In der Pressemitteilung vom 24. August von Thomas Wüppesahl steht unter anderem zu lesen:
... Seit dem 20. Juni 2011 wird einmal mehr um das Projekt „Stuttgart 21“ mit polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen repressiven (inklusive richterlichem Handeln) denn mit demokratischen Mitteln gerungen.
Seit dem 20. Juni wird unter anderem wegen versuchten Totschlags gegen protestierende Bürger ermittelt, weil angeblich ein Polizeibeamter das Opfer von Totschlagsaktivitäten geworden sei. Das ist nicht bloß absurd, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an den Haaren herbeigezogen (= konstruiert). Es dient einzig dem Zweck, um darüber eine sogenannte Katalogtat „vorweisen“ zu können. ...
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier
Ja, warum keine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme beim SWR? Der SWR war nämlich auch mit einem Filmteam auf dem Gelände des Grundwassermanagements.
Das ist ja wohl ziemlich klar, bei den Leuten des wdr handelte es sich um richtige Journalisten.
1000Dank an die kritischen Polizisten!
Es soll keiner sagen können wir haben es nicht gewusst, dass unser Rechtsstaat soweit ausghölt wird, dass Kritiker zu Verbrechern gstempelt werden können!
Die Polizei wird missbraucht und es scheint ihr auch noch zu gefallen. Politische Bildung und Rechtsbewußtsein gleich Null.
Armes, armes Deutschland!
nur als Anmerkung. In der Pressemitteilung ist von Leipziger Verhältnissen die Rede. Da sollte doch wohl Dresdner Verhältnisse gemeint gewesen sein, wo hunderttausende Handydaten unerlaubt von der Polizei geammelt wurde, und das nur, weil zivilgesellschaftliches Engagement gegen Neonazis wohl 65 Jahre nach Ende des NS in dessem Nachfolgestaat wohl nicht mehr legal zu sein scheint.
So, jetzt ist es deutlich benannt: W. Kretschmann versagt trotz seiner Richtlinienkompetenz.
Wann wird er auch von uns offen kritisiert?
Die Kritischen Polizistinnen haben den Nagel auf den Kopf getroffen.
Herr Thomas Wüppesahl ist zum einen schon seit Jahren kein Polizeibeamter mehr – siehe Wikipedia. Er wurde nach Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe aus dem Dienst entfernt. Die „kritischen Polizeibeamten“ haben sich bisher hervorgetan, als sie Kollegen durch den Kakao gezogen haben, obwohl an den Beschuldigungen meist nichts dran war, nach vielen haltlosen Vorverurteilungen erfolgte nicht einmal eine Entschuldigung. Aber es darf ja jeder eine Vereinigung gründen und sein unqualifiziertes Geschwätz unter dem Deckmantel einer von ihm gegründeten Vereinigung publizieren. Polizeibeamte im Dienst sind vom Waffengesetz ausgenommen. Dies gilt für Großveranstaltungen und auch für Demonstrationen – Herrn Wüppesahl fehlen wohl entscheidende Rechtskenntnisse.
Es ist traurig, wenn ein massiver Übergriff gegen einen Menschen als Propaganda dargestellt werden soll. Aber sonst hört wohl niemand mehr auf Herrn Wüppesahl. Als er im Gefängnis war, wurde es offensichtlich ziemlich still um die kritischen Polizeibeamten, niemand hat mehr etwas veröffentlicht.
Zu dem Diskussionsablauf aus Anlass unserer Pressemitteilung vom 24. August 2011, sowie meines Gespräches mit einem Cams21-Reporters vom 18. August 2011, wegen der immer noch rechtskräftigen Verurteilung gegen mich und der darüber stattfindenden gezielten Versuche, die Inhalte der BAG Kritischer PolizistInnen zu diskreditieren, schalte ich mich ausnahmsweise in die neuerlich diffamierende Diskussion persönlich ein:
1.
