Der Bundesrechnungshof schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Projekt Stuttgart 21 prüfte der Bundesrechnungshof die Verwendung der vom Bund zugesagten Zuwendungen für das Projekt in Höhe von mindestens 1,6 Mrd. Euro. Den von Ihnen begehrten Beratungsbericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung zu dieser Prüfung (sog. Zuwendungsbericht) hat der Bundesrechnungshof nunmehr – nach abschließender Beratung des Berichts im Deutschen Bundestag (§ 96 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung) – veröffentlicht. Sie können den Bericht auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes einsehen.
Dort gibt es auch eine 20-seitige Langfassung als PDF-Datei.
Der Bericht des Bundesrechnungshofes liest sich wie ein Märchen, allerdings ohne happy end. Die Rechtsvorschriften scheinen den Beteiligten völlig egal zu sein. Die Bundeshaushaltsordnung scheint das Papier nicht wert zu sein.
Wenn das Recht zu Unrecht bzw. Unrecht zu Recht uminterpretiert wird, stehen schlechte Zeiten bevor !!