Rede von Christoph Strecker, Richter a.D. und Autor, auf der 283. Montagsdemo am 10.8.2015
Die Justiz im gesellschaftlichen Konflikt
Das Projekt Stuttgart 21 ist gerichtlich abgesegnet. Wer noch grundsätzliche Bedenken geltend macht, erfährt, dass hierüber bereits vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim durch die Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses 1.1 für den Bahnhof und die Talquerung durch Urteil vom 6. April 2006 abschließend entschieden worden sei. Hat sich die Justiz also auf die Seite der Projektbetreiber und ihrer Lakaien geschlagen? Die Sache ist komplizierter.
Wenn ein Gericht über einen Streit zu entscheiden hat, kommt es nicht in erster Linie darauf an, dem komplizierten Sachverhalt und allen damit verbundenen Problemen gerecht zu werden, sondern den Fall irgendwie vom Tisch zu bekommen. Das ist ein Gebot der Selbsterhaltung – irgendwie muss die Arbeit ja erledigt werden – und auch der Wertschätzung im System Justiz. Die Zahl der Erledigungen – vor allem darf es keine Rückstände geben! – ist messbar, deren Qualität hingegen kann immer kontrovers beurteilt werden.
Nun stelle ich mir vor, mir käme als Richter Stuttgart 21 auf den Tisch in Form einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss 1.1 betreffend den Hauptbahnhof und die Talquerung. Das Projekt ist in Abschnitte zerlegt worden, dieses ist der erste. Bei Fernstraßen ist Abschnittsbildung in der Regel vernünftig, jeder Abschnitt für sich kann ein Fortschritt und sinnvoll sein, am vorläufigen Ende wird auf die bisherigen Straßen ausgewichen. Bei der Bahn ist das nicht so. Wenn die Züge am Ende nicht in Ulm ankommen, ist der Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs für die Katz. Wie gut, dass ich mir die Sinnfrage, wozu das Ganze denn gut sei, gar nicht stellen muss. Als Richter muss ich nicht fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Projekt als Ganzes je zu realisieren sei. Ich muss ja nicht über das ganze Projekt entscheiden, sondern nur über einen Abschnitt.
Jetzt wird einfach gesagt, mit der Entscheidung über den Hauptbahnhof sei das gesamte Projekt von Stuttgart bis Ulm legitimiert. Das wird all denen zugemutet, die sich nun auf den Fildern gegen die allerschlimmsten Auswüchse der Fehlplanungen zu wehren versuchen.
Wie viel Engagement eine Richterin oder ein Richter in einen Rechtsfall und in die Suche nach einem sinnvollen und gerechten Ergebnis investiert, hängt unmittelbar mit dem professionellen und berufsethischen Selbstverständnis zusammen. Will ich den Fall irgendwie erledigen? Will ich besonders gute Arbeit leisten? Frage ich gar nach dem Sinn meiner Tätigkeit, nach ihrem Wert für die Gesellschaft und für ein friedliches Zusammenleben der Menschen? Daraus kann sich ergeben, wie viel Arbeit ich investiere, was für Konflikte ich riskiere.
Selbst wenn die Mitglieder des Gerichts glühende Befürworter des Projekts Stuttgart 21 sein sollten, lässt sich doch aus ihrer Entscheidung über den ersten Planfeststellungsbeschluss noch nicht auf eine Komplizenschaft mit den Trägern des Projekts schließen. Ebenso wenig kann allerdings auch aus einer plausiblen Begründung gefolgert werden, eine andere Entscheidung sei nicht möglich gewesen.
Nun komme ich zu einem anderen Aspekt, unter dem die Gerichte das Projekt Stuttgart 21 fördern, nämlich zur Kriminalisierung derer, die den Bauarbeiten mit körperlichem Einsatz entgegentreten, und derer, die Demonstrationen anmelden, zu denen sich nicht die geforderte Zahl von Ordnerinnen und Ordnern findet. Sitzen soll Gewalt sein? Das Behindern der Zerstörung eines Kulturdenkmals soll verwerflich sein?
