Rede von Dr. Wolfgang Sternstein, Friedensforscher und Autor, auf der 276. Montagsdemo am 22.6.2015
Ziviler Ungehorsam – Wir lassen uns nicht kriminalisieren
Liebe Obenbleiberinnen und Obenbleiber,
ich bitte zunächst einmal um euer Verständnis. Ich habe heute eine 8-stündige Gerichtsverhandlung hinter mir und bin ziemlich erschöpft, das kann man sich ja vorstellen. Deswegen bitte ich um Nachsicht, wenn mir nicht jede Formulierung gleich druckreif gelingt.
Es ging in der heutigen Verhandlung um ein Strafverfahren gegen mich, und zwar wegen 7 Sitzblockaden, an denen bis zu 13 Fahrzeuge blockiert und an der Einfahrt ins Grundwassermanagement oder damals in die Baustelle am Nordflügel gehindert wurden. Vielleicht ist es gut, wenn ich den Knüller gleich am Anfang bringe: Ich bin freigesprochen worden!
Und ich möchte auch gleich den Grund nennen, freigesprochen, weil das, was ich getan habe und was andere mit mir getan haben, nicht verwerflich ist.
Unser Widerstand gegen dieses Projekt – wir wissen, wir haben gute Gründe dafür – dieser Widerstand ist nicht verwerflich! Das haben wir jetzt amtlich, jedenfalls in meinem Fall.
Zunächst einmal, worum ging es? Ich habe einen Strafbefehl bekommen über 1400 € für diese 7 Sitz-blockaden im Jahr 2011 und ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Das ist insofern ungewöhnlich, weil nach meiner Auffassung zum zivilen Ungehorsam auch gehört, dass man die Strafe hinzunehmen bereit ist – aber eben nicht bedingungslos, sondern nur dann, wenn für eine solche Handlung des zivilen Ungehorsams und für die Bestrafung dieser Tat auch eine wirklich ausreichende Rechtsgrundlage vorhanden ist. Und diese Rechtsgrundlage habe ich nicht erkennen können in der sogenannten Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).
Sie kennen das vielleicht: das erste Fahrzeug, wenn es blockiert wird, machen sich die Blockierer nicht strafbar. Das gilt als sozial adäquat oder als hinnehmbar. Aber wenn sich eine Kolonne bildet und dahinter ein zweites oder drittes oder viertes Fahrzeug steht, dann machen sich die Blockierer einer verwerflichen Gewaltanwendung schuldig – ja, das kann wirklich kein Mensch verstehen.
Außer wenn er die Geschichte dieser Rechtsprechung mit einbezieht. Da geht es nämlich um einen regelrechten Machtkampf zwischen den beiden höchsten Gerichten in Deutschland, dem Bundesgerichtshof (BGH) auf der einen und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf der anderen Seite. Es ist nämlich so, dass der BGH seit 1969 immer wieder geurteilt hat: diese Blockaden sind verwerfliche Gewaltanwendung. Nach dieser Rechtsprechung sind dann auch im Widerstand gegen die Raketenstationierung in Mutlangen – Sie wissen es ja – Tausende unbescholtener Bürgerinnen und Bürger verurteilt worden wegen Nötigung. Das hat sich aber im Jahr 1995 geändert, da hat das BVerfG entschieden, dass dies keine Nötigungen sind, da es an den Tatbeständen der Gewaltanwendung und der Verwerflichkeit fehlt.
Das gibt es auch! Und deswegen stehe ich hinter dem Rechtsstaat Bundesrepublik, wo auch das möglich ist. Damals mussten Tausende von Strafurteilen revidiert werden, man hat das Geld zurück gekriegt, auch die Gerichtskosten wurden vom Staat übernommen.
Auch ich bin damals in den Genuss dieser Regelung gekommen. Ich habe 1500 DM damals von der Staatskasse gekriegt, und das hat mich sehr gefreut. Ich hab das damals als eine Rehabilitierung empfunden, und auch diesen Freispruch heute empfinde ich in gewisser Weise als einen Erfolg des Widerstands einschließlich des zivilen Ungehorsams gegen dieses Wahnsinnsprojekt Stuttgart 21.
Und es ist eben nicht nur mein persönlicher Erfolg, über den ich mich freue, sondern es ist m.E. ein Erfolg für die Bewegung, weil ich ja nicht allein bin, ich bin einer von Hunderten, die diese Blockaden gemacht haben. Und all denen möchte ich jetzt, soweit sie hier sind, dafür danken, dass sie so lange durchgehalten und immer und immer wieder blockiert haben.
