Rede von Peter Selig-Eder, Bezirksbeirat SÖS-LINKE-PluS in Stgt-Wangen, auf der 257. Montagsdemo am 26.1.2015
Lärm macht krank! Eine Binsenweisheit!
Liebe Freunde einer bunten, offenen, demokratischen Stadt,
Lärm macht krank, vor allem wenn er kontinuierlich auftritt. Dabei kann man ein interessantes Phänomen beobachten: der Schwabestreich von ein paar Minuten wird als Ruhestörung empfunden – während der Krach hunderttausender Autos als Hintergrundrauschen kaum noch wahrgenommen wird. Ähnliches gilt auch für den Lärm, den rund 18 000 Baustellen in Stuttgart verursachen.
Dabei fällt eine Baustelle besonders auf: die, die sich unübersehbar wie eine Krake in unsere Stadt frisst – S21. Bereits heute ist der damit verbundene Lärm mancherorts Ohren betäubend. Und dieser Krach wird uns als Dauerlärmquelle über Jahrzehnte buchstäblich den Schlaf rauben.
Als sich der Pulverdampf der verlorenen politischen Auseinandersetzung verzogen hatte, da haben vielleicht einige, die jetzt nicht mehr hier sind, gehofft oder gar geglaubt, dass das, was jetzt kommt, eine ganz normale Baustelle werden würde. Sie täuschen sich, S21 ist keine normale Baustelle:
• Eine normale Baustelle ist zeitlich begrenzt – die Dauer von S21 ist unübersehbar;
• eine normale Baustelle hat einen überschaubaren Finanzrahmen – bei S21 explodieren die Kosten schon vor Baubeginn;
• ein normales Bauvorhaben ergibt einen Sinn – S21 bricht einen ganzen, gut funktionierenden Bahnhof ab, um einen halben unter der Erde neu zu errichten;
• eine normale Baustelle setzt einen Plan sorgsam in die Tat um – S21 wird niemals wie geplant fertig werden. Eine schöne Formulierung von Volker Lösch!
Nachdem das Projekt mit allen Tricks und gegen jede wirtschaftliche Vernunft durchgeboxt worden ist, steht es unter einem enormen zeitlichen und finanziellen Druck. Deshalb wird S21 nie eine normale Baustelle und das bekommen wir bei der Lärmbelästigung bereits jetzt zu spüren.
Beispiel 1: Nordbahnhofviertel
Bei einer normalen Baustelle hält man sich an die Auflagen, die mit der Baugenehmigung gemacht werden. Nicht so bei S21!
In der Planfeststellung wird der Bau einer Baulogistikstraße vorgeschrieben. Die ist bis heute nicht fertig gestellt mit der Folge, dass die tonnenschweren LKWs mit dem Erdaushub durch die Wohngebiete im Stuttgarter Norden donnern und die Ruhe der Anwohner empfindlich stören. Und jetzt kommt noch der Lärm der Baustelle selbst hinzu.
Hier wären die selbsternannten „kritischen Begleiter“ von S21 einmal gefragt, die Interessen der Anwohner gegenüber der Baustelle der Bahn zu verteidigen. Aber von dieser Seite hört man diesbezüglich weniger als das Schweigen im Wald.
Beispiel 2: Untertürkheim
Vor über einem Jahr wollte die Bürgerinitiative „Zukunft Schiene“ in Untertürkheim auf die drohende nächtliche Lärmbelästigung durch S21 aufmerksam machen. Sie wollten den Bewohnern quasi ein Hörbeispiel geben, was da auf sie zukommt. Die Ordnungsbehörde untersagte diese Demonstration wegen „nächtlicher Ruhestörung“.
Heute leiden viele Anwohner unter dem donnernden Krach der Rammarbeiten. Dabei werden die vorgeschriebenen Richtwerte Tag und Nacht überschritten.
Nächtliche Ruhestörung – da war doch was! Nur in diesem Fall interessiert das die Ordnungsbehörden überhaupt nicht – und das unter einem grünen OB.
Beispiel 3: Zwischenangriff Wangen.
Am Zwischenangriff Wangen wird – damit man schneller vorankommt – entgegen der Planfeststellung nicht gebohrt, sondern gesprengt. Diese Sprengungen wurden über 24 Stunden verteilt durchgeführt, unabhängig von der Lärmbelästigung, allein wie es die Baulogistik erforderte.
Diese Sprengungen verursachen vor allem nachts eine Schallimmission, die nach einem bahneigenen Gutachten den zulässigen Grenzwert von 40 dB(A) um bis zu 18 dB(A) überschreitet.
