Video der Demo mit Thomas Felder und Peter Grohmann:
Rede von Peter Erben, Bürgerinitiative Neckartor, auf der 389. Montagsdemo am 16.10.2017
Luftreinhaltung in der Warteschleife
Einen wunderschönen Abend zusammen,
fast schon wie bestellt zu meiner Rede wurde heute der erste Feinstaubalarm in diesem Herbst ausgerufen. Der ist notwendig, weil bis zum heutigen Tag immer noch die Maßnahmen fehlen, mit denen schnell, wirksam und dauerhaft die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid erreicht werden kann. Dabei waren wir im Jahr 2017, zumindest gefühlt, kurz davor, dieses Ziel mit Unterstützung der Gerichte zu erreichen.
Verhindert wird dies von Personen in Regierungsverantwortung, die nicht den Mut besitzen, das Übel der Schadstoffbelastung an der Wurzel zu packen. Dazu müssten sie nämlich mit Hochdruck eine Verkehrswende betreiben, bei der der Umweltverbund am Ende den motorisierten Individualverkehr weitgehend überflüssig macht. Projekte wie Stuttgart 21 wären dann schon längst auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt worden. Stuttgart 21 verhindert die Verkehrswende!
Was die Luftverschmutzung angeht: Die Landesregierung hat die gesetzliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass Grenzwerte für giftige Schadstoffe in der Atemluft eingehalten werden. Unser Recht auf körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz verankert!
Am 28. Juli 2017 gab es ein bundesweit beachtetes Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und Recht bekommen. Der vorsitzende Richter, Wolfgang Kern, stellte bei seiner Urteilsverkündung bezüglich möglicher Fahrverbote unmissverständlich klar: „Der Schutz der Gesundheit ist höher zu gewichten als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt sagte: „Die Stuttgarter Landesregierung muss jetzt entscheiden, was ihr wichtiger ist: Die Gesundheit der Menschen oder die Interessen von Daimler und Bosch. Das Urteil ist so klar, dass sie der Gesundheit den Vorrang einräumen und das Urteil annehmen muss.“
Aber genau das hat die Landesregierung nicht gemacht. Die Landesregierung hat am 2. Oktober mit der Sprungrevision Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Zu den rechtlichen Fragen, die insbesondere in einer Sprungrevision geklärt werden könnten, gehört die, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er eigentlich zuständig wäre. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, das Land könne selbst Zonen einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften. Dieser Aspekt ist aber strittig.
Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung können Monate ins Land ziehen. Bis dahin wird die Luft ungehindert weiter verpestet. Deshalb hatten wir von der Bürgerinitiative Neckartor von der Regierung gefordert, das Urteil anzunehmen. Für uns blieb aber das Tor der Villa Reitzenstein verschlossen.
Eigentlich müsste es aber trotzdem schon früher zu einer Verbesserung der Situation kommen. Denn zu unserer Freude gibt noch einen anderen juristischen Hoffnungsschimmer am herbstlichen Feinstaubhimmel: Es gibt ein zweites Klageverfahren. Es ist vielleicht weniger bekannt, hat es aber in sich. Darin begehrten zwei Stuttgarter Bürger die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt Stuttgart. Dieses Verfahren ist schon am 26. April 2016 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durch gerichtlichen Vergleich beendet worden. Beendet! Das heißt wir haben hier einen rechtskräftigen, vollzugfähigen, endgültigen, gerichtlichen Beschluss!
In diesem Vergleich verpflichtete sich das beklagte Land, den Luftreinhalteplan bezüglich der Landeshauptstadt Stuttgart wie folgt fortzuschreiben (verkürzt): „Das beklagte Land wird ab 01. Januar 2018 bei Wetterlagen, welche die Ausrufung des Feinstaubalarms rechtfertigen, mindestens eine verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor ergreifen. Diese muss geeignet sein, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um ca. 20 % zu bewirken.“
Bravo dachten wir. Gute Sache für uns, dieser Vergleich! Also gibt es ab dem 1. Januar 2018 doch schon verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Wenigstens rund ums Neckartor. Aber auch hier spielt die Regierung Kretschmann/Strobel auf Zeit. Sie machen einfach keinen Luftreinhalteplan. Deshalb wird es die 20 % weniger Autos am Neckartor durch Verkehrsbeschränkungen, wie sie im Entwurf des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart stehen sollten, nicht geben. Trotz rechtkräftigem, trotz vollstreckungsfähigem Vergleich!
