Rede von Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., auf der 475. Montagsdemo am 5.8.2019
Liebe Freundinnen und Freunde des Rechtsstaats,
der weltberühmte Roman „Der Prozess“ von Franz Kafka beginnt mit dem Satz: „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ Und dann folgt: „K. lebte doch in einem Rechtsstaat, überall herrschte Friede, alle Gesetze bestanden aufrecht, wer wagte, ihn in seiner Wohnung zu überfallen?“
Über unseren heutigen Rechtsstaat und über einen von mir geführten Prozess will ich sprechen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat kürzlich über unsere Regierung ausgeführt: Nach Ansicht der Kammer legt das Land mit seinem Verhalten die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats. Es lasse sich „ohne weiteres feststellen“, dass das Land „sich nach wie vor in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise weigert, der ihm im rechtskräftigen Urteil auferlegten Verpflichtung nachzukommen“.
Doch nun zur unendlichen Geschichte meines Prozesses. Begonnen hatte alles am 21. November 2012. Damals stellte ich beim Staatsministerium, also dem Ministerium des Ministerpräsidenten
Kretschmann, einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz. Dieses wurde inzwischen vom Land umgetauft in Umweltverfahrensgesetz. Diese Bezeichnung trifft das Problem viel besser, denn der Umgang unserer Behörden mit den Rechten der Bürger ist tatsächlich verfahren.
Mir ging es um Einblick in die Unterlagen des Staatsministeriums zu den Baumfällungen im Schlossgarten und allem, was dazu gehört, also das Projekt Stuttgart 21 und der Polizeieinsatz vom 30.9.2010. Zum Zeitpunkt des Antrags wie auch durchgehend bis heute war das Staatsministerium in grüner Hand. Wer nun denkt, der damalige Amtschef Murawski habe sich darüber gefreut, mit meiner Hilfe Fehlverhalten der Vorgängerregierung unter Mappus aufzudecken, hat sich getäuscht. Trotz einer gesetzlichen Frist von einem Monat entschied das Ministerium nach zwei Monaten und lehnte den Einblick in einige Dokumente ab.
Wir konnten aber in Schwerstarbeit von einigen Tagen tausende andere Dokumente sichten und einscannen. Als Beispiel herausgreifen will ich einen Unterstützerbrief des Dr. Jürgen Großmann vom 8. Oktober 2010 an den damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus. Dazu muss man wissen, dass Großmann damals Vorstandsvorsitzender der RWE war, eine Auszeichnung als Dinosaurier des Jahres für seine Lobbyarbeit und Beeinflussung der Bundesregierung zugunsten der Atomkraft erhalten hatte, Platz 83 auf der Liste der reichsten Deutschen belegte sowie seine Segeljacht Germania Nova zu den weltweit größten 200 Segeljachten gehört.
Großmann war aber auch Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG. Warum er diese Position hatte, also den Vorstand der Bahn kontrollieren und die Interessen auch der Fahrgäste vertreten sollte, habe ich bislang nicht verstanden. Erst jetzt ist mir der Sinn klar geworden. Ganz offensichtlich ging es ihm darum, Einfluss auf die Deutsche Bahn AG zu nehmen, damit diese wieder Dampfloks einsetzen und mit der von RWE im Hambacher Forst abgebaggerten Braunkohle beheizen sollte.
Dieser bedeutende Kontrolleur der Bahn schrieb also an Mappus: „Nicht nur als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn, sondern auch als Privatmann und Unternehmer bestätige ich Ihnen daher gern, dass ich das Projekt Stuttgart 21 nicht nur unterstütze, sondern in vielen Vorträgen und in meinem persönlichen Umfeld dafür werbe.“
Wegen der Ablehnung bezüglich anderer Dokumente erhob ich Klage auf vollständige Akteneinsicht. Die Bahn schloss sich dem beklagten Land als Prozessbeteiligte an. Nach zwei Jahren wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage ab. Wegen der langen Prozessdauer musste ich vor dem Urteil noch einen Eilantrag auf Einsichtnahme in die E-Mails von Mappus stellen, weil das Land diese Mails löschen wollte. Der Eilantrag scheiterte letztlich beim Verwaltungsgerichtshof.