Kein Gericht kann sich in diesen Fällen einfach darauf berufen, so sei nun mal die Rechtslage, eine andere Entscheidung als die Bestrafung sei rechtlich nicht möglich.
Jede Auslegung einer Rechtsnorm ist ein wertender Prozess. Er hat immer eine mehr oder weniger stark ausgeprägte politische Dimension, auch wenn diese Erkenntnis bei Gericht gern verdrängt wird. Für das Ergebnis der Rechtsanwendung ist allein die Richterin oder der Richter verantwortlich. Die Berufung auf die Rechtsprechung übergeordneter Gerichte – und sei es auch der Bundesgerichtshof – kann von keiner Verantwortung entlasten. Wer ihr zustimmt, übernimmt die Verantwortung für diese Zustimmung. Wer anderer Meinung ist, kann sich nicht durch den Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung von der Verantwortung und dem Vorwurf entlasten, gegen seine Überzeugung entschieden zu haben. Tagtäglich kommt es nämlich vor, dass der Bundesgerichtshof seine Meinung ändert, nicht selten übrigens auf Anregung der unteren Instanzen, die sich weigern, seiner Auffassung zu folgen.
Niemand kann einen Richter und eine Richterin daran hindern, sich eine eigene Meinung zu bilden. Was kann also einen Richter und eine Richterin daran hindern, der eigenen Überzeugung zu folgen?
Da haben wir zunächst die unvermeidlich damit verbundene Mehrarbeit. Eine eigene Meinung zu entwickeln, in kontroversen Diskussionen ihre Brauchbarkeit zu testen, sie hieb- und stichfest zu begründen und selbstbewusst der herrschenden Rechtsprechung entgegenzustellen, das kostet Zeit und Kraft. Aber Arbeit gehört zum Beruf, dafür wird das Gehalt bezahlt.
Hinzu kommt die Besorgnis, bei denen, die über Beförderungen zu entscheiden haben, Missfallen zu erregen und nicht oder verzögert in eine höhere, besser bezahlte und mit mehr Prestige versehene Stelle befördert zu werden. Berufliches Fortkommen mag angestrebt werden; geschieht das aber auf Kosten der intellektuellen Redlichkeit, so ist das Verrat an den Idealen von Recht und Gerechtigkeit, denen alle Richterinnen und Richter verpflichtet sind.
Schließlich ist auch die Besorgnis nicht zu unterschätzen, im professionellen Umfeld in eine Außenseiterposition zu geraten. Das ist oft nur schwer auszuhalten. Es gelingt am ehesten, wenn wir andere Bezugsgruppen haben, bei denen wir intellektuelle und emotionale Solidarität finden.
Hier sehe ich eine Aufgabe der so genannten ‚Zivilgesellschaft‘: Wenn die Gerichte „im Namen des Volkes“ entscheiden, müssen wir alle auch den Anspruch erheben, uns in die Diskussion um Recht und Unrecht einmischen zu dürfen, die Gerichte nicht nur zu kritisieren, sondern mit ihnen konstruktiv zu diskutieren. Es sind unsere Gerichte. Die Richterinnen und Richter leben unter uns. Wir können ihnen anbieten, ihre Bezugsgruppe zu sein. Sie sollen uns umgangssprachlich erläutern, dass und warum eine bestimmte Rechtsprechung in Ordnung ist. Gelingt ihnen das nicht, dann ist sie vermutlich nicht in Ordnung.
Den Bahnhof und die Bäume im Park konnten wir nicht retten. Aber aus den Konflikten können wir lernen. Wir und unsere Richterinnen und Richter sollten uns nicht von den ökonomisch und politisch Mächtigen unterkriegen lassen, sondern in den gesellschaftlichen Konflikten gemeinsam OBEN BLEIBEN!
Buchhinweis: C. Strecker, Justiz von unten – Berichte, Kritik und Denkanstöße aus der Black Box, Von Loeper Verlag, 19,80 €
Wird Zeit, dass mal ein Profi von innen erläutert, wie all die teils sonderbaren Entscheidungen wohl in praxi wohl zustande gekommen sind. Motto: Richter sind halt auch nur Menschen, auch wenn manche Richter und Topjuristen das mitunter vergessen zu haben scheinen.