Liebe Polizei, sehr geehrte Staatsanwaltschaft, Euer Majestät,
mit Bestürzung mussten wir uns von Ihrer Polizeisprecherin erläutern lassen, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, YouTube-Videos herunterzuladen. Statt dessen sähen Sie sich gezwungen, eine Hausdurchsuchung durchzuführen (die als netten Nebeneffekt auch noch zu hervorragenden SPIEGEL-Schlagzeilen und vor Angst schlotternden radikalen, ach was sag ich: militanten S21-Gegnern führt). In wagemutiger Recherche haben wir uns in den tiefsten RTFM-Sumpf begeben und haben unter Lebensgefahr ein paar Insider-Tipps aus der von Ihnen auch immer gerne zitierten "Hacker-Szene" zusammen getragen:
- Entweder diese Website besuchen und sich das Video herunterladen (okay, you need to understand English so maybe that's not the right thing)
- oder den VideoDownloadHelper installieren
- oder einfach mal eine Internetsuche bemühen
Hach ja, aber ich gebe zu, das ist alles schon arg kompliziert mit diesem Internetdingens. Außerdem haben wir uns sagen lassen, es sei in Deutschland gar nicht mal so legal, YouTube-Videos herunter zu laden (es sei denn, die Videos stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz, was das ist, erklären wir vielleicht später). Rufen Sie doch das nächste Mal einfach an, dann schicken wir Ihnen eine fertig gebrannte DVD zu.
Hochachtungsvoll,
Max von der BAA-Redaktion
Anmerkung: Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine Privatmeinung und spiegelt eventuell nicht die Meinung der Redaktion wider.
Ihr wisst schon das sowas eigentlich nicht erlaubt ist, einfach YouTube-Videos runterzuladen?! Nur weil es so eine Möglichkeit gibt, heißt es nicht, dass es auch erlaubt ist. Schaut mal in die AGB’s! Sonst würde YouTube es ja auch offiziell anbieten wenn sie nichts dagegen hätten.
LEUTE, SCHAUT MAL – der Ingo schon wieder
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass die Polizei sich strafbar macht wenn sie von youtube Videos zum Zweck der Beweissicherung herunterläd.
Die dürfen am Arbeitsplatz nicht so einfach das Internet nutze!
natürlich ist es „erlaubt“ – wie solltest du die videos sonst wohl sehen? sie werden (manchmal segmentiert) im browsercache gespeichert und von dort aus abgespielt (versuch mal den befehl ‚file *‘ im browsercache bei einem laufenden video.) „downloadsoftware“ für diese dateien ist zwar bequemer, aber wirklich nicht nötig.
und bitte nicht solche brutalen statements wie RTFM! an unsere zartbesaiteten polizistchen – sonst werden sie wieder völlig traumatisiert und sind wochenlang dienstunfähig. sie müssen ja schon die talibahn und die reste der mappia gegen messerscharfe argumente und stahlharte fakten verteidigen.
„RTFM“ wurde nicht erklärt, drum will ich das der Vollständigkeit halber nachholen: Das Akronym (also die Abkürzung, falls jemand den Begriff „Akronym“ nicht kennt) „RTFM“ steht für „Read The Fucking Manuals“, auf deutsch also: „Lies das verdammte Handbuch“. Wenn jetzt noch ein Link zu einem Handbuch in Deutscher Sprache gegeben wäre, am besten mit dem Hinweis „Klicken sie auf die Worte ‚hier klicken!‘ in olivgrüner Farbe, dann gibt es wirklich keine Entschuldigung mehr, sich die Videos nicht selbst zu beschaffen.
Öh, da fällt mir ein: Handbücher lesen, die Videos finden und runterladen dauert natürlich einige Zeit. Vielleicht dauert das zu lange, wenn’s pressiert. Wie wäre es also, wenn sich ein paar Freiwillige fänden, die derlei Fingerübungen als kostenlosen Service für die Polizei anböten?
RTFM =“Read the fucking manual“, da sagt aber mein Übersetzungsprogramm was anderes: „Lesen Sie die sich fortpflanzende Betriebsanleitung“.
Moment mal! „RTFM!“ steht doch immer für „Read the fine manual!“ und das hat doch mit „sich fortpflanzen“ oder „Verdammnis“ eigentlich nichts zu tun – wobei…
Nagut, darüber lässt sich vielleicht streiten.
gegen Anteile am Pensionsanspruch?
Machts das besser das die Staatsanwaltschaft dafür keinen Richter findet, der einen Beschluß gegen google erlässt?
