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Wir brauchen Unterstützung für die Anwalts- und Gerichtskosten, da der Rechtshilfefonds nur einen kleinen Teil übernimmt. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Stuttgart im November 2014 stellte der Richter fest, dass die Rathausnutzung im November 2012 eine Versammlung war. Weil diese Versammlung aber nicht während der Öffnungszeiten stattfand, wurde die Versammlung im Rathaus von der Polizei vor das Rathaus verlagert und musste daher auch nicht aufgelöst werden. Die Berufung wurde kostenpflichtig verworfen. Die Angeklagten haben Rechtsmittel eingelegt. Weitere Angeklagte warten noch darauf, ob ihre Revision vom Landgericht angenommen wird.
Wir brauchen Unterstützung, da die Stadt Stuttgart weiterhin Nutzungsgebühren für die drei Konvente zur Gründung eines BürgerInnen-Parlaments einfordert, auch schon mal mit einem Erlass eines Haftbefehls. Während Fraktionen das Rathaus unentgeltlich nutzen können, werden die BürgerInnen zur Kasse gebeten. Doch Politik ist zu kostbar, um sie den Politikern zu überlassen. Und auch wir können Hannah Arendt: "Wenn der Sinn von Politik Freiheit ist, so heißt dies, dass wir in diesem Raum -und in keinem anderen- in der Tat das Recht haben, Wunder zu erwarten."