Presseerklärung vom 23. November 2014
Landgericht will Zeugenaussagen nicht mehr hören
Herr Stickelberger, unterbinden Sie diese unseriöse Einstellung!
Stuttgart, 23. November 2014: Wie letzte Woche überraschend bekannt wurde, beabsichtigt das Gericht, den sogenannten Wasserwerfer-Prozess vorzeitig zu beenden – wenige Tage bevor am Mittwoch einer der wichtigsten Zeugen gehört werden sollte. Besonders pikant: Als Begründung für die überstürzte Einstellung wird ‚Mangel an Beweisen‘ genannt, zu einem Zeitpunkt da ein wesentlicher Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen wurde.
- Die Beweisaufnahme wurde noch nicht abgeschlossen.
- Alleine zwölf vom Gericht geladene Zeugen wurden noch nicht gehört.
- Am kommenden Mittwoch, 26.11.2014, hätte der Führungsassistent von Polizeipräsident a.D. Siegfried Stumpf als Zeuge auftreten sollen. Er hatte den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben hat und ist damit einer der wichtigsten Zeugen.
- Die von der Nebenklage bereits benannten Zeugen wurden nicht geladen. Die Nebenkläger hatten angekündigt, weitere Zeugen benennen zu wollen. Keiner der gestellten Beweisanträge wurde bislang bearbeitet. Das Landgericht verwehrt dies nun ebenfalls.
- Die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann hatte erst vor kurzem weitere, zusätzliche Verhandlungstage bis März 2015 angesetzt.
- Sogar der anklagende Staatsanwalt Biehl war laut Medienberichten gegen die Einstellung des Prozesses, wurde aber von seinen Vorgesetzten überstimmt.
„Die Justiz ist den Verletzten mindestens schuldig, die Beweisaufnahme gewissenhaft und vollständig auszuführen und alle Zeugen zu hören“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Wie kann man ein Verfahren aus Mangel an Beweisen vorzeitig beenden, wenn das Gericht einen wesentlichen Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen hat? Dieses Vorgehen des Landgerichts ist ein Justiz-Skandal: Zahllose Menschen wurden schwer verletzt, bis hin zur Blindheit, und die Justiz schaut absichtlich weg, statt das symbolträchtige Verfahren ordentlich zu Ende zu bringen und alle Beweise zu sichten. Wir fordern von Justizminister Stickelberger, eine solche unseriöse Einstellung des Verfahrens zu unterbinden.“
Der Minister soll dem Gericht die Einstellung untersagen? Wie denn das?
Das soll per Order Mufdi geschehen, die Unabhängigkeit der Gerichte muss da eben mal außen vor bleiben.
Ein Richter ist unabhängig. Aber ein Staatsanwalt ist weisungsgebunden. Die Einstellung des Verfahrens erfolgt offenbar auf Wunsch des Generalstaatsanwalts. Oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft ist der Justizminister. Und der hat tatsächlich das Recht, dem Staatsanwalt Anweisungen zu erteilen. Es ist also völlig legitim, von Stickelberger zu fordern, dass er dem Gericht die Einstellung des Verfahrens untersagt.
Lisbeth, den Unterschied zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft musst Du offensichtlich nochmal nachlesen.
ok, ich korrigiere: „Es ist also völlig legitim, von Stickelberger zu fordern, dass er dem Staatsanwalt die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens untersagt.“
Die Verantwortung über diese Justizskandale der Staatsanwaltschaft Stuttgart trägt Justizminister Rainer Stickelberger (SPD).
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