Stuttgart: Rückbau des Kopfbahnhofes zulässig
Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist ein Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Gleisflächen nach § 11 AEG nur dann erforderlich, wenn der Betreiber (hier: die DB AG) den Betrieb eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofes einstellt oder die dauerhafte Einstellung des Betriebs einer Strecke oder deren mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität beabsichtigt. Mit dieser Begründung hält die Bundesregierung den durch die Deutsche Bahn AG begonnenen Rückbau des Kopfbahnhofs in Stuttgart trotz der Klage der Stuttgarter Netz AG für zulässig - soweit er durch die Planfeststellungsbeschlüsse erfasst wird. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3021) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2927) hervor. Quelle: Bundestag
Dr. Christoph Engelhardt, Initiator von WikiReal.org, hat die Leistungsfähigkeit im Stuttgarter Kopfbahnhof untersucht und sieht bei S21 keinen geringfügigen sondern massiven Leistungsrückbau, Zitat: „Internationale Fachleute für die Kapazität von Bahninfrastruktur bestätigen jetzt die massiven Fehler in der Leistungsfähigkeitsbewertung der Planfeststellung und im Stresstest. Die Wahrheit des gravierenden Leistungsrückbaus kommt zu Tage, früher oder später, und dann sieht die ganze Welt auf einen milliardenschweren Schildbürgerstreich!“ s. BAA HIER
Die Leistungsfähigkeitsaussagen zu Stuttgart 21 werden manipuliert. So wurde der Bahnhofsneubau von Anfang an auf lediglich 32 Züge pro Stunde ausgelegt, während heute im Kopfbahnhof noch 38 Züge pro Stunde fahren. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wurden sogar 51 Züge für S21 zugesagt. Mit lediglich 32 Zügen pro Stunde ist S21 von Anfang an ein Rückbau und Rückbau der Bahninfrastruktur ist genehmigungspflichtig, somit entfallen die Planrechtfertigungen. s. BAA HIER
Zur Erinnerung nochmals die Position der Bahn zur Planrechtfertigung aus der Lokalpresse http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-raeumt-ein-rueckbau-nicht-genehmigt.168cd113-0a8b-49db-be79-5b07afa9502f.html
Recht und Gesetz sind Dreck unter Herrn Dobrindts und Frau Merkels Stiefeln, wenn es um Stuttgart 21 geht. Nach Frau Merkel hängt nicht nur die Zukunftsfähigkeit Deutschlands an dem Projekt, sondern auch ihre eigene Autorität als Regierungschefin. Sie hat sich untrennbar mit der kapitalen Dummheit S21 verbunden. Sie kann und will da auch gar nicht mehr raus. Dazu ist es nicht ihr Geld, um das es da geht. Und da werden Gutachten und Gesetze gebogen wie bei Asse II und ihrem Vorgänger Kohl. Die Folgekosten für den Steuerzahler werden für die im Sinne Kohls getürkten „GUT“achten zur Asse auf bis zu 30 Milliarden geschätzt, wobei man bis heute immer noch keine Vorstellung davon hat, was genau da unten liegt, denn Siemens hat fristgerecht die Unterlagen nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren geschreddert. Und reiner Zufall natürlich, dass genau nach diesen 30 Jahren die Sache hoch kochte, nicht wahr.
Genau da, bei den 30 Milliarden könnten S21 mit NBS auch einmal landen. Die Naturzerstörung in Stuttgart und auf der Alb nicht eingepreist, da nicht mit Geld zu beziffern. Immerhin steht auf der Alb das gesamte Quellsystem am Albtrauf durch die NBS zur Disposition für die Zukunft Frau Merkels, die inzwischen auf zwei oder drei Vorteilsminuten, die auf einen verschwindend kleinen Teil der Bahnreisenden entfallen, zusammengeschrumpft ist, denn es müssen laut Unterlagen der Bahn beim Bau der NBS Wasserdrücke bis zu 10 bar abgeleitet werden.
Die charakterliche Verkommenheit der politischen und Verwaltungseliten kennt keine Grenzen mehr. Und wenn der Steuerzahler einmal für diese Verkommenheit im Zusammenhang mit S21 und NBS bezahlen muss, dann geniesst Frau Merkel ihre Pension, für die der durchschnittliche Steuerzahler x Leben arbeiten müsste. Die vielen kleinen Helferlein Frau Merkels allerdings auch: „Doch nicht nur zwischen einzelnen Regionen Deutschlands ergeben sich große Gefälle. Auch zwischen den sogenannten “Referenzpersonen nach sozialer Stellung” sind die Unterschiede bemerkenswert – vor allem zwischen Rentnern und pensionierten Beamten. Das Median-Vermögen deutscher Rentner liegt bei 74.610 Euro. Pensionäre können darüber nur lachen. Deren Median-Vermögen liegt bei 261.000 Euro.
Ebenso auffällig ist der Unterschied bei den Durchschnittsvermögen der Alten: Deutsche Rentner nennen im Schnitt 186.000 Euro ihr Eigen, berichtet die Bundesbank. Pensionäre dagegen kommen mit 420.000 Euro auf deutlich mehr…“ zitiert aus
„Geld in Deutschland: Beamte können über Rentner-Vermögen lachen“ unter http://lt-news.com/armut-deutschland/
Stiefellecken hat in diesem Land Tradition und wurde immer belohnt. Dieses Mal allerdings alles ganz demokratisch. Denn politischen Systeme mögen gehen, aber die Dummheit der Menschen bleibt und das spannen ein paar Leute immer sofort als ihren Vorteil.