Presseerklärung vom 18. November 2015
Parkschützer fordern Anerkennung und Entschädigung für Opfer des Schwarzen Donnerstags
Aufklärungswille der Landesregierung bislang ungenügend!
Stuttgart, 18. November 2015: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute den brutalen Polizeieinsatz gegen Stuttgart21-Gegner am 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) für rechtswidrig erklärt. Die Parkschützer begrüßen dieses Urteil ausdrücklich und fordern eine dringend notwendige Politikwende der Landesregierung: konsequente Aufklärung der politischen Verantwortung, Anerkennung und Entschädigung der Opfer.
„Das Gericht bestätigt unser Verständnis des Versammlungsrechts; das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Das Urteil ändert aber nichts daran, dass die vielen Geschädigten bis heute vergeblich auf Anerkennung und Entschädigung warten. Kurz vor der letzten Landtagswahl haben Grüne und SPD im Untersuchungsausschuss noch ein Sondervotum abgegeben, das den schwarzen Donnerstag als rechtswidrig verurteilte – jetzt als Landesregierung vertreten Grün-Rot vor Gericht die Position von Mappus & Co. Statt eine ehrliche und seriöse Aufarbeitung der Vergehen am Schwarzen Donnerstag zu befördern und zu unterstützen, drückt sich Ministerpräsident Kretschmann vor der Verantwortung und macht den Schwarzen Donnerstag und seine Folgen zum Tabu-Thema. Das muss sich ändern, Herr Kretschmann: Sorgen Sie dafür, dass alle Verfahren gegen S21-Gegner eingestellt werden!“
Am Schwarzen Donnerstag ging die Polizei im Stuttgarter Schlossgarten äußerst brutal gegen mehrere tausend S21-Gegner vor, die gegen das Tunnelprojekt Stuttgart 21 und gegen das angekündigte Fällen von Bäumen protestierten. Die Polizei setzte massiv Schlagstöcke, Pfefferspray und vier Wasserwerfer ein. Dadurch wurden über 400 Demonstranten verletzt, teilweise schwer (Augenverletzungen bis zur Blindheit, Rippenbrüche, Platzwunden, Prellungen). Viele der Demonstranten, darunter zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende, haben die traumatischen Erlebnisse des Schwarzen Donnerstags bis heute nicht verarbeitet.
Einstellung von S21 sofort!
Rücktritt der Verantwortlichen in der Politik und im Polizeipräsidium Stuttgart!
Das Verwaltungsgericht hat heute entschieden, dass der Einsatz der Polizei am 30.9.2010 gegen Demonstrantinnen verfassungswidrig war.
Mit dieser Entscheidung des Gerichts wurde wieder mal bewiesen, dass es bei dem Projekt S21 eben nicht nur um ein Bahnprojekt geht, sondern um die Einschränkung elementarer Grundrechte der Menschen. Mit dem Prinzip S21, in diesem Fall der Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, wurden Menschen mit brachialer Gewalt niedergeprügelt, mit Reizgas eingenebelt und mit Wasserwerfern weggeblasen. Das Ziel war die Menschen ein zu schüchtern, wenn sie sich weiter gegen ein Verbrechen wie S21 wehren. Hunderte, ja vielleicht auch tausende Menschen wurden vor 5 Jahren traumatisiert. Sie konnten nicht glauben, dass der Staat, in diesem Fall die politischen Vertretern im Land und deren Hintermännern der Bau- und der Immobilienbrache, diese Methode der Abschreckung einsetzen würden.
Viele Menschen wurden an diesem Tag gebrochen und konnten Jahre nicht mehr an den Tatort dieser gewalttätigen Übergriffe der vollziehenden Gewalt zurückkehren.
Anstatt Menschen zu mündigen Gestaltern der Gesellschaft zu ermutigen und zu stützen, wurde bewusst die Gewalt zur Einschüchterung eingesetzt.
Damit haben sich die damaligen Verantwortlich strafbar gemacht und müssen endlich konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.
Die jetzigen Verantwortlichen in der Politik und im Polizeipräsidium stehen in der Pflicht, in ihren Reihen einen Kehraus zu machen. Wenn sie das nicht schaffen oder nicht wollen, müssen sie selber zurücktreten. Mit ihrer Inkonsequenz unterstützen sie weiter dieses Prinzip S21, das auf Lug, Betrug und Verfassungsbruch beruht.
Es ist selbstverständlich, dass alle Opfer dieser Gewalttaten rehabilitiert werden,
– finanziell, in dem die damaligen Verantwortlichen für den angerichteten Schaden aufkommen,
– menschlich, in dem die Verantwortlichen sich für ihr Verhalten entschuldigen
– politisch, in dem die jetzigen politischen Verantwortlichen die Forderungen der Demonstranten nach einem sofortigen Stopp von S 21 endlich erfüllt, um nicht noch mehr Schaden an zu richten.
Wie viele kriminelle Machenschaften müssen denn noch aufgedeckt werden, bis diese Konsequenzen endlich gezogen wird. –
Wir haben es satt –
Wir bleiben oben –
Es ist schon wahr, dass mit S 21 ein grosser Eingriffe in die Grundrechte verbunden war und ist.
Da fällt mir spontan vor allem die Stuttgarter politische Staatsanwaltschaft ein. Und die grünen Versager. Die der Protestbewegung legitime Ansprüche versagt haben.
Die wahre Einschränkung der bürgerlichen Rechte läuft aber über die sogenannte Terrorabwehr, die -wenn sie totalitär
und intransparent wird- selbst Terrorpotential entwickeln kann.