Niemand – ich ohnedies nicht – macht ein Geheimnis daraus, dass ich mit Rechtskraft des weiteren (beispielhaft: http://www.wueppesahl.de/strafermittlungen/index.htm und dort die Ziff. 11., 2. Absatz oder auch – wirklich nur beispielhaft – hier http://www.kritische-polizisten.de/archiv1.htm#2) Fehlurteils des LG HH im März 2006 nach rund 35 Jahren aus dem Hamburger Polizeidienst suspendiert worden bin. Gleichzeitig weise ich neuerlich darauf hin, dass dieses Urteil rein formal besteht. Rechtsstaatlich „einwandfrei“, so wie Durchsu-chungsbeschlüsse gegen das Freie Sender Kombinat, der Chaoten-Einsatz der Ba-Wü-Polizei am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten, die Brechmittel-Einsätze mit letalen Folgen in HB und HH, diese sogar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß durchgewunken bis der EGMR sie als menschenrechtswidrig inkriminierte und so viele andere justitielle Fehlentscheidungen in diesem unserem Lande mehr. Diese Beispiele waren allesamt (zu-nächst) rechtmäßig von RichterInnen in unserem Land in die Welt gesetzt.
2.
Der Hintergrund für das gegen mich immer noch bestehende Fehlurteil des Landgericht Hamburg ergibt sich unter anderem aus bereits mehrfach nachgewiesenen Fehlentscheidungen von Strafkammern des Landgerichts HaHa aus der Lektüre des folgenden Kapitelchens meines ereignisarmen Daseins: http://www.wueppesahl.de/makowa-korth/index.htm.
Es ging und geht bei diesen Strafermittlungsverfahren – neben diversen Zivil-, Presserechtlichen oder bis 2006 auch Disziplinarverfahren – immer um eines:
Mir politisch das Mund zu stopfen. Genau so sind ja auch immer wieder Diskussionsbeiträge in auch dieser Diskussion gestrickt. Ein weiterer Grund der zahlreichen Verfahren gegen mich bestand darin, mich möglichst aus dem operativen Bereich des Hamburger Landeskriminal-amts hinauszubekommen. Zur Erläuterung dient für politisch unbedarftere ZeitgenossInnen vielleicht auch http://www.wueppesahl.de/strafrechtliche_verfolgung/index.htm
3.
Ich empfehle dringend, bei der Betrachtung des justitiellen Wirkens den eigenen Kopf einzu-schalten und bei Vorliegen von entsprechenden Informationen der eigenen Urteilsfähigkeit zu vertrauen. Der Glaube in unsere längst vollkommen überlastete Justiz und zum Teil auch krass überforderte Justiz (nicht bloß in großen Wirtschaftsstrafverfahren oder bei den RAF-Hauptverhandlungen) ist immer noch viel zu groß. Die Gründe für diesen „Glauben“ sind zwar gedanklich nachvollziehbar, aber gleichwohl wenig bis erschreckend respektierlich für mündige BürgerInnen. Hierzu siehe auch: http://bloegi.wordpress.com/2011/08/24/die-regierungen-wahlen-sich-ihre-richter/
Im Übrigen: Selbst wenn ich das getan haben sollte wofür ich mindestens zweifelhaft verurteilt worden bin, hätte ich nach der Systematik unserer Rechtsordnung die Haftstrafe abgesessen. Es sollte wieder von „Null“ begonnen werden können. Man nennt das auch Resozialisierung. Auch unter diesem Blickwinkel sind einige Meinungsbeiträge sehr schräg, allerdings wohl im Mainstream.
4.
Die übrigen Gesichtspunkte – von „Argumenten“ zu sprechen wäre euphemistisch – verdienen nicht viel Worte: Seit 1998 bin ich durchgehend Sprecher der BAG Kritischer PolizistIn-nen, dies kann auch unschwer bei unserem zuständigen Vereinsregister nachverfolgt werden, oder wenn wer zum Schanzenfest in Hamburg am Samstag (20. August 2011) dumm schwätzt: Ja, ich war als Versammlungsbeobachter für unsere BAG dort. Wegen solcher se-riellen Falschkolportagen alleine in dieser Diskussion aus die einleitende Wertung: „Diffamierung“.
5.
