+++ SWR: Proteste in Flughäfen und Bahnhöfen erlaubt +++
SchwaBo: Hermann spricht über Verkehr
Frankfurter Rundschau: Es gilt das Grundgesetz
Neues Deutschland: Kongress für mehr Demokratie
Reuters: Noch keine Ermittlung gegen Polizeichefs wegen Stuttgarter Demo
Stuttgarter Nachrichten: Streit um Teilnehmerzahl erreicht Höhepunkt
AdHocNews: 'Stuttgart 21'-Polizeieinsatz 'nicht offensichtlich rechtswidrig'
Stuttgarter Zeitung: Rosensteinviertel Die Stiftung macht Probleme
SWR: 1500 Ermittlungen und Anzeigen zu Stuttgart 21
Boulevard Baden: Karlsruhe: Kunstaktion gegen Stuttgart 21
Deutschlandradio Kultur: "Die Leute leben wieder"
Stuttgarter Nachrichten: 64. Montagsdemo: Demonstranten wollen Bürgerentscheid
n24.de: Karlsruhe stärkt Demonstrationsrecht
junge Welt: Mehr Ungehorsam bitte: Gewaltfreier Widerstand verdient Solidarität
Frage zum Urteil des BVerfG:
Wie ist denn das dann zu werten, wenn die Besetzer des Nordflügels nur ihr Demonstrationsrecht in einem Teil des Bahnhofs wahrgenommen haben? Es war dann ja evtl.gar kein Hausfriedensbruch?
Die Argumentation wird wohl leider nicht ziehen da es ja kein öffentlicher Teil des Bahnhofs ist wie beispielsweise die Bahnhofshalle. Und selbst wenn, dann wäre es immernoch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz da es nicht angemeldet war.