So einen wie Ernest P. kann man nicht klein kriegen. Zur Erinnerung: Am 13. Januar 2019 war Ernest in seiner Wohnung festgenommen worden und in die JVA Rottenburg bzw. Stuttgart-Stammheim gebracht worden. Dort musste er eine 20-tägige Haftstrafe absitzen, weil er eine Strafe für eine Blockadeaktion nicht zahlen wollte. Zahlreiche Solidaritätsbezeugungen hatten für Ernest dann das Durchhalten im Gefängnis aber doch etwas leichter gemacht, obwohl diese „Bestrafungsmaßnahme“ ihn wieder viel Kraft und Lebensqualität kosteten. Trotzdem steht für Ernest sein Weitermachen in Sachen Protest gegen dieses unsägliche Immobilienprojekt und sein Protest f ü r einen funktionierenden Kopfbahnhof außer Frage. Ernest hält es nicht nur für sein Recht, sondern auch für seine Pflicht, die Menschen über das Projekt und seine katastrophalen Folgen für die Umwelt zu informieren und Widerstand zu zeigen.
Und jetzt steht schon die nächste Verhandlung bevor. Es geht um ein Strafverfahren wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“. Bei einem Frühstück auf der Baustelle am 22.12.2015 wurde Ernest von einem LKW-Fahrer hart angegangen, der ihn zuerst mit seinem Fahrzeug, den Ernest blockierte, weiterschob und ihn dann von seinem Fahrzeug wegzerren wollte und ihn bei diesem Vorgang an der Schulter verletzte. Ernest hatte seinerzeit noch am gleichen Tag Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Die Anzeige wurde jedoch nicht weiter verfolgt bzw. niedergeschlagen. Statt dessen kam es zu einer Strafverfolgung gegen Ernest und seiner anschließender Verurteilung wegen „falscher Verdächtigung“ des LKW-Fahrers, bei der Ernest vom Richter für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro, insgesamt also 600,00 Euro, verurteilt wurde.
Einer wie Ernest lässt so etwas nicht einfach auf sich sitzen und hat dagegen Widerspruch eingelegt. Natürlich hofft Ernest, dass seinen Ausführungen geglaubt wird, denn er fühlt sich absolut im Recht. Es ist für ihn unfassbar, dass er für die erlittene Körperverletzung auch noch bestraft wird. Die Verhandlung findet
am Donnerstag, 28. Februar 2019, 09:00 Uhr , Sitzungssaal 8, UG, in Stuttgart-Mitte, Olgastraße 2,
statt. Ernest freut sich sicherlich, wenn möglichst viele an der Gerichtsverhandlung teilnehmen könnten und Solidarität zeigen würden.