Stuttgart 21: Staatsministerium muss Umweltinformationen zum Schwarzen Donnerstag herausgeben

Unermüdlich bohrt der ehemalige Richter am Landgericht Dieter Reicherter seinen Finger in die Themen, die Bahn und Politik so gerne ad acta legen und verjähren lassen würden. Und heute kann von einem Erfolg und positiven Urteil für den Kläger und damit auch die Bewegung K21 berichtet werden! Reicherter schreibt: "... hat mir der VGH in vollem Umfang Recht gegeben ..."

Am 29. Juni 2017 war Reicherter wieder einmal in Sachen "Recht haben und Recht bekommen" unterwegs gewesen, diesmal in Mannheim beim Verwaltungsgerichtshof. Das ihm nun zugestellte Urteil (siehe unten) erläutert er im Folgenden selber, wobei er zunächst den Vorlauf erklärt, damit man versteht, auf was sich das Urteil bezieht. Es geht um die Einsicht in als geheim eingestufte Dokumente, die sich auf den Schwarzen Donnerstag, 30.9.2010, beziehen.

Dieter Reicherter schreibt dazu am 27.7.2017:

Erläuterungen zum Urteil des VGH

Am 29.6.2017 hat beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Verhandlung in dem Berufungsverfahren meiner Klage gegen das Staatsministerium unseres Landes stattgefunden. Das später beschlossene Urteil liegt seit 17.7.2017 vor. Am selben Tag hat der VGH dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Mit seinem Urteil hat mir der VGH in vollem Umfang Recht gegeben und das Staatsministerium verpflichtet, mir Einsicht in verschiedene bislang geheim gehaltene Dokumente zu geben.

Konkret handelt es sich um Unterlagen zu internen Informationen für die Hausspitze des Staatsministeriums zum Untersuchungsausschuss Schlossgarten I, zur Kommunikationsstrategie der DB AG, zum Vermerk über die öffentlichen Äußerungen eines Polizeibeamten und zu Vermerken zum Schlichtungsverfahren.

Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass das Land Baden-Württemberg – vertreten durch die grün-schwarze Regierung -, aber auch die Deutsche Bahn AG, die als Beigeladener am Prozess beteiligt war, in Revision zum Bundesverwaltungsgericht gehen können. Die Frist dafür läuft noch bis Mitte August.

Zur Vorgeschichte:

Ich stellte im Dezember 2012 beim Staatsministerium einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz. Dieses Gesetz ist vorgegeben von der Europäischen Union, das den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Bereich „ zur Schärfung des Umweltbewusstseins“ sehr weitgehende Einsichtsrechte in Behördenakten gibt. Ich verlangte Einsicht in die Akten zu den Baumfällungen im Herbst 2010 im Schlossgarten und zu allen Unterlagen, die damit zusammen hängen, also z.B. auch zum Polizeieinsatz und späteren Untersuchungsausschuss des Landtags.

Nach einigem Hin und Her konnte ich dann Tausende von Dokumenten im Staatsministerium durcharbeiten und einscannen. Die Einsicht in einige Ordner wurde mir aber von dieser grün geführten Behörde verweigert mit Argumenten wie z.B., es handle sich um interne Unterlagen der Vorgängerregierung, die Dokumente enthielten keine Umweltinformationen oder es gehe um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG, die der Einsicht nicht zugestimmt habe.

Da mein Widerspruch gegen diese Ablehnung nach fast eineinhalb Jahren zurückgewiesen wurde, erhob ich beim Verwaltungsgericht Stuttgart im Juni 2013 Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Kretschmanns Staatsministerium. Im Januar 2015 wies das Verwaltungsgericht meine Klage im Wesentlichen mit der Begründung ab, es bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Unterlagen.

Dieser Argumentation ist der VGH jetzt nicht gefolgt, sondern hat mit sehr lesenswerten Ausführungen das fortbestehende große öffentliche Interesse an Stuttgart 21 bejaht. Dabei ist er auch ausdrücklich auf Kretschmanns Regierungserklärung zur „Politik des Gehörtwerdens“ eingegangen, ebenso auf die Kritik des früheren SPD-Landeschefs an der Kriminalisierung des Widerstands durch Mappus und auf dessen Äußerungen, es gebe „einen nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten“, bei denen „Aggressivität und Gewaltbereitschaft zunehmen“ würden.