Vielleicht noch eine letzte Bemerkung zu diesem Komplex: Ich bin ein wenig zerrissen. Ich kann mich nämlich nicht uneingeschränkt über den Freispruch freuen, weil eben diejenigen, die wegen der Zweite-Reihe-Rechtsprechung verurteilt werden, auch weiterhin – das ist immer noch möglich – weil die eben die Last zu tragen haben, weil die den Schaden haben.
Ich habe in meiner Einlassung vor Gericht diese Zweite-Reihe-Rechtsprechung angegriffen – wie ich glaube mit guten Argumenten – denn ich halte sie für absurd, für in sich widersprüchlich und geradezu verfassungswidrig. Deshalb wäre mir sogar daran gelegen, verurteilt zu werden. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe am Schluss meines Schlussworts in der heutigen Verhandlung die Staatsanwaltschaft und den Richter darum gebeten, verurteilt zu werden, weil ich in die Obergerichte gehen wollte. Ich wollte die Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Vielleicht gelingt das auch noch, und zwar dann, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt Revision beantragt. Darauf freue ich mich schon jetzt, wenn sie es wirklich tun sollte.
Ich soll – und damit schließe ich dann auch bald ab – ich soll heute noch ein paar Worte sagen zum 4. Jahrestag der sogenannten Erstürmung des Grundwassermanagements. Viele der Älteren unter uns, die damals dabei waren, werden sich erinnern. Ich war auch dabei, selbstverständlich war ich dabei. Es war – ihr werdet euch erinnern – ein großes Volksfest. Das hatte nichts zu tun mit schwerem Landfriedensbruch. Aufruhr hat man uns hinterher vorgeworfen! Schwerer Landfriedensbruch stand da im Raum. Und was ist daraus geworden?
Ich habe nie wieder was davon gehört, obwohl ich eindeutig einer der Beteiligten war, und jeder wusste, dass ich daran beteiligt war, denn am anderen Tag war ein Foto mit meiner Wenigkeit drauf in der Stuttgarter Zeitung. Also insofern war es völlig klar, dass ich mit auf dem Gelände war.
Es gab, das will ich gar nicht leugnen, es gab ein paar unerfreuliche Ereignisse am Rande dieses Volksfestes. Es ist jemand verletzt worden, ein Zivilbeamter. Noch schlimmer ist dieser berühmte Gehörsturz oder das Gehörtrauma, das die Polizisten erlitten haben sollen, weil da ein Böller explodiert ist. Ich sehe schon, ich brauch nicht mehr dazu zu sagen. Das alles war an den Haaren herbeigezogen. Ich will nur eines klar machen, liebe Leute. Es ist doch so, seit den Tagen von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler hat sich in dieser Stadt einiges verändert, einschließlich dem, was wir jetzt als große Wende auch bei den Gerichten beobachten können, dass ein Mensch wie ich freigesprochen wird, dessen Strafregister 13 Eintragungen aufwies – der Richter in der Verhandlung ist gar nicht fertig geworden, das vorzulesen. Es hat eine halbe Stunde gedauert, das war furchtbar, da wurden eine Menge Widerstandsaktionen gegen Atomkraftwerke und gegen Atomwaffen angeführt und darüber hat der Richter dann die Urteile verlesen. Das war furchtbar.
Da habe ich gedacht: was bin ich für ein furchtbarer Krimineller. Ich will nur sagen, seit dieser berühmten Stürmung des Grundwassermanagements hat sich so viel in dieser Stadt auch zum Guten verändert, trotz der furchtbaren Tatsache, dass die Stadt zerstört wird, dass wir täglich dem Anblick ausgesetzt werden, der uns da überall begegnet, wenn man durch die Stadt geht, an jeder Ecke beinahe wird wegen Stuttgart 21 gebaut, werden neue Probleme geschaffen im Verkehr usw. Ich will das gar nicht ausführen, ich glaube, es genügt das, was ich gesagt habe. Vielen Dank.
Die „Erstürmung“ , besser gesagt:das Hineinlatschen auf das Gelände des Grundwassernichtmanagements taugte wohl wirklich als Volksfest zum Dampfablassen, aber als politische Aktion war es unüberlegt und schädlich, da es kein klares Ziel hatte und dem politischen Gegner eine Offensive und Kriminalisierung ermöglichte. Es hat sich als eine Falle erwiesen. Schon damals konnte mensch sich fragen, warum es so einfach war auf das Gelände zu gelangen….