Die 435. Montagsdemo findet am 01. Oktober 2018 ab 18 Uhr auf dem kleinen Schlossplatz in Stuttgart statt. Ab 18.40 Uhr beginnt der Demozug, ausgehend vom kleinen Schlossplatz, dann rechts in die Friedrichstraße, weiter nach rechts über die Bolzstraße, weiter nach links über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) zur Mahnwache; dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.
Redner:
- Michael Becker, Kernen 21; "Die Aufsichtsratssichtung der DB - Bericht aus Berlin"
- Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22; "......und immer wieder der Brandschutz und die Deutsche Bahn"
Motto: Wir lassen nicht locker!
Musik: Thomas Felder, E-Piano und Gesang
Moderation: Thomas Renkenberger, Parkschützer
was ist denn daraus geworden:
Thomas Poreski: S21 verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention
1. Stuttgart 21 verstößt nach Auffassung des sozialpolitischen Sprechers der Grünen im Landtag, Thomas Poreski, gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und ist damit rechtswidrig. Auf die Forderung von Schlichter Dr. Heiner Geißler, S21 behindertengerecht und barrierefrei umzugestalten, sei seitens der Bahn bisher in keiner Weise reagiert worden. Dies liege vermutlich daran, dass dieses Ziel mit S21 nicht erreichbar sei. Denn jeder Bahnsteig habe mehrere 1,24 Meter schmale Engstellen, die für Menschen mit Behinderungen gefährlich seien. Es gebe bisher auch kein von der Feuerwehr abgenommenes Brandrettungskonzept. Im Moment, so Poreski, laufe es allen Ernstes darauf hinaus, dass im Katastrophenfall die Menschen mit Behinderungen die viel zu schmalen Treppen hinaufgetragen werden müssten. Das dies klappen könnte, sei in einer Paniksituation pure Illusion. Die Bahnsteige hätten zudem ein für behinderte Menschen unerträgliches Gefälle von sechs Metern, dem Sechsfachen des sonst Zulässigen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist kein unverbindliches Gebot, sondern geltendes Menschenrecht, das sogar über dem nationalen Recht steht“, erklärte dazu Thomas Poreski. „Stuttgart 21 wäre das erste Großprojekt des 21. Jahrhunderts, das in eklatanter Weise gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.“ Diese internationale Blamage könne nur mit einem klaren Ja zum Ausstieg abgewendet werden.