Auch im Forum „Bei Abriss Aufstand“ darf ruhig nachgedacht werden bevor man sich äußert. Und pflichtgemäß macht es auch Sinn, sich vorher durch Recherche abzusichern bzw. seine bis zum Zeitpunkt der sorgfältigen Recherche gepflegte Auffassung bzw. sein Vorurteil darüber zu falsifizieren und damit nicht ungerechtfertigt Jauche über andere Mitbürger zu gießen bzw. sich selbst als Verleumder zu outen. – Was aber viel bedeutsamer sein dürfte als weiteren Dreck von mir abzuwehren oder abzuklopfen:
Mir scheint, dass es bei den vielen vielen politischen Strafermittlungsverfahren gegen die konstruktiven KritikerInnen des Immobilienprojektes „Stuttgart 21“ an einer politischen Ge-samtchoreografie fehlt! Dass es an einer zusammenfassenden Struktur mangelt, die jede neue Tollheit staatlicher Ermittlungsorgane (gedanklich) schnell dort einordnet wo sie hingehört und darüber den Hauptbetroffenen aber auch den vielen anderen die darüber abgeschreckt werden sollen, weiter für unser Gemeinwohl zu arbeiten, Entlastung und Klarheit zu schaffen. Vielleicht könnte der Widerstand an dieser Stelle noch optimiert werden?
Mit freundlichen Grüßen aus Krümmel
Thomas Wüppesahl, Bundessprecher BAG Kritischer PolizistInnen
Sehr viele Worte des Hernn W. – er wird diffamiert, indem man Dinge zur Sprache bringt, die er auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht. Natürlich hat jeder das Recht nach Ende seiner Strafhaft wieder bei vorne anzufangen – aber man sollte dabei objektiv bleiben und nicht nur bei anderen die Schuld suchen.
Ich habe bisher keinen Sinn in der Erwiderung erkennen können. Auch in den angeführten Quellen nicht – kommt er irgendwie nicht auf den Punkt. Was möchte Herr W. ausdrücken? Dass er immer wieder politisch verfolgt wird ? Weil er den Mund aufmacht? Unser Ministerpräsident hat die auch getan und wurde nicht verfolgt. Herr W. beherrscht die Kunst mit vielen Worten nichts Wesentliches auszudrücken.
Stuttgart 21 ist mit Sicherheit umstritten – auch innerhalb der Polizei gibt es viele die diesen Bahnhof nicht möchten – aber eine Auseinandersetzung sollte immer auf dem Boden der Tatsachen erfolgen. Spontan fällt mir ein Ausspruch meiner Lehrerin ein, der irgendwie auf die Zwangschristanisierung zurückgeht: „Willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein!“ Selbst beim kirchlichen Glauben scheiden sich die Geister. Manche sind für diesen Bahnhof – andere dagegen – soll man dies mit einem Bürgerkrieg lösen?
Viele Worte mit wenig Aussage – rechtliche Fehler!!! Suspendierung??? Was haben Brechmitteleinsätze in der Vergangenheit mit S21 zu tun? Wurde hier irgendwie das Schanzenviertel angesprochen?
Hinweis auf das aktuelle Beamtenstatusgesetz:
§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte
(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.
Ein Artikel aus dem Internet:
http://www.freitag.de/2001/36/01360403.php
… Der andere erklärte ihren Sprecherkollegen, den langjährigen Vorständler Thomas Wüppesahl zum eigentlichen Problem. Der habe den Konflikt eskalieren lassen und sich damit »vereinsschädigend« verhalten. Seither ist die frühere Geschlossenheit der Gruppe dahin. Ohnehin hatten neben den sieben Vorständlern gerade einmal fünf der seinerzeit noch rund 70 Mitglieder den Weg nach Kassel gefunden. Es ging turbulent zu: Noch während der Versammlung kam es zu Vereinsaustritten, auch von Vorständlern. Der auf der Sitzung abgewählte Wüppesahl erkannte den Beschluss wegen angeblicher Formfehler nicht an. Per einstweiliger Verfügung ließ ihm Bianca Müller daraufhin im Namen der Vereinsmehrheit untersagen, sich weiterhin als Bundessprecher zu bezeichnen. Die Antwort: In der kürzlich erschienenen Ausgabe von Unbequem, der Zeitung der »Kritischen« ist im Impressum ausdrücklich vermerkt, sie sei allein »vom Flügel um Thomas Wüppesahl« zusammengestellt worden. …
Bitte den ganzen Artikel lesen!!!
