Rede von Dieter Reicherter, Vorsitzender Strafrichter am Landgericht Stuttgart a. D., auf der 408. Montagsdemo am 12.3.2018
Liebe Freundinnen und Freunde,
heute soll es speziell um die Wechselwirkungen von Politik und Justiz in unserem Ländle im Zusammenhang mit Stuttgart 21 gehen. Das ist nicht nur eine Sache von direkten Weisungen oder Einflussnahmen der Politik. Leider haben wir es oft mit dem vorauseilenden Gehorsam zu tun. Menschen schielen nach oben und tun das, von dem sie meinen, es werde von ihnen erwartet.
Da will ich zunächst mit der Staatsanwaltschaft anfangen. Denn Richterinnen und Richter sind unabhängig und keinen Weisungen unterworfen, sagt das Grundgesetz. Allerdings gilt auch: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, kann kein Richter entscheiden. Im Gerichtsverfassungsgesetz steht: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Vorgesetzte, wenn man bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bleiben möchte, sind der Leiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart und letztlich unser Justizminister, der gleichzeitig auch Tourismusminister ist. Sie alle müssten den Anspruch, die Staatsanwaltschaft sei die objektivste Behörde der Welt, durch ihre Weisungen umsetzen. Soweit die Theorie.
Dazu lohnt sich ein Blick in die Praxis. Beispielsweise hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Wer sich nun vorstellt, auch bei Stuttgart 21 könne es solche Fälle mit geringer Schuld geben, hat sich getäuscht, wenn es um Menschen aus unserer Bewegung geht. Zwar wurde im sogenannten Wasserwerferprozess beim Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen zwei Abschnittsleiter der Polizei wegen angeblich geringer Schuld gegen Bezahlung von Geldbeträgen eingestellt. Aber umgekehrt gilt das offenbar nicht.
Vor einiger Zeit wurde ich von einer Dame aus unserer Bewegung um Rat gefragt. Sie hatte in ihrer Erregung bei der Demonstration zur Grundsteinlegung für den Tiefbahnhof in Richtung eines Polizeibeamten gespuckt, ohne ihn zu treffen. Nach den amtlichen Feststellungen hatte dieser deswegen Ekel verspürt und sie angezeigt. Sie ist nicht vorbestraft, hat ihr Unrecht eingesehen und sich unverzüglich für ihr Fehlverhalten entschuldigt. Das änderte aber nichts daran, dass sie später einen saftigen Strafbefehl erhalten hat. Angesichts der geltenden Anweisung an die Staatsanwaltschaft, die Zustimmung zur Verfahrenseinstellung bei Verfahren zu Stuttgart 21 zu verweigern, wäre ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnlos gewesen, denn auch der Richter hätte ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen können.
Auf ein anderes Beispiel, wo die Politik zumindest indirekt Einfluss nimmt, bin ich eher durch Zufall gestoßen. Bekanntlich werden aufgrund des Rahmenbefehls zu Stuttgart 21 alle Erkenntnisse von Polizei, Landeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz zusammengetragen, gespeichert und ausgewertet. So wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur sogenannten Erstürmung des Grundwassermanagements auf Fotos, die die Polizei gemacht hatte, Widerständler identifiziert und zur Anzeige gebracht.
Ein besonders krasses Beispiel ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen jungen Mann, der an dieser Erstürmung nicht beteiligt war und sich zum Tatzeitpunkt gar nicht in Stuttgart aufhielt. Nach Aktenlage wurde er als Verdächtiger ermittelt, weil sein Foto, das er bei Facebook eingestellt hatte, dem Polizeifoto eines Übeltäters vom Grundwassermanagement glich. Obwohl er von Anfang an darauf hinwies, er sei nicht der Abgebildete und zum Tatzeitpunkt gar nicht in Stuttgart gewesen, wurde er zur erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei vorgeführt. Ein später eingeholtes Gutachten ergab, dass er nicht die abgebildete Person sei, worauf das Verfahren eingestellt wurde.