Hallo Ingo: Meinst Du nicht, dass Beiträge, die man kommentieren möchte, vorher durchgelesen werden sollten? …also bis zum Ende (war in diesem Fall doch auch gar nicht soo viel, oder?)
Die können Internet nur ausdrucken, nicht runterladen.
Als ob sich die Staatsanwaltschaft von amerikanischen AGB an der Beweissicherung hindern lassen würde. Die Staatsanwaltschaft stört sich ja in vielen Fällen nichtmal an den deutschen Gesetzen.
Mal ne Frage zwischendurch: Muss eine Durchsuchung nicht richterlich angeordnet werden? Und dürfen Richter Durchsuchungen nicht nur dann anordnen, wenn auf anderem Weg die Beweismittel nicht aufgetrieben werden können? Ist ja leider kein Geheimniss dass die Richter sehr Großzügig sind bei Durchsuchungen und so gut wie nie eine nicht genehmigen. Wie wärs mit einer Feststellungsklage? Jugisten gegen S21, bitte übernehmen Sie!
haussuchungsbeschluss ist nur nicht notwendig bei gefahr im verzug. und matthias von herrmann is scho son terroristisches früchtchen… 😉 da weiß man nie wann die nächste bombe… das is so absurd, selbst mir fällt nix mehr ein als begründung.
Vielleicht lag noch so ein Blancoformular in der Schublade – wer weiß
Max, ich liebe Dich (also natürlich rein auf die Sache bezogen)!
😳 😎
jaja, the thing called love
Hallo zusammen,
Ich glaube, für die Durchsuchung gab es schon einen richterlichen Beschluss, immerhin wurde ja in der Sache Anklage wegen versuchten Totschlages. Wenn hinterher rauskäme, dass die Polizei ohne Beschluss rein ist, machen die sich ja lächerlich. Dazu traue ich den Parkschützern zu, dass sie die Polizei erst in ihr Büro gelassen haben, nachdem der Staatsanwalt ihnen den Beschluss gezeigt hatte.
Meiner Meinung nach war der Sinn dieser Aktion die Suche nach mehr Videomaterial. Auch das, welches von den Betreibern dieser Seite – aus duchaus verständlichen Gründen – nicht veröffentlicht wurde.
Auf den von den S21-Gegnern verlinkten Videos sieht man keine Gewalt von Gegnern gegen den Zivilpolizisten. Jedoch endet der Ausschnitt heute in der Szene, in der der Polizist zurück will, in der Menge aufgehalten wird und von friedlichen Demonstranten umringt ist.
Am Tag nach der Stürmung der Baustelle war dieses Video noch länger. Man konnte sehen, dass sich hinter dem Polizisten eine Gruppe sammelt, aus der „lasst ihn nicht weg“ gerufen wird. Vielleicht vermutet die Polizei, dass dieses Material, welches sich nun nicht mehr bei Youtube runterladen lässt, doch noch auf den Rechnern der Parkschützer ist.
Ich hoffe für die Parkschützer, dass sie dieses Material ordentlich gelöscht haben. Hab gehört die Polizei hat auch mal gegoogled wie man gelöschte Daten wiederherstellen kann.
Viele Grüße, bleibt friedlich
Thomas
Da muss ich aber laut widersprechen. Das Video endete schon immer an dieser Stelle. Was du meinst, ist ein anderes Video, dass das geschehen ein paar Sekunden danach zeigt. Und die Rufe sind nicht „lasst ihn nicht weg“ sondern „lasst ihn in Ruh“. Die Videos lassen sich noch so herunterladen wie seit eh und je.
Ich versteh jetzt nicht warum du unbedingt „laut“ werden musst, aber um das gehts ja ned. Ok danke für den Link. Aber ich bin mir sicher, dass der Filmer in dieser so hochinteressanten Situation hier nicht seine Kamera ausgemacht hat.
Wenn die Polizei runterladen hätte wollen, warum schicken die dann die Beamten und den Staatsanwalt vorbei? Ich glaube wenn die nur die Videos wollten, die es bei Youtube gibt, hätten sie sich die Personalkosten gespart. Red mal mit nem Stuttgarter Polizisten, ich glaub nicht, dass denen langweilig ist oder sie ein negatives Stundenkonto haben.
