Fotos und Bericht von Parkschützer/Fotograf Wolfgang Rüter:
Nachdem die DB am 13. Februar 2017 per Presseinformation ( siehe http://www.parkschuetzer.de/statements/195061 ) mittgeteilt hat, sie könne „im Bereich Ehmannstraße“ (Ergänzung: beim Zwischenangriff Abstellbahnhof / unter dem Eichenhain unterdurch) „mit den bergmännischen Arbeiten für das Kreuzungsbauwerk der Fernbahn-Zuführung und der S-Bahn-Zuführung Bad Cannstatt“ beginnen, weil dafür jetzt „die Genehmigung der 22. Planänderung durch das Eisenbahn-Bundesamt“ (EBA) vorliege, wächst zugleich die Gefahr für das Flora-Fauna-Habitat (Schutzgebiet) Rosensteinpark, dass weitere Bäume den Motorsägen zum Opfer fallen. Insbesondere der Rosenstein-Hang an der Neckartalstraße, wo die geplanten vier Fern- und S-Bahn-Röhren mit ihrem viel Parkfläche verbrauchenden Tunnelmund in den Hang getrieben werden sollen, ist stark gefährdet. Der Schutz des als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet ausgewiesenen Rosensteinparks interessiert mal wieder überhaupt nicht bei diesem Bahnprojekt Stuttgart 21. Deshalb heißt es gut sichtbar „STOP - Hände weg vom Rosensteinpark !“.
Aktuelles zum Thema Baum-Rodungen in der Rohrer Kurve:
Die Bahn beginnt nun mit vorbereitenden Arbeiten für den Flughafenanschluss, was bedeutet, dass noch im Februar Rodungsarbeiten in der Rohrer Kurve ausgeführt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges abgelehnt.
In der Pressemitteilung der DB AG vom 15.2.2017 heißt es:
"Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) des Landes Baden-Württemberg kann die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH noch im Februar und somit vor Beginn der Vegetationsperiode Rodungsarbeiten vornehmen, um das Baufeld im Bereich des Planfeststellungsabschnitts (PFA) 1.3a frei machen zu können. Der VGH hatte am 14. Februar Eilanträge der Schutzgemeinschaft Filder e. V. und des Naturschutzbundes Deutschland gegen den Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21, PFA 1.3a (Neubaustrecke mit Station NBS einschließlich L 1192/L 1204 Südumgehung Plieningen)" abgelehnt. "Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung und werden nun so schnell wie möglich mit den vorbereitenden Arbeiten für den Flughafenanschluss beginnen", sagt Manfred Leger, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH.
Mit seiner Entscheidung vom 14. Februar hat der 5. Senat des VGH die sogenannten Hängebeschlüsse vom 17. Januar aufgehoben. Der VGH hatte diese nun anstehenden Rodungen zur Baufeldfreimachung mit einem so genannten Hängebeschluss untersagt. Dieser sollte verhindern, dass vor einer Entscheidung des Gerichts über die Klage von Projektgegnern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom Juli 2016 der Baumbestand irreversibel entfernt wird."