
    des-peer-steinbruck/
    In Stuttgart war es zuletzt die temporäre Beiratstätigkeit des Ersten Bürgermeisters Föll, die für
    Unmut sorgte, weil dieser sich als Beirat des Bauunternehmens Wolf & Müller verpflichtete hatte
    und damit einer Firma, die als Generalunternehmer den Nordflügel des Bahnhofs abreißen und
    weitere Arbeiten für S21 ausführen soll.
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wolff-mueller-foell-gibt-beraterjob-auf.df2ca7e9-e749-4a76-80e2-
    b8f657f5f71a.html
    Auch Parteispenden gehören zum Repertoire der Einflussnahme auf politische Entscheidungen.
    So wurden in Stuttgart der CDU Fraktion 70.000.- Euro gespendet, von dem Unternehmen
    Herrenknecht, einem Hersteller von Großbohrmaschinen, wie sie auch bei einer Realisierung von
    Stuttgart 21 zum Einsatz kämen. Aufsichtsratsvorsitzender ist übrigens Herr Dr. h.c. Lothar Späth,
    ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
    http://www.herrenknecht.de/meta-navigation/impressum.html
    In Bezug auf das Projekt Stuttgart 21 sind Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft so
    auffällig, dass ein Hinterfragen der Unabhängigkeit politischer Entscheider gerechtfertigt erscheint.
    Auch zu dieser Thematik bleibt festzustellen, dass eine demokratische Legitimation nur dann
    behauptet werden kann, wenn bei den politischen Entscheidern eine Unabhägigkeit von
    wirtschaftlichen Interessen oder sonstigen Verflechtungen glaubhaft angenommen werden kann.
    Nähere Informationen zu möglichen Verflechtungen im Zusammenhang mit S21 sind im Internet zu
    finden unter: http://www.stuttgart-21-kartell.org .
    Stefan Mappus, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, als ein anderes Beispiel, ist formal noch
    Mitarbeiter des Weltkonzerns Siemens, mit ruhendem Arbeitsvertrag. Die Presseabteilung von
    Siemens erläutert dazu: …“solche langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnisse seien keine
    Seltenheit… Die Mehrheit der im Konzern tätigen Mandatsträger übe ihr politisches Engagement
    ehrenamtlich aus und arbeite daneben normal weiter. Nur eine geringe Anzahl versehe das Mandat
    hauptamtlich, bei ruhendem Arbeitsvertrag. Dabei handele es sich vor allem um Bürgermeister,
    aber auch um Abgeordnete von Bundestag und Landtagen.“
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2603851_0_9223_-stefan-mappus-ein-jobangebot-vonsiemens.
    html
    „Der wahre Charakter einer Person wird gemessen an dem, was die Person tun würde, wenn
    niemand jemals etwas davon erfahren würde.“ (Thomas Macaulay)
    12. Protest zu spät vorgetragen?
    Von den Projektbetreibern wird argumentiert, der Protest komme zu spät, es sei schon alles
    entschieden. Dem ist zu erwidern, dass niemand genau sagen kann, wann genau, bzw. mit
    welchem Vertrag das Projekt S21 eigentlich begonnen hat. Etwa mit einer Rahmenvereinbarung
    1995, oder mit der Ergänzungsvereinbarung im Jahre 2001, oder mit einem „Memorandum of
    Understanding“ im Jahre 2007, oder mit dem Finanzierungsvertrag im Jahre 2009?
    Tatsache ist, dass die Kritik an S21 immer wieder und immer deutlicher vorgetragen wurde.
    10
    So konnte die Bürgerschaft z.B. 2004 davon ausgehen, dass es im Falle von Mehrkosten bei S21
    zu einem Bürgerentscheid kommen werde. Im Herbst 2004 bewarb sich Boris Palmer als Kandidat
    der Grünen für das Amt des Oberbürgermeisters von Stuttgart. Nachdem er hinter den anderen
    Bewerbern zurück lag, zog er seine Kandidatur zurück, führte Gespräche mit den besser platzierten
    Ute Kumpf und Wolfgang Schuster. In einem 6-Punkte-Programm fand er bei Schuster mehr
    Übereinstimmung und empfahl dessen Wahl. Wolfgang Schuster sicherte im Gegenzug zu, dass er
    S21 einem Bürgerentscheid zugänglich machen werde, falls S21 mehr als 100 Millionen Euro teurer
    werden sollte. Wolfgang Schuster hat dieses Versprechen gebrochen, was schon für sich
    genommen jede demokratische Legitimation in Frage stellt.
    http://www.focus.de/politik/deutschland/boris-palmer-stuttgart-21-ist-umkehrbar_aid_544547.html
    Ein weiterer Versuch, über das Projekt mit einem Bürgerentscheid zu entscheiden, wurde 2007 mit
    der Übergabe von 67.000 Unterschriften eines Bürgerbegehrens unternommen, was jedoch als
    unzulässig abgelehnt wurde. Eine Bürgerbefragung wäre aber dennoch jederzeit möglich gewesen.