… endlich mal gut recherchiert 😉 was noch fehlt, der Herr W. ist auch bei den Grünen nicht mehr gerne gesehen, trotz damaligem Bundestagsmandat …
klar, liegt nur dran, dass alle ihm Böses wollen, weil er ja so aufrichtig ist …
Diese Art Galionsfigur wird dem Widerstand gegen S 21 eher schaden als nützen. Aber das tun ja eigene Sprecher auch 😉
Es ist schon bezeichnend, wenn ein Thomas Wüppesahl, welcher überall Fehlurteile sieht, wenn er von diesen betroffen ist, und hier empfiehlt, „sich vorher vorher durch Recherche abzusichern“ hier von“ Leipziger Verhältnissen“ schreibt und schreibt, ein VERSUCHTER Totschlag sei bereits deshalb absurd, da der angegriffene Polizist doch noch recht lebendig war.
„Leipzig lässt grüßen“ wen denn eigentlich und warum? Die monierten Handlungen fanden in Dresden statt!
Soviel zu den Recherche- und anderen Fähigkeiten des langjährigen Polizeibeamten.
Drollig ist auch, dass er sich als Bundessprecher seines Vereins geriert, aber nicht einmal Bürgermeister eins Kuhkaffs werden könnte, da er aufgrund seiner Verurteilung gar kein öffentliches Amt bekleiden könnte.
Recht aufschlussreich:
http://www.stern.de/panorama/wueppesahl-prozess-moderne-hexenjagd-oder-geplanter-raubmord-541339.html
„…Auch Wüppesahl war so manches Mal gescheitert. Selbst wenn er in der Sache mitunter Recht hatte – Weggefährten fiel es schwer, seine anmaßende Art, die Streitsucht und Kompromißlosigkeit zu ertragen, mit der Wüppesahl versuchte, seine Ziele durchzusetzen. Für die Grünen saß Wüppesahl im Bundestag – die Fraktion schmiss ihn raus. Er gründete die „Kritischen Polizisten“, deren Sprecher er war. Die aufmüpfigen Polizeibeamten wählten ihn im Mai 2001 ab. Wüppesahl erkannte seine Abwahl nicht an, schmückt sich noch heute damit, Sprecher des Berufsverbandes zu sein …“
http://www.stern.de/panorama/wueppesahl-prozess-ein-raubmord-gegen-gesellschaftliche-missstaende-542804.html
„…“Die Tat war ein von ihm konstruiertes Scheingebilde, geschaffen in der schon irrwitzigen Annahme, damit einen V-Mann entlarven zu können“, sagte Verteidiger Peter Wulf in seinem Plädoyer für einen Freispruch. Es sei Wüppesahls Persönlichkeit, sich immer wieder Feindbilder zu schaffen. „Es gibt zahlreiche, selbstschädigende Verrücktheiten in seiner Biografie“, warb Wulf um Verständnis für seinen Mandanten. …“
Sehr aufschlussreich…
Worum geht es in dieser Diskussion, pardon, sollte es gehen? – Richtig, um die Inhalte unserer (BAG Kritischer PolizistInnen) Pressemitteilung vom 24. August 2011.
Worin geht es in dieser Pressemitteilung vom 24.08.11? – Richtig, es besteht der ernsthafte Verdacht, dass man die durchaus zu missbilligende Attacke auf den Polizisten juristisch bewusst wesentlich schärfer bewertet, als sie eigentlich ist um damit:
1. Exempel zu statuieren,
2. großflächige Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen,
3. den Protest zu deligitimieren,
4. den Protest zu zersetzen, indem durch gezielte kriminaltaktische Maßnahmen demotiviert wird,
5. um dadurch viele MitstreiterInnen sich zeitlich sowie mit anderen Ressourcen um ihre „Verteidigung“ kümmern zu lassen als um die Sache – nämlich das Immobilienprojekt „Stuttgart 21“ in vernünftige Bahnen zu lenken, also in eine dem Gemeinwohl dienlich Form.
Dies wird auch von anderen Medien – nicht bloß anhand unserer Pressemitteilung vom 24.08.11 – aufgegriffen, siehe unter anderem:
http://www.gulli.com/news/16980-stuttgart-21-versuchter-totschlag-des-polizisten-nur-vorgetaeuscht-2011-08-29
Was ist darüber bei den Diskutanten „micha“, „Bei_der_Wahrheit_bleiben“ und „Antwortender“ zu lesen? – Richtig: Nichts. Stattdessen wird gezielt vom Thema abgelenkt.