„Damit bricht das Land seine vor dem Gericht gegebene verbindliche Zusage“, sagt Rechtsanwalt Roland Kugler. Er ist der Anwalt der vermeintlich erfolgreichen Kläger. Er sagt weiter: „Dies dürfte ein in der Landesgeschichte ziemlich einmaliger Fall des Wortbruchs einer Landesregierung sein“. [1]
Dieses Taktieren ärgert Kugler, der lange für die Grünen im Gemeinderat saß. Inzwischen geht er auf Distanz. Die Landesregierung reihe „sich mit ihrer Passivität in die Tradition der von Günther Oettinger damals geführten CDU-Landesregierung ein, die 2006 von den Feinstaubklägern mit einer Zwangsvollstreckung zum Erlass erster Maßnahmen zur Luftreinhaltung gezwungen werden musste“.
Jetzt stoßen also auch die Gerichte an ihre Grenzen. Durch Nichthandeln und Aussitzen, durch Zeitschinden und Wegschauen hebelt die Landesregierung die Rechtstaatlichkeit sprichwörtlich aus. Mit dem Geld von uns Steuerzahlern lassen sie sich gegen uns anwaltlich vertreten. Sie greifen in die Staatskasse und bezahlen davon Strafen, die sie bekommen, weil sie nicht handeln. Wir haben eine gewählte Regierung, die sich nicht an die Idee von Recht und Gesetz hält, weil sie Klientelpolitik betreibt. Die Sicherung der Renditen der heimischen Automobilindustrie ist ihnen wichtiger als unser Gesundheitsschutz.
Die grünschwarze Landesregierung tut dies bewusst und vorsätzlich. Menschen werden in unserem Bundesland wegen der Luftverschmutzung aus dem Auspuff krank. Menschen sterben in unserem Bundesland wegen der Luftverschmutzung aus dem Auspuff. Das ist heute auch die Schuld von Ministerpräsident Kretschmann und seinem Stellvertreter Strobel. Das ist deren Schuld, weil sie eine verantwortungslose Untätigkeit an den Tag legen.
Im November wird das Stuttgarter Verwaltungsgericht über diese Untätigkeit verhandeln[2]. Die Feinstaubkläger – vertreten durch Rechtsanwalt Kugler – versuchen, durch Androhung eines Zwangsgeldes die Landesregierung zum Handeln zu bewegen. Wir können die Kläger unterstützen, indem wir unseren Protest mit geeigneten Mitteln kundtun. Wenn uns die Landesregierung den bereits zugesagten Schutz verweigert, müssen wir das Verkehrsaufkommen am Neckartor selber regulieren.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein beherztes Oben Bleiben!
[1] http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.feinstaub-in-stuttgart-neckartor-klaeger-beantragen-10000-euro-zwangsgeld.66e00180-de8b-4bbc-be8c-f2a8c4a8fcfe.html
[2] Interview auf https://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgart/stuttgart-neckartor-anwohner-klage-verwaltungsgericht-zwangsgeld/-/id=1592/did=20223918/nid=1592/1q3u7vv/index.html
Rede von Peter Erben als pdf-Datei
Wenn man das Neckartor noch weiter dichtmacht, dann stauen sich die Autos eben durch den Wagenburgtunnel und erzeugen noch mehr Schadstoffe. Das ist dann mal richtig sinnvoll. Ein einfacher weg und sogar völlig legal zur Reduzierung der Schadstoffüberschreitungen wäre es die Messstelle auf die andere Strassenseite zu stellen. Schon hätte man eine Reduzierung der Messwerte. Aber dann wäre ja ein Druckmittel weg.
Na klar – am besten schafft man die Messstationn ab oder stellt sie bei Ihnen zuhause auf, aber erst nachdem die Grenzwerte so weit nach oben verschoben wurden, dass eine Überschreitung völlig unmöglich ist. Alle fahren fröhlich weiter, bzw. stehen im Stau und qualmen die Innenstadt zu. Man könnte natürlich die Stadtautobahnen achtspurig ausbauen, um endlich mit New York gleichzuziehen – die Weltmetropole Stuttgart hätte dabei gleich München überholt. Und zahlen soll es der Bund, damit es uns im Ländle nix koschd, gell! Weil mir schaffed ja sowieso mee wie dui da!