    Zu welchem Zeitpunkt hätte nun letztlich die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid durchführen
    sollen? Im Gesamtzusammenhang entsteht jedenfalls der Eindruck, dass die Projektbetreiber auf
    keinen Fall einen Bürgerentscheid und damit ein Risiko für „ihr“ Projekt eingehen wollen.
    Im Übrigen ist festzuhalten, dass noch keine unumkehrbaren Bauarbeiten für das Projekt S21
    begonnen haben! (August 2010) Deshalb ist ein Ausstieg unter praktischen Gesichtpunkten noch
    ohne weiteres möglich.
    An die Projektbetreiber adressiert muss aber auch warnend gesagt werden: Verteile nicht die Beute,
    wenn der Bär noch nicht erlegt ist !
    13. Planfeststellung
    Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, welches in Deutschland für
    Großprojekte vorgesehen und in den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bzw. in
    den zumeist inhaltsgleichen Parallelvorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze, im
    Baugesetzbuch (BauGB §38) sowie im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG §18) für
    Eisenbahnprojekte geregelt ist. Sinn und Zweck ist es, alle relevanten, vor allem auch überregionale
    Belange, durch eine gesetzlich verankerte Bürger und Behördenbeteiligung sorgfältig zu bewerten,
    zu erforschen und abzuwägen, um letztlich eine sachgerechte Entscheidung über das Bauvorhaben
    fällen zu können.
    Im Falle von S 21 sind jedoch die Bauabschnitte PFA 1.3 (Filderbahnhof, Anschluss Rohrer Kurve)
    und PFA 1.6b (Abstellbahnhof Untertürkheim) noch nicht planfestgestellt. (August 2010)
    Befremdlich ist dabei, dass die Projektbetreiber, auch Ministerpräsident Mappus, dennoch das
    Projekt begonnen haben und dessen Unumkehrbarkeit beschwören ?! Das bedeutet, dass die
    Betreiber durch ihr Handeln die Planfeststellungsbehörde unter Druck setzen und eine Ablehnung,
    z.B. bei schwersten Bedenken, vorwegnehmend ausschließen möchten, womit das Verfahren zur
    Farce wird. Eine echte Entscheidungsmöglichkeit der Behörde hätte hingegen zur Folge, dass im
    besseren Fall die Pläne geändert, oder im schlechteren Fall abgelehnt werden müssten. Um so
    unverständlicher ist es, dass die Betreiber in ihren Verträgen trotz fehlender Planfeststellungen
    keine Ausstiegsklauseln vereinbart haben, (Zitat Projektsprecher Drexler) dass sie, um Fakten zu
    schaffen, schon Teile des Bahnhofs abreißen und damit den Bürger einmal mehr mit enormen
    finanziellen, ökologischen und städtebaulichen Risiken belasten ! Unrichtig ist auf jeden Fall die
    Behauptung feststehender Kosten und einer Legitimation durch Gremien, weil dies erst nach
    unanfechtbarer Planfeststellung und allen sich daraus ergebenden Konsequenzen möglich wäre.
    http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5408_d.pdf
    http://de.wikipedia.org/wiki/Planfeststellung
    14. Bürgerbefragung möglich?
    Wenn eine Entscheidung durch den Souverän wirklich gewollt wäre, was bei Beachtung
    demokratischer Prinzipien nicht anders denkbar ist, kann die Frage der Zulässigkeit oder
    Unzulässigkeit eines Bürgerentscheids unberücksichtigt bleiben. Denn es ist jederzeit möglich, wie
    von Herrn MdB Hermann Scheer in einer Pressemitteilung am 27.7.2010 vorgeschlagen, eine
    Bürgerbefragung durchzuführen, die zwar keine rechtliche Bindewirkung hat, aber dennoch Klarheit
    schafft, im Sinne eines Bürgerentscheids.