Schon diese Tatsachen sind aufschlussreich. Aber noch aufschlussreicher wird es, wenn man deren „Inhalte“, die sie stattdessen anlässlich unserer gewohnt kritischen Pressemitteilung zum Besten geben, durchdenkt: Sie bemühen Quellen aus internen Auseinandersetzungen in unserem Berufsverband von vor 10 Jahren oder peinsame Produkte von GerichtsreporterInnen! Dabei handelt es sich um Quellen, die nicht bloß falsche Tatsachen transportierten, sondern – viel bedeutsamer – diese Darstellungen sind mittlerweile mehrfach von der weiteren Entwicklung überholt. Sehr aufschlussreich.
Das ist eine Methodik, die ungefähr so ist, wie wenn ich Quellen aus der Kindergartenzeit von „micha“, oder der Sandkastenauseinandersetzungen von „Antwortender“ bemühen würde. Gleichzeitig bestätigt diese Combo – „Bei_der_Wahrheit_bleiben“ ist nicht zu vergessen – was ich in meinem Beitrag vom 28.08.11, unter der Ziff. 5. ausführte. Sie verleumden weiter. Es ist in der Tat aufschlussreich.
Hier wird diskutiert wie zu Hochzeiten der internen Auseinandersetzungen bei uns Kritischen. Ja, wer ist denn da am Werk? – „Parkschützer“ (meint hier: Die oben genannte Combo) schützen ihren Park gegen kritische Polizeibeamte? Gegen uns braucht niemand den bestehenden Bahnhof zu schützen. Mit einer „Argumentation“, die kontinierlich, permanent und beharrlich am Kern der Diskussion vorbeigeht! Es wird immer aufschlussreicher!!
Das Verhältnis der Grünen zu mir und umgekehrt, das lasst mal meine Sorge sein. Wie wäre es denn mit folgendem Sätzchen für´s nächste Beiträgchen: „Und das Verhältnis der CDU und Wüppesahl zueinander soll ja auch nicht das Beste sein.“ – Ähnlich lächerlich!
Auch die bezüglich des Mobbings in Behördenapparaten ein Bewusstsein vorspiegelnde Ahnungslosigkeit (bei gleichzeitigem Zitieren von Normen aus dem Beamtengesetz) ist aufschlussreich: Alleine die Steuerfahnder-Affäre, nein, massive Ausgrenzung mit Beamten- und Straf- sowie Strafverfahrensrecht, bis hin zur Psychiatrisierung, von gleich vier Steuerfahndern sollte niemandem verborgen geblieben sein
(http://www.fr-online.de/politik/spezials/steuerfahnder-affaere/jetzt-reden-die-fahnder/-/1477340/9678098/-/view/asFirstTeaser/-/
oder auch:
http://www.taz.de/Korruption-in-Hessen/!77088). Aber sicherlich „fühlen“ sich die vier Steuerfahnder auch bloß verfolgt.
Dabei sind diese Methoden längst normal. Nicht im Sinne von Norm. Die Normen im GG, Bundes- und Landesbeamtengesetze sehen anders aus. Gleichwohl geschehen solche Vorgänge ständig, bundesweit, in jeder Landes- und Bundespolizei, wenn wer quer denkt oder gar gegen politische Opportunitäten die geltende Gesetzeslage anzuwenden gedenkt (so im Fall der vier hessischen Steuerfahnder).
Kurzum: Wenn die Diskutanten „micha“, „Bei_der_Wahrheit_bleiben“ und „Antwortender“ Parkschützer sind, dann sind alle Polizeipräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland Kritische PolizeibeamtInnen.
Die Beiträge dieser Dreier-Combo stellen eher Referenzbeiträge für die Pressestelle der Stuttgarter Polizei oder des Landesamts für Verfassungsschutz dar, als dass sie irgendeinen Nano-Wert für den Protest um den Stuttgarter Bahnhof hätten.
Erklärt doch den anderen die den „Park schützen“ wollen mal, warum man bei einer solchen Körperverletzung wie jener vom 20. Juni an dem nicht bloß taktisch deppert agierenden Polizeibeamten den § 100a StPO durch Totschlagshypothesen (mehr sind es nicht!) herbeizaubert, um dann die §§ 100g und 100i der StPO anzuwenden. Jedenfalls konnte der Beamte sich munter und durchgängig weiter wehren sowie eindrucksvoll mit dem anderen auf der Erde wälzen. Ein gezielter Schlag auf den Kehlkopf mit Tötungsabsicht (!) hätte eine andere Wirkung erzielt.
