"Die Stadtbahn fährt ins Chaos – ein Bericht der „SeniorInnen gegen S21“, so lautete unser Bericht auf BAA am 20. April über die dienstäglichen Aktionen der SeniorInnen gegen S21. In diesem Bericht hatten wir auch erwähnt, dass ein Mitglied der SeniorInnengruppe einen Beschwerdebrief an das Polizeipräsidium Stuttgart schickte und sich darin beklagte, dass die Gruppe wiederholt durch den Sicherheitsdienst der SSB an der Verteilung von Flyern gehindert und dabei von der Polizei unterstützt wurde, sei es durch Sicherstellung der Flyer, durch Personalienfeststellung und Platzverweise. Nun ist eine Antwort vom Polizeipräsidum Stuttgart eingetroffen, die wir nachstehend veröffentlichen:
Übrigens: Zwei weitere Aktionen der SeniorInnen gegen S21 zur Flyer-Verteilung verliefen ohne Störung! Und es geht weiter mit den neuen Flyern - jeden Dienstag.
Brief als pdf: Antwort Polizeipräsidium wegen Flyer "Stadtbahn"
Das wäre ja auch zu schön gewesen, da hätten wir ja einen weiteren Prozess beginnen und gewinnen können. Inwiefern nun Straßenbahnhaltestellen weniger öffentliche Orte der Begegnung darstellen als Ladenpassagen das hätte mir mal einer erklären müssen. Ja, auch Juristen müssen zuweilen einiges differenzieren können ohne dass es abstrus und unlogisch wird. Wobei klar sein muss dass dieser ganze juristische Kram nicht als heilige Kuh betrachtet werden kann/sollte/braucht sondern als ein Instrument der Beherrschung.
So hat sich die SBB nun einige juristische weitere Peinlichkeiten erspart.
Oder wie der Schwabe sagt: So gohts halt au it. Ein Hoch auf unsere Senioren!!!!!!!
Bravo! Das tut gut!!!!
Diese Antwort ist abgesehen davon dass die Flyer verteilt werden dürfen (was vorher schon eindeutig war) eine weiter Unverschämtheit unseres sogenannten Rechtsstaates!
Kein Wort der Entschuldigung und der Einsicht dass die betreffenden Beamten falsch gehandelt haben (dann braucht man nämlich auch nicht den Vorschlag der Klage zu machen)! Stattdessen versucht die Polizei ihr Vorgehen mit einer Drohung dergestalt zu rechtfertigen, dass sich die SeniorInnen beim verteilen von Flyern nahe an einer (für die SSB) „..begründbaren Betriebsbeeinträchtigung..“ bewegen!
Diese Antwort ist unverschämt und eines (anständigen) Rechtsstaates, in dem kritische Bürger mit Respekt behandelt werden, unwürdig!
Hallo SeniorenInnen,
hallo Interessierte,
danke für die Info über das Antwortschreiben unseres Polizeipräsidium
und die PDF-Datei (Originalschreiben).
Es ist immer wieder erhellend zu erleben, wenn _M ä n n e r_ nicht
bereit sind Verantwortung zu übernehmen, für sich und die ihnen
Anvertrauten! – wie hier zu lesen ist, drum herum Gerede.
Grundsatz: Es gibt keine schwierig zu bewertende Rechtssituation!
Alles ist grundsätzlich ganz einfach, für jene die ihre Grundlagen aus
unserem _G e s e l l s c h a f t s r a h m e n_,
Völkerrechten, Menschenrechten, Grundrechten, Verfassungsrechten
und den 10 Geboten entnehmen – der Amtseid einer jeden Amtsperson
wird genau darauf _g e l e i s t e t_!!!!
Eine begründbare „Betriebsbeeinträchtigung“ gibt es grundsätzlich
nicht, dann, wenn die _V e r k e h r s f ä h i g k e i t_ erhalten bleibt,
von jenen, die ihre _M e i n u n g_ (GG Art. 5) kund tun!!
Dieses gilt auch innerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel, soweit ein
Aufdrängen, aufdringlich sein, durch jene die Informieren, nicht erfolgt
und sicher gestellt wird!!
Ein Dilemma gibt es nicht, wie beschrieben – allerdings gibt es für jene
Amtspersonen (Polizisten/Polizistinnen), die sich selbst gegenüber
verweigern eigenverantwortlich zu denken und zu handeln, das sich
selbst geschaffene _D i l e m m a_, sich gegen ihren _A m t s e i d_ zu
stellen; mit den nachfolgenden _K o n s e q u e n z e n_ für ihr Amt,
für sie als _A m t s p e r s o n_!!!!