    11
    15. Information
    Die Aufgabe eines Oberbürgermeisters ist es, die Bürger über wichtige Angelegenheiten sachlich
    und umfassend zu informieren. Auch dies ist Grundvoraussetzung für demokratisch legitimiertes
    Handeln. Die „Informationen“ zu S21, wie sie von der Stadt publiziert wurden und werden, erwecken
    hingegen eher den Verdacht einer einseitigen Werbung zugunsten wirtschaftlicher Interessen.
    Die vom Oberbürgermeister in Auftrag gegebene, millionenteure Werbekampagne kann jedenfalls
    nicht als sachliche Information gewertet werden. Im Gegensatz dazu wäre es nötig gewesen, in
    allen Medien und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in fairer Weise gleich gewichtet Pro und
    Kontra darzustellen und abzuwägen.
    16. Demokratisch legitimiert? – Fazit für Stuttgart
    ● Das gegenwärtige Projekt S21 ist demokratisch nicht legitimiert, weil die von den Betreibern
    zitierten politischen Gremien ein Projekt entschieden haben, dem andere Kosten, Fakten und
    andere Planungsgrundlagen zugrunde lagen.
    ● Da die Planungen vor über 17 Jahren begannen, hätte zur Legitimation eine neuerliche
    Entscheidung erfolgen müssen, die die zwischenzeitlichen gesellschaftlichen Veränderungen und
    veränderten Wissensstände berücksichtigt.
    ● Es fehlt die Legitimation, weil Bürgerschaft und politische Gremien nicht transparent über Kosten
    und Risiken informiert und weil wesentliche Studien, Gutachten und Berechnungen geheim
    gehalten wurden
    ● Es fehlt die Legitimation, weil politische Gremien und Entscheider in einer Weise mit
    wirtschaftlichen Interessen verflochten sind, die an der notwendigen Unabhängigkeit Zweifel
    aufkommen lassen.
    ● Es fehlt die Legitimation, weil der Denkmalschutz missachtet- und der Ausgang eines
    diesbezüglichen gerichtlichen Verfahrens nicht abgewartet wurde.
    ● Es fehlt die Legitimation, weil erkennbar und bekanntermaßen sachlich und fachlich schwere
    Probleme mit S21 zu erwarten sind, die es zu vermeiden gilt, vor allem dann, wenn man von ihnen
    Kenntnis hat.
    ● Es fehlt, und das steht im Mittelpunkt der Diskussion, die Legitimation durch die höchste Instanz,
    die Bürgerschaft selbst, die eine Entscheidung beansprucht hatte und weiter beansprucht.
    Eine Entscheidung, die auch durch das Versprechen des Oberbürgermeisters Schuster in
    Zusammenhang mit den Bürgermeisterwahlen 2004 hätte durchgeführt werden müssen.
    Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, dass das Projekt S21 von den Projektbetreibern vor
    allem aus wirtschaftlichen Gründen forciert wird, begleitet von diversen Verflechtungen.
    Die Vorgehensweise der Projektbetreiber zeichnet sich zudem durch eine enorme Respektlosigkeit
    gegenüber der Bürgerschaft aus! Ihr Paternalismus zeigt, dass sie die Stimme der Bürgerschaft
    weder verstehen noch ernst nehmen. Wie sonst im Umgang mit Kleinkindern üblich, erklären sie
    öffentlich, was für die Bürger, deren Kinder und die Region gut ist. Würden Sie demokratische
    Prinzipien auch nur halbwegs ernst nehmen, müssten sie selbstverständlich dem Bürgerwillen
    folgen und eine Bürgerentscheidung organisieren.
    Die Vorgehensweise der Projektbetreiber weist aber auch erschreckende Parallelen zu anderen
    Mega-Projekten rund um den Globus auf, bei denen es mittlerweile gang und gäbe ist, zur
    Durchsetzung der gesteckten Ziele die Bevölkerung zu täuschen und sie mit Militär- und
    Polizeigewalt in Schach zu halten.
    Ähnlich wie in anderen Ländern gehen in Stuttgart zehntausende Bürgerinnen und Bürgern, die
    noch nie an Demonstrationen teilgenommen haben, auf die Straße, wie die Mütter von Plaza de
    Mayo in Argentinien mit ihren Kochtöpfen, weil sie offenbar darin die einzige Möglichkeit sehen, der
    Ignoranz und Überheblichkeit der Projektbetreiber etwas entgegensetzen zu können.