Gegen das Stuttgarter Urteil legte ich Berufung ein und erhielt nach weiteren zwei Jahren vollständig Recht beim Verwaltungsgerichtshof. Das nützte aber nichts, weil das Staatsministerium und die Bahn Revision gegen das Urteil einlegten. Wie ihr schon ahnt, dauerte es weitere zwei Jahre, bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 8. Mai 2019 entschied. Allerdings betrifft das neue Urteil nur einen Teil der Dokumente. Denn mein Fall ist so bedeutend, dass das Bundesverwaltungsgericht zur Klärung von gleich mehreren Rechtsfragen den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegte. Ich wette, das wird wieder zwei Jahre dauern.
Aber in einem Punkt entschied das Bundesverwaltungsgericht sofort zu meinen Gunsten und ordnete an, dass ich Einblick in die Unterlagen zur Kommunikationsstrategie der Deutschen Bahn bei S21 erhalten müsse. Weitere Rechtsmittel dagegen sind nicht mehr möglich. Die Bahn hatte auf Kosten ihrer Fahrgäste diese Kommunikationsstrategie von einem Beratungsunternehmen ausarbeiten lassen. Es geht darum, wie man das Projekt darstellen und wie man mit den Befürwortern und den Gegnern umgehen soll.
Wer nun gedacht hätte, ich könnte endlich Einblick in dieses Strategiepapier nehmen, hat sich allerdings getäuscht. Nach fast drei Monaten liegt das schriftliche Urteil immer noch nicht vor. Und genau da hakt jetzt das Staatsministerium ein. Man schrieb mir: „Wir haben Ihr Anliegen der guten Ordnung halber der Beigeladenen [also der DB AG] mitgeteilt. Diese bat uns über ihren Anwalt, einen Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen nicht vor Zugang der schriftlichen Urteilsgründe durch das Bundesverwaltungsgericht und einer Prüfung der Urteilsgründe im Hinblick auf eine potenzielle Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorzusehen. Wir möchten diesem Anliegen zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen nachkommen.“
Womit wir wieder beim Rechtsstaat, aber auch der Verquickung von Politik und Deutscher Bahn AG, wären. Dass sich die rechtskräftig zur Auskunft verpflichtete Behörde ohne jegliche Rechtsgrundlage dem Wunsch der Bahn beugt, ist bemerkenswert und passt nicht zu einer Politik des Gehörtwerdens. Denn die Bahn hat ja den Prozess verloren und nichts mehr zu blockieren.
Aber so ganz überraschend kommt das Verhalten des Staatsministeriums nicht, wenn man die aktuelle Meldung gelesen hat: Bernhard Bauer, ehemaliger Amtschef des Verkehrs- und Umweltministeriums unter Tanja Gönner zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes im Schlossgarten, wurde einstimmig, also auch mit den Stimmen der Grünen, zum neuen Vorsitzenden des Vereins „S21 erleben“ gewählt.
Bemerkenswert, denn unter dubiosen Umständen seiner persönlichen Einbindung kam es am 30.9.2010 trotz des Baumfällungsverbotes des Eisenbahnbundesamts zum illegalen Umweltfrevel. Unvergessen auch die Verweigerung eines Einblicks in seine dienstlichen E-Mails zu Stuttgart 21 und seine widersprüchlichen Aussagen im Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz. Ich wünsche ihm, dass er die für S21 versprochenen zusätzlichen 5000 Bäume persönlich einpflanzen und mit dem Spaten die als Parkerweiterung versprochenen 20 Hektar umgraben darf!
Und somit rufen wir Bernhard Bauer und allen vormals kritischen Begleitern des Wahnsinnsprojekts zu: Ihr werdet uns nicht los, wir euch aber schon!
Denn wir werden: Oben bleiben!