Wenn ich jetzt mal ganz pingelig werde und meine Spießeransichten auspacke erfüllt selbt das von dir gepostete Video nach dem StGB folgende ahnungwürdige Straftaten:
1. (Beamten)Beleidigung
ZITAT: „Bullenschwein“ Timestamp 0:22
ZITAT: „Dreckssau, du Arschloch“ Timestamp 0:01
ZITAT: „Tu die Knarre weg du Arschloch“ Timestamp 0:19
ZITAT: „Bullesau, Bullensau“ Timestamp 0:30
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Anstiftung zu einer Straftat
ZITAT: „Haltet ihn fest!“ Timestamp 0:34
ZITAT: „Nehmt Ihm die Waffe weg“ Timestamp 0:44
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Inwieweit die Aneignung einer Dienstwaffe in den bereich des illegalen Waffenbesitzes übergeht will ich jetzt mal nicht näher ausführen…
3. Freiheitsberaubung/Aufforderung zur Freiheitsberaubung
ZITAT: „Haltet ihn fest!“ Timestamp 0:34
§ 239
Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Nur meine verqueren, kurzsichtigen, kruden Gedanken…
Aber HEY! Ich bin ja nur sein Spießer!
Schön,
aber hast Du auch den Anfang genau verfolgt, wie man diesen Kerl richtiggehend von einem Demonstranten wegzerren musste (zu diesem Zeitpunkt hatte noch niemand die Waffe bemerkt – man ging von einer Keilerei zwischen Demonstranten aus) – das hat hyperagressive Züge und steht einem Polizisten nicht gut zu Gesicht. Wer mit Pistole in Zivil zwischen Demonstranten rumrennt und sich derart verhält, sollte mit diesen Folgen rechnen. Und dass es sich um einen Beamten handelt, kann man ’nur‘ an einer Pistole nicht unbedingt erkennen. Einen Uniformierten hätte man ganz sicher nicht so behandelt und auch dieser hätte nicht so gehandelt. Im Prinzip muss man davon ausgehen, dass die Demonstranten provoziert werden sollten und das ist vorzüglich gelungen! In diesem Sinne sollte dieser Beamte eigentlich für eine Beförderung vorgeschlagen werden!
Schön schön schön,
aber nicht im geringsten nach deutschem Recht!
ZITAT“ aber hast Du auch den Anfang genau verfolgt, wie man diesen Kerl richtiggehend von einem Demonstranten wegzerren musste“
Da sage ich nur:
§ 113 StGB
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Deutlichst in dem Video zu hören IST – ich betone IST!!- dass er als „Bullenschwein“ etc. tituliert wird… über die Frage, ob er als Zivilbeamter identifiziert wurde brauchen wir uns daher überhaupt nicht streiten… und die strafrechtlich relevanten Aussagen, die ich in meinem verhergehenden Post genannt wurden beziehen sich auf die DANACH gefilmten Szenen… von daher… Sie haben offensichtlich weder nicht verstehen WOLLEN oder können, was ich dort geschrieben habe… ein geistiges Armutszeugnis!
Aber hey – mit viel Freizeit
in deutschland gibt es ansich ja keine hausdurchsuchung ohne befehl aber wenn es trotzdem gemacht wird gilt das prinzip der verhältnismässigkeit. sprich was auch immer sie finden wird gegen den eingriff in deine persönlichkeitsrechte aufgewogen. in bawü bedeutet das im prinzip freie bahn solange sie irgend etwas finden. dumm wirds nur wenn sie GAR NICHTS finden… was in diesem fall wohl so war… also nichts was nicht auf youtube liegt.
Oho, ein Kenner – da spricht der Volljurist 🙂
Oho – ein Troll. Da spricht der Proler.
Oho – ein Witz. Da spricht der Hans Hase
so ganz am rande… hat sich jener welcher denn als polizeibeamter ausgewiesen als es los ging? wenn nein kann man seinen status als polizist ja nun wirklich nicht gegen irgend jemanden verwenden. dann ist das doch reiner selbstschutz vor einem unbekannten bewaffneten… oder bin ich da nun ein wenig naiv? muss ich riechen können ob jemand berechtigt ist eine waffe mit zu führen? na? na? wo sind die anwälte?
Der naechste Streich ist wohl YouTube komplett in den „Voratsdatenspeicher“ zu kopieren – nur so zur sicherheit. Die „spezialisierung“ der Polizei laesst gruessen.
Isch glaubbb där Grätschmann guckt grad youtube, meine Filme laufen nämlich so laaangsaaam
„oder bin ich da nun ein wenig naiv?“
tolle antwort…
nun ja, es ist nicht ganz einfach YouTube Videos auf VHS-Kassetten zu bringen, welche sich auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft anschauen kann 🙂
Da spricht der Volljurist 🙂
Da spricht der Vollproll.
Zweimal derselbe Witz ist langweilig
Ist doch super wenn wir das so runterladen können. Für die Polizei und Staatsanwaltschaft scheint das ja viel schwieriger zu sein.