Diese zweite Runde im Rahmen dieses Forums macht abschließend deutlich, was hier stattfindet. Es ist eine einzige Zumutung, was für irrlichternde Menschen von staatlichen Einrichtungen auf die Bevölkerung losgelassen werden. Die wechselseitigen Spielbälle der drei sind eben: Sehr aufschlussreich.
Mit freundlichen Grüßen aus Krümmel
Thomas Wüppesahl, Bundessprecher BAG Kritischer PolizistInnen
Zitat:
„Richtig, es besteht der ernsthafte Verdacht“
Wieso sollte denn ein ERNSTHAFTER Verdacht bestehen, nur weil dies hier durch einen pathologischen Nörgler einfach mal behauptet wird?
„Dies wird auch von anderen Medien – nicht bloß anhand unserer Pressemitteilung vom 24.08.11 – aufgegriffen“
Lustig; nur weil gulli den Artikel ungeprüft übernimmt und der selbsternannte Bundessprecher seinen Verein Berufsverband nennt, wird der Quatsch doch kaum besser.
Herr Wüppesahl,
jetzt wird es aber lächerlich. Jetzt bin ich ein Spitzel der Pressestelle, der hier einen Beitrag schreibt. Ich arbeite zwar bei der Polizei, bin aber ein Gegner von Stuttgart21. Wie sie nehme ich hier mein Recht auf freie Meinungsäußerung wahr – so wie sie auch – allerdings nicht als eine BAG, die es wohl kaum noch gibt, aber sie dürfen uns hier gerne vom Gegenteil überzeugen. Auf Nachfrage der Parkschützer kann ich gerne ein paar Aktivisten bennen, die mich persönlich kennen und meine Einstellung zu diesem Projekt kennen. Aber ich spreche mit beiden Seiten und stelle meinen Standpunkt dar – ohne dass ich irgendwelche Verschwörungstheorien heranziehen muss. Ich fand den friedlichen Protest super, ohne dass es Ausschreitungen gab. Aber wenige haben beim GWM einen Fehler gemacht – was nicht den ganzen Widerstand gegen den Bahnhof hinabziehen darf.
Was Ermittlungsverfahren angeht, haben sie in 35 Dienstjahren sicherlich die Erfahrung gemacht, dass die Polizei nach Abschluss aller Ermittlungen die Strafanzeige vorlegt. In diesen Ermittlungen wird auch versucht zu klären welche Absicht der Täter hatte, dazu hat er das Recht sich zu äußern – dies ist wie sie wissen der subjetive Tatbestand – Vorsatz – Absicht oder Fahrlässigkeit. Entsprechend dieser Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Wie sie aus ihrer Dienstzeit wissen, besitzt nicht einmal die Kriminalpolizei eine Kristalkugel, wo sie sehen kann, was passiert ist und noch passieren wird. Viele Einzelteile ergeben ein Ganzes und das muss nachher ein Gericht klären, aber dem greifen sie ja schon vor – in einer Art, als ob ihnen alles schon bekannt ist.
Eine Diskussion führt man immer durch Sachlichkeit und nicht dadurch, dass man den Staat als den großen Verschwörer ansieht. Ich sehne mich nach dem Tag an dem der Bürgerentscheid stattfindet, vielleicht hört dann endlich die Polarisierung zwischen gut und böse auf, wobei diese Rolle zwischen Gegnern und Befürwortern problemlos getauscht werden kann, jeder sieht sich da im Recht. Deshalb darüber abstimmen und dann entsprechend handeln.
Gute Nacht nach Geesthacht und für sie das Motto oben und sachlich bleiben.
Da hier jemand persönlich angegriffen wird: Wie wäre es denn, diejenigen veröffentlichen hier und jetzt ihren Namen und ihren Berufsstand? Würde mich nicht wundern, wenn hier jemand ein tieferes Ziel mit den Angriffen verfolgt.
Na, Arno Nymous, dann fange doch gleich mal an mit der Vorstellung zur Person.