Wer sich in seinen Rechten (Grundrechten / Menschenrechten)
behindert fühlt (meint) geht selbstverständlich _n i c h t_ den
Rechtsweg, sondern sucht das direkte, persönliche Gespräch, mit
dem jeweiligen _B e h i n d e r e r / i n_! Ist dieses Gespräch nicht
von _E r f o l g_, dann gilt der persönliche _K o n t a k t_ dem Dienst-
Vorgesetzten!!
siehe Stuttgarter Zeitung 17. Mai 1957, Seite 18,
„Eine verzwickte Geschichte mit der Staatsgewalt“
Dem Berichterstatter … Polizeipräsident … brave Bürger …
Konflikt mit Beamten … Sühnetermin ab hielte, bevor er Anzeige erstatte.
*
und
Stuttgarter Zeitung 21. Mai 1957, Seite 13,
„Mit der Polizei im Gespräch“
… Stuttgarter Polizeipräsident Rau ….
sein Ziel ist, wie er sagt, die sogenannte
volksnahe Polizei, und darum hält er das alte Wort von der Polizei
als einen Freund und Helfer durchaus nicht für abgedroschen ….
*
und
Stuttgarter Zeitung 22. Mai 1957, Seite 15,
„Bürgerinnen-Begehren“
Die Stuttgarter Gemeinderäte … Polizeiaufgebot …. Aber die Polizeibeamten,
die ja auch nichts dafür konnten, brachten es mit Aufklärungsvorträgen über Volksvertretung und Demokratie und mit wahrlich meisterhaften
Überredungskünsten so weit, … Doch das war nur die Ruhe vor dem Sturm.
Zwischen 9 und 9.30 Uhr rückten die Hausfrauen an, die ohne Scheu ihrem
Ärger über den ungewohnten, zusätzlichen Weg Luft machten, ….
*
und
Stuttgarter Zeitung 18. Mai 1957, Seite 15,
Muß ein Polizist auch gute Bekannte anzeigen?
Ein Polizeibeamter ist grundsätzlich verpflichtet, alles was er privat erfährt,
auch dienstlich zur Kenntnis zu nehmen und notfalls anzeigen.
Gefängnis wegen Begünstigung im Amt.
*
*
Solange unsere Polizeibediensteten nach Order die Mufti
„Befehl und Gehorsam“ ihre _D i e n s t a u f f a s s u n g_
begründen, und nicht nach „Innerer Führung und Recht“,
wird es ein Dilemma, für sie selbst, bleiben, die beständig
mehr und mehr sich selbst aufklärenden _B ü r g e r_ unter
_K o n t r o l l e_ zu halten!?!
Es ist unserer Polizei, den Polizistinnen und Polizisten zu wünschen,
dass sie Abstand nehmen von den _e w i g_ _G e s t r i g e n_, die
meinen, wir Deutschen lebten noch immer in der Zeit der Unterwürfigkeit!
Gutes Gelingen, auf dem Weg in das selbständige Denken und Handeln.
Einen schönen Montag
Jue.So Jürgen Sojka geboren in Stuttgart
Hallo SeniorenInnen,
hallo Interessierte,
danke für die Info über das Antwortschreiben unseres Polizeipräsidium
und die PDF-Datei (Originalschreiben).
Es ist immer wieder erhellend zu erleben, wenn _M ä n n e r_ nicht
bereit sind Verantwortung zu übernehmen, für sich und die ihnen
Anvertrauten! – wie hier zu lesen ist, drum herum Gerede.
Grundsatz: Es gibt keine schwierig zu bewertende Rechtssituation!
Alles ist grundsätzlich ganz einfach, für jene die ihre Grundlagen aus
unserem _G e s e l l s c h a f t s r a h m e n_,
Völkerrechten, Menschenrechten, Grundrechten, Verfassungsrechten
und den 10 Geboten entnehmen – der Amtseid einer jeden Amtsperson
wird genau darauf _g e l e i s t e t_!!!!
Eine begründbare „Betriebsbeeinträchtigung“ gibt es grundsätzlich
nicht, dann, wenn die _V e r k e h r s f ä h i g k e i t_ erhalten bleibt,
von jenen, die ihre _M e i n u n g_ (GG Art. 5) kund tun!!
Dieses gilt auch innerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel, soweit ein
Aufdrängen, aufdringlich sein, durch jene die Informieren, nicht erfolgt
und sicher gestellt wird!!
Ein Dilemma gibt es nicht, wie beschrieben – allerdings gibt es für jene
Amtspersonen (Polizisten/Polizistinnen), die sich selbst gegenüber
verweigern eigenverantwortlich zu denken und zu handeln, das sich
selbst geschaffene _D i l e m m a_, sich gegen ihren _A m t s e i d_ zu
stellen; mit den nachfolgenden _K o n s e q u e n z e n_ für ihr Amt,
für sie als _A m t s p e r s o n_!!!!
