Vertrauensleute von „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ klagen im Berufungsverfahren gegen die Stadt Stuttgart, weil das Begehren mit rund 35 000 Unterschriften 2011 nicht zugelassen worden war. Der Bürgerentscheid soll dazu führen, dass Stuttgart aus dem Projekt aussteigt, diese Verträge wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Verbot der Mitfinanzierung von Bundesaufgaben durch das Land (einschließlich Stadt, Region und Flughafen) nichtig sind.
Rückblick: Im Juni 2011 hat der Stuttgarter Gemeinderat das Bürgerbegehren auf Zulassung eines Bürgerentscheids über den „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ als angeblich unzulässig abgewiesen (s. HIER). Die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die 35.000 Unterschriften für ihren Antrag auf einen Bürgerentscheid gesammelt haben, erheben im November 2011, gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung ein (s. HIER). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Juli 2013 dem zur Mischfinanzierung von Stuttgart 21 erlassenen Urteil (7 K 4182/11) die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen (s. HIER). Dagegen gingen die Kläger in Berufung.
Jetzt muss sich am Dienstag 21.04.15 der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit diesem Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 befassen. Derzeit stehen noch zwei weitere Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 im Raum (s. HIER und HIER).