Zum siebten Jahrestag des brutalen und rechtswidrigen Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten:
„Ministerpräsident Kretschmann muss die Kennzeichnungspflicht für Polizisten endlich durchsetzen“, fordert Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Immer wieder haben die Grünen die Kennzeichnungspflicht gefordert und versprochen. Jetzt, 7 Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag, ist es Zeit, zu liefern statt sich immer wieder hinter einem unwilligen Koalitionspartner zu verstecken! Die Beispiele Hessen und Sachsen-Anhalt beweisen, dass selbst eine starke CDU-Fraktion überzeugt werden kann.“
Die gewalttätigen Übergriffe einzelner Polizisten am Schwarzen Donnerstag haben gezeigt, dass die Kennzeichnungspflicht notwendig und sinnvoll ist – auch im Interesse all derjenigen Polizisten, die anständig und angemessen handeln.
Am 30.9.2010 kam es im Rahmen der Proteste gegen Stuttgart 21 im Stuttgarter Schlossgarten auf Seiten der friedlichen Demonstranten zu über 400 Verletzten: Vermummte Polizisten sprühten Pfefferspray aus kurzer Entfernung auf gewaltlos demonstrierende Menschen und prügelten mit Schlagstöcken auf Schüler ein. Videos dieser Übergriffe sind zwar zahlreich vorhanden, eine Identifizierung der Schuldigen ist aber aufgrund der Vermummung seitens der Polizei nicht möglich – dadurch gehen gewalttätige Polizisten straffrei aus und Unschuldige stehen zu Unrecht in der Kritik.
Bisher gibt es die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Im schwarz-grün regierten Hessen wurde im Dezember 2014 die Einführung der Kennzeichnungspflicht beschlossen. In Sachsen-Anhalt stimmte die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen am 20. Juni 2017 für die Einführung der Kennzeichnungspflicht.
Wikipedia zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Deutschland und international.