Das erscheint auf den ersten Blick nicht viel; denkt man an Meter oder Kilo, ist das nicht mal die Hälfte mehr. Aber wegen der komplizierten Einheit Dezibel bedeutet eine Steigerung von 40 auf 58 dB(A), dass der Lärmpegel um das achtfache ansteigt.
Deshalb schreibt der unabhängige Gutachter: „Demzufolge sind die Sprengungen in der Nacht nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden“. (1)
Wie reagierte die Stadt auf diese Messungen – richtig: gar nicht!! Die Anwohner bleiben auf sich gestellt, sind gezwungen, den Klageweg zu beschreiten und die finanziellen Risiken zu tragen.
Einen Antrag von SÖS/LINKE im Bezirksbeirat, die Stadt aufzufordern, die nächtlichen Sprengungen zu untersagen, konnten die Tunnelparteien in dieser Form nicht unterstützen. Sie handeln nach dem Motto: alles für die Heilige Kuh S21 – Bürgerinteressen haben hintan zu stehen! Und eben das ist ja bei diesem Wahnsinnsprojekt wahrlich nichts Neues.
Die genannten Lärmgutachten und Lärmmessungen, hat die Bahn nicht freiwillig beauftragt. Sie sind ihr im Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben worden. Und es sind wirklich keine Gefälligkeitsgutachten. Sämtliche Gutachten und Messungen kommen alle zu ein und demselben Ergebnis: auf den S21-Baustellen werden die Immissionsrichtwerte nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ nicht nur nicht eingehalten sondern zum Teil erheblich überschritten – von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Beispiele gefällig zum Mitschreiben für die lokale Presse:
• „Schalltechnische Untersuchung PfA 1.1 Hauptbahnhof“: „Überschreitungen der Immissionsrichtwerte“ bei der LBBW sind –„nicht zu vermeiden“. Und aus derselben Untersuchung: „Zu Überschreitungen des gültigen Immissionsrichtwertes wird es ebenfalls am IC-Hotel kommen.“
• „Schalltechnische Untersuchung PfA 1.6 Untertürkheim“: „Es ist mit Richtwertüberschreitungen am Tag bzw. in der Nacht von bis zu 12,4 /26,8 dB(A) ... an der Benzstrasse zu rechnen.“ Das bedeutet, es wird hier sogar 22mal so laut wie eigentlich zulässig!!
• der Messbericht Schallschutz vom 17.9.2013 bestätig die Überschreitung der Werte;
• die durch Sprengung verursachte nächtliche Ruhestörung in Wangen habe ich schon erwähnt.
All diese Gutachten und Zahlen sind im Netz öffentlich zugänglich. Aber sie lösen bei den Aufsichtsbehörden trotzdem keinerlei Reaktion aus.
Das mag daran liegen, dass die AVV Baulärm wachsweiche Formulierungen enthält: So heißt es zum Thema „Überschreitung der Immissionsrichtwerte ... Von der Stilllegung von Baumaschinen kann trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte abgesehen werden, wenn die Bauarbeiten ... im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind.“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: gerade an dieser Stelle sind sie gefordert, ein Machtwort zu sprechen: im öffentlichen Interesse liegt der Lärmschutz und nicht der schnelle Baufortschritt von S21.
Gestatten sie mir zum Schluss nochmal auf den Anfang zurückzukommen mit einer kleinen, durchaus selbstkritische Anmerkung. Unsere Bewegung hat zeitweise auch ihren Teil zur Lärmbelästigung beigetragen. Aber unser Schwabenstreich war kein Dauerlärm, der über Jahre dauert und deshalb krank macht, sondern ein Alarmruf, ein Weckruf, als es galt, auf die Unsinnigkeit, die Gefährlichkeit und das undemokratische Vorgehen im Zusammenhang mit S21 aufmerksam zu machen. Die Politik hat nicht gehört.
Vielleicht ist es heute angesagt, die Trillerpfeifen aus dem Mund zu nehmen und auf die Mitbürger wieder zuzugehen, die Selbstgewissheit von Besserwissern abzulegen, damit wir wieder Gehör finden, wenigstens im Interesse der vom S21-Baulärm Betroffenen. Es wäre zugleich eine gute Vorübung. 20.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren sind zwar zusammen. Aber wenn es tatsächlich kommen sollte, sind erhebliche Anstrengungen in diesem Sinne notwendig, es auch zu gewinnen.
Wenn das Bürgerbegehren zu einer Abstimmung führt, wird aus den homöopathischen Bauaktivitäten(Projektsprecher) mit ein bisschen Steuerzahlerfinanzierter Werbung ein fast fertiger Bahnhof.