Selbst nach dem Baustellenunfall am 24. Juni, bei dem die blauen Rohre in der Jägerstraße umgerissen wurden und sich, für jeden sichtbar, die braune Brühe auf die Straße ergoss, ist das Amt für Umweltschutz nicht zu einem Aufklärungsgespräch bereit.
Nachfolgend drucken wir den Briefwechsel zwischen Hans Heydemann und dem Amt für Umweltschutz ab. Dieser kann sehr gerne auch als Anregung für eigene Beschwerdebriefe an Baubürgermeister Hahn sowie dem Amt für Umweltschutz verstanden werden nach dem Motto: Eine Briefflut gegen die Rostflut!
Im Anschluss an den Artikel noch Fotos zur Sache von Wolfgang Rüter.
Datum: Fri, 27 Jun 2014 12:26:48 +0200
Von: Hans Heydemann Sehr geehrte Frau xy, mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, daß das von uns gewünschte Aufklärungsgespräch über die Probenahmen des rosthaltigen Wassers in den Blauen Rohren und deren Bewertung vom Amt für Umweltschutz abgelehnt wurde. Wir werden das so an die Öffentlichkeit weitergeben. Die von Ihnen angegebene Begründung, „Aufgrund des aktuellen Gemeinderatsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit umfangreichen Fragen zum selben Thema sind wir ohnehin intensiv damit befasst, den Sachverhalt aufzuarbeiten.“ können wir nicht nachvollziehen. Nach unserer Auffassung könnte das Aufklärungsgespräch vielmehr hierbei sehr hilfreich sein. Der zeitliche Rahmen von 1 – 2 Stunden für ein solches zeitnah geführtes Gespräch kann nicht ernsthaft ein Hinderungsgrund sein. Im übrigen wurde besagter Antrag der GRÜNEN bereits am 6.6.14 gestellt, liegt dem AfU folglich schon seit drei Wochen vor – was ist an der Aufarbeitung des Sachverhaltes „Rostwasser in den Blauen Rohren“ nur so zeitaufwendig, zumal das AfU doch schon seit dem 28.4.14 mit der Sache beschäftigt ist? Anfragen und Beschwerden besorgter Bürger wegen des in den Blauen Rohren festgestellten Rostwassers hat das AfU abgebügelt mit der Aussage: „Die Wasserproben waren klar; Anhaltspunkte für „Rostbrühe“ nicht vorhanden. Damit war der Anfangsverdacht – „Einleiten von Rostwasser“ – ausgeräumt. Darüber hinaus wurden am 22.5.2014 Stichproben von Infiltrationswasser aus den Brunnen IBR 5, IBR 10 und IBR 34 auf Eisen und abfiltrierbare Stoffe durch einen zertifizierten Probenehmer entnommen und durch ein zertifiziertes Labor untersucht. Die Befunde der Analysen waren ebenfalls unbedenklich. Das sind die objektiven Fakten, an die wir uns halten.“ Wie erklärt das AfU diese „objektiven Fakten“ jetzt, nachdem aus den am 24.6.2014 von einem LKW umgerissenen Blauen Rohren in der Jägerstraße für jedermann deutlich sichtbar eine „Rostbrühe“ aus der Zuleitung zu einem Infiltrationsbrunnen ausgetreten ist, siehe die angehängten Aufnahmen aus einer von der STZ am 24.6.14 veröffentlichten Bilderstrecke? Wie konnte ein „zertifizierter Probenehmer“ klares Wasser aus einer Leitung entnehmen, die nachweislich Rostwasser führt?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Heydemann Am 25.06.2014 17:13, schrieb xy Sehr geehrter Herr Heydemann, Sie hatten mit E-Mail vom 11.6.2014 um ein Gespräch beim Amt für Umweltschutz über die Problematik Rostwasser in den blauen Rohren gebeten. Aufgrund des aktuellen Gemeinderatsantrags der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit umfangreichen Fragen zum selben Thema, sind wir ohnehin intensiv damit befasst, den Sachverhalt aufzuarbeiten. Darüberhinaus werden wir zu Ihren Bedenken, die Sie in einem offenen Brief vom 18.6.2014 an Herrn Bürgermeister Hahn geäußert haben, Stellung nehmen. Selbstverständlich sind wir unabhängig von Anfragen und Anträgen bereits von Amts wegen intensiv mit der Thematik befasst.
Im Moment sehen wir daher keinen Raum für ein Gespräch. Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
xy
___________________________________________
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
xy
36-3
Gaisburgstr. 4
70182 Stuttgart
Fotos: Wolfgang Rüter
Klasse Einsatz Herr Heydemann! Vielen Dank dafür, weiter so und ich bin stolz auf Sie/Euch!!
Zu den Reaktionen des Amtes/unserer Stadtregierung kann ich nur sagen: der Filz hält – auch unter Grün! Abstoßend, ein undemokratisches Verhalten!
Hallo Ingrid,
hallo Hans Heydemann,
hallo Interessierte,
vielen Dank für die INFO und das Schreiben von Hans Heydemann.
Hat unser oberster Verwaltungsleiter auf Landesebene Winfried Kretschmann, in seiner
Funktion als MINISTERPRÄSIDENT, angekündigt „Jetzt beginnt das Gehört werden.“?!!?
– es erinnert sich bestimmt noch ein Großteil der sich in Erwartung befindenden; dass dies
erfüllt wird.