    Die Werkzeuge dieses Widerstands sind Gewaltfreiheit, Musik, Fantasie, Lyrik, Kerzen, Ideen,
    Verstand, Kreativität, Sensibilität, die Liebe zur eigenen Stadt, ihren Bauten und Bäumen, eine
    voraussichtlich bisher nicht gekannte Ausdauer und die Fähigkeit, auch zu tausenden sich selbst
    zu finden und zu führen. Es scheint, dass neben dem Widerstand gegen S21 in Stuttgart eine
    Bewegung der Selbstbestimmung entstanden ist, die weit über den eigentlichen Grund des
    Protestes und über die Grenzen der Stadt hinausgeht.
    12
    Eine Bewegung, die großartiger und bewundernswerter ist, als es das Tunnelprojekt jemals hätte
    sein können. Eine Bewegung, die der Oberbürgermeister durch seine Hartnäckigkeit erst ermöglicht
    hat und auf die er, wenn er es eines Tages so sehen kann, wirklich stolz sein wird, eine Bewegung,
    die mit Macht im Faust´schen Sinne aus jener Kraft entstand, die Tunnelröhren wollte und,
    tatsächlich unumkehrbar, Selbstbestimmung schafft.
    „Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.“ (Heraklit)
    17. Lösungsmöglichkeiten
    ● Um den Respekt vor dem Souverän wieder herzustellen, der den Projektbetreibern offensichtlich
    abhanden gekommen ist, um zu einer demokratisch legitimierten Entscheidung zu kommen, ist eine
    Bürgerbefragung durchzuführen, wie sie von Herrn MdB Hermann Scheer empfohlen wurde, deren
    Ergebnis von allen Seiten zu akzeptieren ist. Ein sofortiger Baustop ist in diesem Zusammenhang
    eine Selbstverständlichkeit.
    ● Alternative Planungen, sofern zu solchen nach Beendigung von S21 kommen sollte, müssen von
    Anbeginn an transparent und öffentlich durchgeführt werden und die Bürgerschaft muss, sofern sie
    es wünscht, über das Ergebnis selbst entscheiden können.
    ● Da sich der am Projekt S21 entstandene Widerstand bereits im kollektiven Bewusstsein
    festgesetzt hat, sind auch in Zukunft Entscheidungen durch die Bürger zu organisieren, wenn diese
    es wünschen.
    ● Gewaltfreier Protest und ziviler Ungehorsam müssen -als letztes Mittel- so lange eingesetzt
    werden, bis wirklich demokratische Verhältnisse wieder hergestellt sind und eine demokratische
    Entscheidung, wie oben beschrieben, getroffen und befolgt wurde.
    „Wo unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Bertolt Brecht)
    18. Weitere Quellen
    Argumente kontra S21:
    http://www.kopfbahnhof-21.de
    http://www.bei-abriss-aufstand.de
    http://www.stuttgart-21-kartell.org
    http://www.parkschuetzer.de
    http://www.schutzgemeinschaft-filder.de
    http://www.vorort-vaihingen.de
    http://www.die-anstifter.de
    http://www.vcd-bw.de/themen/s21/index.html
    http://www.s21.siegfried-busch.de
    http://www.rems-murr-gegen-s21.de
    http://www.zughalt.de
    http://www.bund-bawue.de
    http://www.dialog-21.de
    http://www.pro-bahn.de/bawue/stgt21.htm
    http://www.winnehermann.de/verkehr/bahn/Stgt21/091209_argumentation_Stuttgart-21.html
    Argumente pro S21
    http://www.das-neue-herz-europas.de
    http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/66249/
    http://www.stuttgart.de/item/show/189296
    http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/turmforum/default.aspx
    http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Archiv16/Artikel/2007/07/2007-07-19-stuttgart21.html
    http://www.stuttgart21-ja-bitte.de/
    http://www.stuttgart-baut.de/bauprojekte.cgi?a=projekt_uebersicht&id=24
    http://www.prostuttgart21.de/start

    Jens Loewe, Stuttgart, 1.9.2010 (Kontakt: info@nwwp.de )

  2. wühlmaus sagt:

    Wo ist der Download der Gutachten?
    Wird hier zensiert?

    MfG
    Wühlmaus

Kommentare sind geschlossen.