So weit, aber nicht so gut. Die Ermittlungsbehörden verweigerten nämlich standhaft jegliche Erklärung dazu, wieso die Polizei ausgerechnet das Facebook-Foto des Beschuldigten zum Vergleich herangezogen hat. Bei Facebook sind Millionen von Menschen mit ihren Fotos aktiv. Es bleibt nur der Schluss, dass mit den aufgrund des Rahmenbefehls gewonnenen Erkenntnissen gezielt bei Facebook nach Angehörigen unserer Bewegung recherchiert wurde. Der Rahmenbefehl wurde unter Innenminister Reinhold Gall von der SPD erlassen. Deutlicher als in diesem Fall kann wohl kaum dargestellt werden, welche Auswirkungen demokratiefeindliche Praktiken der Politik auf die tägliche Arbeit der Justiz haben.
Gleich noch ein anderes Beispiel: Meine Anzeige gegen Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler wegen Falschaussage wurde vom Generalstaatsanwalt in Stuttgart dem Justizministerium vorgelegt und zur Bearbeitung der Staatsanwaltschaft Heidelberg zugewiesen. Diese kam zum Ergebnis, zwar habe Oberstaatsanwalt Häußler objektiv die Unwahrheit gesagt, sich aber bei seiner Aussage an die Wahrheit nicht erinnert. Häußler hatte nämlich als Zeuge im Wasserwerferprozess ausgesagt, der jüngste Geschädigte des Pfeffersprayeinsatzes am Schwarzen Donnerstag sei 18 Jahre alt gewesen. Tatsächlich hatte es auch jüngere Opfer gegeben. Die jüngsten durch Pfeffersprayeinsatz Verletzten waren zwei 13 Jahre alte Mädchen gewesen. Das Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung dieser beiden Mädchen war von Häußler selbst bearbeitet und eingestellt worden. Trotzdem wurde das Verfahren gegen Häußler eingestellt und meine Beschwerde gegen diese Einstellungsverfügung durch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verworfen.
Und nun kommen wir wieder zum Kern: Generalstaatsanwälte sind sogenannte Politische Beamte, die vom Justizminister ernannt werden. Zu erinnern sei an den Stuttgarter Generalstaatsanwalt Brauneisen, der als öffentlich bekennender Befürworter von S21 in dieses Amt berufen wurde. Liegt die Berufung von obersten Staatsanwälten ohnehin im Aufgabenbereich der Justizminister, so werden auch die Mitglieder der obersten Gerichte, zum Beispiel des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, durch Bundestag und Bundesrat bzw. die Landesjustizminister gewählt. Da kann man sich schon vorstellen, dass unabhängige Richterinnen und Richter, die keiner Partei angehören, nicht nur überdurchschnittliche Fähigkeiten, sondern auch viel Glück brauchen, wenn sie ohne Parteibuch in höchste Positionen kommen wollen.
Ich will hier überhaupt nicht schwarz malen und betone, dass unsere Justiz insgesamt ordentlich arbeitet. Man sollte aber nicht verschweigen, dass sich das unter anderen politischen Verhältnissen sehr schnell nachteilig verändern könnte. Man denke nur an die politische Landschaft in Polen und Ungarn, von der Türkei ganz zu schweigen.
Und daher schließe ich nicht nur mit der Aufforderung „Holzauge sei wachsam“, sondern auch mit:
Oben bleiben!
Seht Ihr, so gefährlich ist facebook!
Und das hier ist nicht er erste und nicht der einzige Fall, bei dem sich kriminelle Staaten bei der Verfolgung von Dissidenten facebook’s bedient haben!
Über die Gefahren von facebook wird an vielen
Stellen immer wieder aufgeklärt.
Trotzdem können viele Leute nicht die Finger
davon lassen.
Es ist mir ein Rätsel, wie man so naiv sein
kann, das eigene Foto in facebook einzustellen.
Da kann man das Foto gleich Papier mitsamt den Fingerabdrücken an den Verfassungsschutz schicken.-
Tja Herr Reicherter, so ist das halt mit
dem Deinem Feind, dem Rechtsstaat und mit der
Gleichheit vor dem Gesetz.
„Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!“
Es gibt aber auch das Legalitätsprinzip, und nach dem muss theoretisch jedes begangene Unrecht ohne ansehen der Person verfolgt werden – theoretisch!
„All animals are equal, but some are more
equal than others“,(George Orwell in „Animal
Farm“).
