Trotz vom VG Stuttgart anerkannter Rechtswidrigkeit: S21-Gegner in Erzwingungshaft – Soli-Aktion am Di. um 7 Uhr

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Pressemitteilung der Blockadegruppe der Parkschützer und der SeniorInnen gegen S21 vom 01. Juni 2015:

S21-Gegner in Erzwingungshaft trotz vom VG Stuttgart anerkannter Rechtswidrigkeit

Am Samstag, 30. Mai 2015, wurde der S21-Gegner Ernest Petek verhaftet und befindet sich bis zum nächsten Samstag, 06. Juni, in Erzwingungshaft in der JVA Stammheim. Er hatte sich geweigert, eine Ordnungsstrafe für vier Blockadeaktionen zu bezahlen, die alle in den Jahren 2012/2013 morgens am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor der S21-Baustellenzufahrt stattgefunden hatten.

Bereits in einem der Fälle hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nachträglich die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Es handelte sich nach Auffassung des VG Stuttgart um eine Blockadeaktion, die unter den Schutz des Versammlungsrechts falle und um keine reine Verhinderungsblockade, wie die Polizei zunächst befunden hatte. Dies habe das VG Stuttgart bereits mit einem rechtskräftigen Urteil am 12. Juni 2014 zu einer vergleichbaren Blockadeaktion entschieden, auf das es sich nun berief. Im Februar 2015 wurde die Rechtswidrigkeit auch vom Polizeipräsidium Stuttgart anerkannt.

Doch die dazugehörigen Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart waren bereits formal abgeschlossen. Zudem entfaltete das Urteil des VG Stuttgart nur für den einen konkreten Fall eine Bindungswirkung. Für die drei anderen Fälle, obwohl gleichgelagert, hätte man vor dem VG erneut klagen müssen, um Recht zu bekommen.

Ein Antrag des Rechtsanwalts Leyrer, den Beschluss zur Erzwingungshaft zu revidieren, da Ernest Petek unschuldig sei, wurde am 07. Mai 2015 von Richterin Petermann, AG Stuttgart, mit der Argumentation verworfen, dass Schuldspruch und Vollstreckungsverfahren verschiedene Paar Schuhe seien. Zudem sei für sie nicht zu erkennen, dass Ernest Petek nicht zahlen könne. Die vorgelegten Akten/Beweismittel wurden vom AG Stuttgart nicht in die Verfahrensbetrachtung aufgenommen und rechtlich gewürdigt.

Dazu erklärt Susanne Bödecker (Blockadegruppe der Parkschützer): „Das AG Stuttgart verurteilt unseren Mitstreiter Ernest Petek, weil es die Versammlung verkennt. Das kompetentere VG Stuttgart erklärt die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig, aber das interessiert niemanden mehr. Wer nachträglich Recht bekommt, hat Pech gehabt, ist den Repressionen der Justiz schutzlos ausgeliefert.

Wenn es ihm auch gerade nichts nützt, so doch uns, und so lautet auch seine Botschaft:
Nicht entmutigen lassen, unsere Überzeugungen weiter zeigen und leben, bis das Prinzip S21 gestoppt ist und das Recht auch verdient, Recht zu heißen. Denn es sind nicht nur unser Bahnhof, unsere Stadt, unser Geld, sondern es ist auch unser Recht, das momentan noch in den meisten Fällen und auf allen Ebenen, bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft, zum Justizministerium und zum Ministerpräsidenten nur auf dem Papier steht und in der Realität missachtet, ignoriert oder sogar trotz Amtseid verleugnet wird.“

SOLI-BLOCKADE
für den verhafteten Ernest und alle Menschen, die durch ihn den Mut bekommen, so lange ihre Überzeugung zu zeigen und zu leben, bis S21 gestoppt ist und das Recht auch verdient, Recht zu heißen.
Dienstag, 02.06.2015, 7:00 Uhr, Martinskirche, Nordbahnhofviertel, Ecke Eckart-/Otto-Umfrid-Str.
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10 Antworten zu Trotz vom VG Stuttgart anerkannter Rechtswidrigkeit: S21-Gegner in Erzwingungshaft – Soli-Aktion am Di. um 7 Uhr

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  6. K. Neumann sagt:

    Mich wundert nichts mehr. Es ist wohl auch die Hilflosigkeit des Beamten vor der von diesem geschaffenen Situtation, die er nicht als hirnrissig durch eine Aktion, die ihn als Staatsbürger auszeichnenen würde, kennzeichnen möchte: den Akt der Remonstration. Wer gibt sich schon gerne die eigene Blösse und überführt sich selbst der Ignoranz. So kommt es zu absolut irren Fällen wie diesen, die herunter gespult werden wie miserables Kino.

    Tränen zum Weinen habe ich keine mehr. Und auch der Magen an diesem Platz ist inzwischen komplett leer.

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  8. Jue.So Jürgen Sojka sagt:

    @ K. Neumann – es ist doch schön, dass nun nichts mehr zu
    Verwunderung führt; denn es wird zu der EINSICHT _führen_,
    nur den eigenen Körper zu leeren, _bringt_ AMTSPERSONEN
    nicht zur VERHALTENSÄNDERUNG – dazu _sich_ zu ÄNDERN!
    —Auskotzen und Erbrechen—

    …Richterin Petermann… am AG S ___ Es gibt in Stuttgart und
    Baden-Württemberg keinen Richter und keine Richterin, die in
    der Lage sind die Deutsche Sprache zu verstehen… mehr dazu
    auf parkschuetzer/33835 (in kürze)!!

    AMTSPERSONEN sind nicht gewohnt, dass BÜRGER sich in
    GESELLSCHAFTSGRUNDLAGEN, Verfassung, GG und…
    auskennen und auch in praktische Anwendung bringen(können)!
    —siehe parkschuetzer/3200 – Markt = Ernest P.—
    Überblick unter parkschuetzer/statements/181974 – in PDF-Datei

    – „An ihrem _H a n d e l n_ sollt Ihr sie erkennen!
    — dieser Spruch geht allerdings noch weiter —
    ___ An ihrem Handeln sollt Ihr sie erkennen, und
    ___ an ihrem _N i c h t h a n d e l n_ könnt Ihr
    ___ sie erkennen!

    Jene erkennen, die in ‚gesellschaftlicher Verantwortung‘ stehen!!!!

  9. Cindy sagt:

    Die Richterin und der ganze Justizapparat mitsamt dem Rest der Regierungsgranden müssten allesamt in die Güllegrube gekippt werden.
    Aber eines ist sicher, die fühlen sich jetzt, nachdem die Angehörigen von Ernest bezahlt haben, richtig gut und in ihrem Handeln bestätigt. Mir geht es wie Herrn Neumann, mein Magen ist leer es ist nichts mehr da zum abk.

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