Presseerklärung des Aktionsbüpndnisses gegen S21 vom 20.9.2016
Nachspiel zur „Grundsteinlegung“ von S 21
Bahnchef Grube missachtet Aufsichtsrat und riskiert Strafverfolgung
Harte Vorwürfe muss sich Bahnchef Rüdiger Grube von dem Juristen Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, gefallen lassen. Grube hatte anlässlich der „Grundsteinlegung“ erklärt, das Großprojekt sei „unumkehrbar“, obwohl die Projektkosten von mehreren kompetenten Gutachtern, darunter dem Bundesrechnungshof als oberste Prüfinstanz der Republik, auf etwa zehn Milliarden Euro oder mehr veranschlagt worden sind. Dabei habe er nicht allein übergangen, dass das Bundeskanzleramt (in einem Schreiben seiner Kanzlei vom 2.6.2015, siehe www.strafvereitelung.de) das Projekt bei Kostensteigerungen sehr wohl für umkehrbar hielt, sondern er ignoriere auch die jüngste Mahnung des Bundesrechnungshofs. Der hatte nämlich darauf hingewiesen, dass es haushaltsrechtlich verboten ist, ein nicht finanziertes Großprojekt zu fördern. Und vor allem, so von Loeper, missachte der Bahnchef, dass der Bahn-Aufsichtsrat zur Frage der Projektkosten und zum Haftungsrisiko Gutachten in Auftrag geben musste, die demnächst vorliegen sollen und über die der Aufsichtsrat am 13. Oktober erst noch beraten muss.
Bündnissprecher von Loeper hat Kanzlerin Angela Merkel – auch gestützt auf den Bundesrechnungshof - aufgerufen, den Bahnchef in die Pflicht zu nehmen und es nicht zuzulassen, „dass Herr Grube zu strafbarer Untreue der Aufsichtsräte anstiftet“, indem er so tue, als könne kein Umstieg von S 21 mehr stattfinden (s. Anlage).
Der Untreuetatbestand „verbietet jede wissentliche Schädigung der Bahn, wie ihn der Weiterbau von S 21 darstelle. Und wer sogar, wie Grube, eine Schädigung der staatseigenen Bahn von rund sechs Milliarden Euro wissentlich in Kauf nimmt, riskiert damit mehrjährige Gefängnisstrafen und sollte dringend abberufen werden“.
Das Aktionsbündnis gegen S 21 weist aus diesem Anlass auf nicht überschreitbare Grenzen des Rechtsstaats hin. Zugleich setzt es sich mit dem Konzept Umstieg 21 dafür ein, dass die Deutsche Bahn AG und ihre Projektpartner in Stadt und Land Verhandlungen über alternative Lösungen aufnehmen. Dies hatte selbst das Bundesverkehrsministerium im Februar 2013 für richtig gehalten, bevor es entgegen der jetzt bekannten Kritik des Bundesrechnungshofs – damals namentlich von Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla - „auf Linie“ gebracht wurde.