So kann man Gleichheit vor dem Gesetz auch
definieren.
Und wie verhält es sich eigentlich mit der
Unabhängigkeit der Richter und mit der Befangenheit, wenn Richter
1.von Politikern gewählt werden,
2.politischen Parteien angehören dürfen?
Unsere Verfassung hat überhaupt nur – absichtlich eingebaute – Konstruktionsfehler!
Dazu gehört auch die Verfilzung von Amt und
Mandat. Klasse, so möcht‘ ich auch regieren,
meine eigenen Gesetzesvorhaben selbst bestätigen.
Und welche Konsequenzen ziehen wir aus den
von Ihnen angeprangerten Missständen im Staate D? ICH habe eine erste Konsequenz
schon lange gezogen: Keine Stimme mehr von Grün an nach rechts!
aabel-@gmx.de
Die Behauptungen des Herrn Reicherter sind zumindest in folgenden Punkten unrichtig:
1. In Baden-Württemberg sind Generalstaatsanwälte gerade keine politischen Beamten (vgl. § 42 Landesbeamtengesetz).
2. Ich habe als Zeuge im sog. Wasserwerferprozess nicht ausgesagt, der jüngste Geschädigte des Pfeffersprayeinsatzes am sog. Schwarzen Donnerstag sei 18 Jahre alt gewesen. Meine Angaben bezogen sich insoweit auf die Videoauswertung. Dies kann, wer will, in der damaligen Presseberichterstattung nachlesen (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.schwarzer-donnerstag-bei-stuttgart-21-demo-zum-fuenften-jahrestag.83d3cc70-60cd-4482-9a56-0d37c9854196.html mit wörtlichem Zitat).
Herr Reicherter hat bislang niemals versäumt, auf seine frühere Tätigkeit als Richter hinweisen zu lassen. Offenbar beansprucht er deshalb besondere Glaubwürdigkeit. Die hat er aber nicht, denn er ist kein Richter mehr. Auch beherzigt er die richterlichen Tugenden der Zurückhaltung und Mäßigung sowie das Gebot der Objektivität, die vom Richter verlangt wird, nicht. Herr Reicher äußert sich vielmehr als Bürger und hat Partei ergriffen. Wie jeder andere hat er das Recht dazu, aber die richterliche Attitüde ist unangebracht.
Ich habe große Hochachtung vor einem Richter am Landgericht a.D., der sein Fachwissen zum Wohle der Demokratie und der Bürger anwendet. Mir graut es aber vor einem Oberstaatsanwalt, der während seiner Dienstzeit ein Ermittlungsverfahren gegen sich selbst von einer Untergebenen bearbeiten lässt. Natürlich stellte sie das Verfahren ein.
„… Offenbar beansprucht er [Reicherter] deshalb besondere Glaubwürdigkeit. Die hat er aber nicht, denn er ist kein Richter mehr …“
Dieter Reicherter jetzt nach seiner Pensionierung noch zu glauben ist allerdings ein Skandal!
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, Herr Häußler.
„… Auch beherzigt er die richterlichen Tugenden der Zurückhaltung und Mäßigung sowie das Gebot der Objektivität, die vom Richter verlangt wird, nicht.“
Dem steht selbstverständlich Ihr makelloses Verhalten als damaliger Leiter der Abteilung I für politisch motivierte Delikte bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf dem sog. Feldherrnhügel beim Wasserwerfereinsatz – besonders gegen Rentner und minderjährige Demonstranten in Sachen Zurückhaltung und Mäßigung diametral entgegen.
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Ich habe seit ca. Mitte der Achtziger/Anfang der Neunziger Jahre des letzten Jahrhundert in meiner Rolle als Strafverteidiger sowohl Dieter Reicherter als Staatsanwalt und Richter als auch Herrn Häußler als Staatsanwalt erlebt und bin mit beiden auch aneinandergeraten. Was Dieter Reicherter kennzeichnete, war ein gewisses Reflektionsvermögen in Bezug auf seine dienstliche Rolle. Er konnte mit Kritik von der Gegenseite umgehen und zumindest zuhören.
Er hat sich auch nicht in Zynismus geübt. Über Herrn Häußler rede ich in diesem Zusammenhang nicht.