Insgesamt handelt es sich um ein wegweisendes Urteil zur Auslegung europäischen Rechts, das künftig erhebliche Auswirkungen bei der Entscheidung über Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger haben könnte.

Hier ist das Urteil als Presseerklärung des Verwaltungsgerichtshofs: 

"Stuttgart 21: Staatsministerium muss Umweltinformationen herausgeben

Datum: 17.07.2017

Kurzbeschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Streit um die Offenlegung von Umweltinformationen das beklagte Land Baden-Württemberg verpflichtet, dem Kläger Zugang zu verschiedenen Unterlagen des Staatsministeriums im Zusammenhang mit den Baumfällungen für Stuttgart 21 im Oktober 2010 zu gewähren.

Das Staatsministerium hatte einen Antrag des Klägers, eines Bürgers aus dem Stuttgarter Umland, auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit den Baumfällungen teilweise abgelehnt. Ein Ordner mit Informationen für die damalige Hausspitze des Staatsministeriums über den Untersuchungsausschuss „Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten“ sowie zwei Vermerke zum Schlichtungsverfahren vom 10. bzw. 23.11.2010 seien interne Mitteilungen im Sinne des baden-württembergischen Umweltverwaltungsgesetzes, die nicht herausgegeben werden müssten. Bei den Vermerken zum Schlichtungsverfahren handele es sich zudem ebenso wie bei einem ebenfalls nicht offen gelegten Vermerk des Innenministeriums über die öffentliche Äußerung eines Polizeibeamten zum Polizeieinsatz am 30.09.2010 nicht um Umweltinformationen. Die Herausgabe zweier weiterer im Streit stehender Präsentationen zur Kommunikationsstrategie der zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof beigeladenen Deutsche Bahn AG müsse verweigert werden, weil die Präsentationen Betriebsgeheimnisse enthielten.

Der Verwaltungsgerichtshof ist dieser Argumentation mit seinem heute den Beteiligten zugestellten Urteil vom 29.06.2017 nicht gefolgt und hat auf die Berufung des Klägers das klagabweisende erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart geändert. Der aus der Aarhus-Konvention sowie der Umweltinformationsrichtlinie der EU übernommeneBegriff „Umweltinformationen“ im baden-württembergischen Landesrecht sei europarechts- und völkerrechtskonform weit auszulegen und erfasse alle vom Kläger begehrten Unterlagen. Der Zugang zu internen Mitteilungen dürfe nach Abschluss eines behördlichen Entscheidungsprozesses nicht mehr ohne weiteres verweigert werden. Unabhängig von der Frage, ob die Präsentationen zur Kommunikationsstrategie der Beigeladenen Geschäftsgeheimnisse enthielten, überwiege jedenfalls das öffentliche Interesse an der Offenlegung dieser Unterlagen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Diese kann von dem beklagten Land und der Beigeladenen binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden (Az. 10 S 436/15)."

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5 Antworten zu Stuttgart 21: Staatsministerium muss Umweltinformationen zum Schwarzen Donnerstag herausgeben

  1. Thomas Renkenberger sagt:

    Bei der Montagsdemo am 31.7. spricht Dieter Reicherter zum Thema unter der Überschrift:
    „Gerichtliche Ohrfeigen für taube Ohren im Staatsministerium“.

  2. Ingrid von Staden sagt:

    Respekt, Dieter Reicherter und vielen Dank für deinen Einsatz! So, wie ich die zu beklagende (!) Landesregierung einschätze, geht sie in Revision. Genau wie sicherlich beim Urteil im Prozess der DUH. Beklagenswerte Zustände!!!

  3. Peta B. sagt:

    Genau! Der Artikel passt dazu, ist sozusagen die Vorbereitung.
    Petra.

  4. Juliane u. Manfred Hamel sagt:

    2015 wechselten wir (wegen S21) unseren Wohnsitz nach Potsdam. Auch als passive Parkschützer sagen wir danke Dieter Reicherter für den unermüdlichen Einsatz gegen S21. Bitte weiter so und noch viel Erfolg. Juliane und Manfred

  5. H.Ruch sagt:

    ….endlich eine Klatsche für Kretschmanns wohl gehütetes Staatsministerium. D.Reicherter hat mit diesem VGH-Urteil wiedereinmal -selbst bei Einspruch- das wahre Gesicht hinter der grünrotschwarzgelb gefärbten Maske des Polit-Jongleurs und dessen Anhängerschaft der Öffentlichkeit vorgeführt.Danke.

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