Gerade eben erreicht uns folgende Nachricht:
"Sitzblockaden können laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein. Das geht aus einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats hervor. Die Richter hoben die Verurteilung eines Demonstranten zu einer Geldstrafe auf und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Frankfurt am Main. Zur Begründung hieß es, bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung. Im Zuge der strafrechtlichen Beurteilung müsse jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen seien. Dies habe das Landgericht nicht ausreichend geprüft. Geklagt hatte ein Mann, der zusammen mit anderen gegen den Irak-Krieg protestiert und die Zufahrt zu einem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt blockiert hatte."
Die ausführliche Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil. Und das Urteil in voller Länge.
Sitzblockaden können laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein. Das geht aus einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats hervor. Die Richter hoben die Verurteilung eines Demonstranten zu einer Geldstrafe auf und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Frankfurt am Main. Zur Begründung hieß es, bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung. Im Zuge der strafrechtlichen Beurteilung müsse jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen seien. Dies habe das Landgericht nicht ausreichend geprüft. Geklagt hatte ein Mann, der zusammen mit anderen gegen den Irak-Krieg protestiert und die Zufahrt zu einem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt blockiert hatte.