Mitbetrachtung und Handlungsgrundlage:
Wir haben in unserem Grundgesetz (GG) stehen „… Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Wir haben in unserer Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-GR Charta)
stehen „Recht auf eine gute Verwaltung.“
Wir haben in unserem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
stehen [Effektive Durchführung des Unionsrechts]“
Wir haben auf der Ausführungs- und Anwendungsebene das Landesdisziplinargesetz
Baden-Württemberg (LDG) §§ 9 Einleitung auf Antrag, 8 Einleitung von Amts wegen –
einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
— Im Fall Edathy haben die Rechtsvertreter eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die
Staatsanwälte eingereicht. —
Nach wie vor meinen die STAATSDIENER in Baden-Württemberg, sich über ihre obersten
DIENSTHERREN (und …DAMEN) hinwegsetzen zu können – uns BÜRGER!!
Einen Anspruch hat jeder BÜRGER und jede BÜRGERIN, die sich durch Sachverstand,
klare Formulierung ihres Anliegens, Nachvollziehbarkeit der Betroffenheit und die gegebene
Plausibilität ihres Vortrags _ausweist_!!!! Bei Zutreffen dieser Voraussetzungen, ist ein
ablehnender Bescheid durch STAATSDIENER grundsätzlich nicht möglich; jedoch eine
_Zeitangabe_ für die _qualifizierte_ ANTWORT!!
Bemerkung: Jeder BÜRGER und jede BÜRGERIN gehen den Abgeordneten/Volksvertretern
vor – es genügt hierbei allerdings nicht _Bewohner_ zu sein (GG Art. 25, Satz 2)!
Mitbekommen, wir haben bis Sa. 28. Juni die Anwaltstage in Stuttgart – Rechtsanwälte gibt
es im Übrigen in der BRD nicht, die Anwälte
der Völkerrechte,
der Menschenrechte,
der Grundrechte,
der Verfassungsrechte und der 10 Gebote (in fünf Art. unserer Landesverfassung der Bezug)
– bei jeder _RECHTSBETRACHTUNG_ als _ERSTES_ in Augenschein zu nehmen! –
erfüllen “Rechtsanwälte“ das ohne, auch nur die geringste, Abweichung?
Freundlichst
Jue.So Jürgen Sojka geboren in Stuttgart
http://www.anwaltverein-stuttgart.de/index.php?id=762
Hallo Herr Sojka,
klar doch: Das Ab-Gehörtwerden haben wir ja bekommen! (Und unter „Augenhöhe“ sind wohl die Hühneraugen derer „da oben“ gemeint?!?)
Hallo Ingrid,
hallo Hans Heydemann,
hallo M.G.-B.,
hallo Interessierte,
hier nun zum — Antwortschreiben
„Am 25.06.2014 17:13, schrieb xy
Sehr geehrter Herr Heydemann,“ —
die _vergleichende_ Betrachtung_ mit den _HANDLUNGSGRUNDLAGEN_ für unsere _Staatsdiener_ / amtspflichtkonformes Verhalten/Handeln:
– zeitnahe Bearbeitung / hier 14 Tage, Beginn der Zählung 00:00 Uhr Folgetag
++ für “alltägliche“ _Anliegen_ sind 2 Wochen durchaus akzeptabel
++ hier, durch _Gemeinderatsantrag_ einer Fraktion, ist die _Verwaltung_
bereits damit befasst – richtig war hier der Zeitraum _5 Arbeitstage_, für die
vorliegende Antwort; _diesen_ kurzen _BESCHEID_!!
*
– antwortende Amtsperson-Referat / hier Schreiben an Bürgermeister Hahn
++ grundsätzlich hat die _Amtsperson_ zu antworten, die persönlich
angeschrieben wurde; bei Amts- Dienststellenleitern/innen, diese selbst bzw.
deren _Sekretariat_! Sekretariat antwortet: .. hat vorgelegen .. hat entschieden
.. Ihr Ansprechpartner/in .. wird Ihnen antworten .. alle Korrespondenz über ..
*
– von Amts wegen / die antwortende _Amtsperson_ ist _sich_ _selbst_ also
bewusst, selbstverständlich, unabhängig von Anfragen, mit der Thematik
befasst zu sein!?!
++ Auftreten von Rost in Rohren, durch die Flüssigkeiten fließen; Beschaffenheit
und Haltbarkeit der verwendeten _DIN-Rohre_ (Erfahrungswerte Haltbarkeit)!
Erfahrungen aus den 50er Jahren (und davor) im, heutigen, Referat Städtebau
und Umwelt, Geschäftskreis IV, _UMFASSENDE_ Erfahrungswerte vorhanden!!!!
*
– Raum für ein Gespräch / >bei der großen Anzahl an Räumen, im Rathaus,
wird doch wohl ein Raum, für ein Gespräch, zu finden sein?!?< 🙂 🙂
++ richtig ist hingegen darüber zu informieren – den obersten DIENSTHERR –
welche Übermittlungsformen, im FORTSCHREITEN der Erkenntnisse, angeboten
werden können!!
*
Das ist eine _FUNKTIONIERENDE VERWALTUNG_, im Auftrag und Sinn unseres
ORDNUNGSRAHMEN, der Landesverfassung B-W, dem Grundgesetz und …!!!!
Freundlichst
Jue.So Jürgen Sojka
Bewerber zum 1. Bürgermeister 2011 (Landeshauptstadt Stuttgart)