Wer sich in seinen Rechten (Grundrechten / Menschenrechten)
behindert fühlt (meint) geht selbstverständlich _n i c h t_ den
Rechtsweg, sondern sucht das direkte, persönliche Gespräch, mit
dem jeweiligen _B e h i n d e r e r / i n_! Ist dieses Gespräch nicht
von _E r f o l g_, dann gilt der persönliche _K o n t a k t_ dem Dienst-
Vorgesetzten!!
siehe Stuttgarter Zeitung 17. Mai 1957, Seite 18,
„Eine verzwickte Geschichte mit der Staatsgewalt“
Dem Berichterstatter … Polizeipräsident … brave Bürger …
Konflikt mit Beamten … Sühnetermin ab hielte, bevor er Anzeige erstatte.
*
und
Stuttgarter Zeitung 21. Mai 1957, Seite 13,
„Mit der Polizei im Gespräch“
… Stuttgarter Polizeipräsident Rau ….
sein Ziel ist, wie er sagt, die sogenannte
volksnahe Polizei, und darum hält er das alte Wort von der Polizei
als einen Freund und Helfer durchaus nicht für abgedroschen ….
*
und
Stuttgarter Zeitung 22. Mai 1957, Seite 15,
„Bürgerinnen-Begehren“
Die Stuttgarter Gemeinderäte … Polizeiaufgebot …. Aber die Polizeibeamten,
die ja auch nichts dafür konnten, brachten es mit Aufklärungsvorträgen über
Volksvertretung und Demokratie und mit wahrlich meisterhaften
Überredungskünsten so weit, … Doch das war nur die Ruhe vor dem Sturm.
Zwischen 9 und 9.30 Uhr rückten die Hausfrauen an, die ohne Scheu ihrem
Ärger über den ungewohnten, zusätzlichen Weg Luft machten, ….
*
und
Stuttgarter Zeitung 18. Mai 1957, Seite 15,
Muß ein Polizist auch gute Bekannte anzeigen?
Ein Polizeibeamter ist grundsätzlich verpflichtet, alles was er privat erfährt,
auch dienstlich zur Kenntnis zu nehmen und notfalls anzeigen.
Gefängnis wegen Begünstigung im Amt.
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Solange unsere Polizeibediensteten nach Order die Mufti
„Befehl und Gehorsam“ ihre _D i e n s t a u f f a s s u n g_
begründen, und nicht nach „Innerer Führung und Recht“,
wird es ein Dilemma, für sie selbst, bleiben, die beständig
mehr und mehr sich selbst aufklärenden _B ü r g e r_ unter
_K o n t r o l l e_ zu halten!?!
Es ist unserer Polizei, den Polizistinnen und Polizisten zu wünschen,
dass sie Abstand nehmen von den _e w i g_ _G e s t r i g e n_, die
meinen, wir Deutschen lebten noch immer in der Zeit der Unterwürfigkeit!
Gutes Gelingen, auf dem Weg in das selbständige Denken und Handeln.
Einen schönen Montag
Jue.So Jürgen Sojka geboren in Stuttgart
Hallo SeniorenInnen,
hallo Interessierte,
eine Ergänzung zu meinem Eintrag 4. vom 19. Mai.
Gleich beginnend mit einem Link auf Stuttgarter Zeitung:
“Schwarzer Donnerstag“
Landtag berät über neuen U-
Ausschuss
SIR/dpa, 12.12.2013 16:53 Uhr
Mein Kommentar 12. Dez. Jürgen Sojka, 19:33 Uhr
Landtag U-Ausschuss – rechtmäßig?
Sehr geehrte Redakteure, Sehr geehrter Landtagspräsident, Sehr geehrter Ministerpräsident, Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, Sehr geehrte Interessierte, kann ein U-Ausschuss („U-A“) im Landtag, in der bisherigen Form, rechtmäßig sein? Zunächst, selbstverständlich haben wir in unserer Landesverfassung Baden-
….
…. Die Abgeordneten entscheiden also über sich selbst, in eigenem Auftrag – tust Du mir nichts, tu ich Dir auch nichts!
Siehe HIER
Ein zweiter Link auf Stuttgarter Zeitung
Stuttgart 21 Gewerkschaft:
Mappus verantwortlich für
Wasserwerfereinsatz
dpa/lsw, 28.08.2013 17:55 Uhr
Mein Kommentar 03. Sep. Jürgen Sojka, 17:57 Uhr
S21 Einsatz – Verantwortung
Sehr geehrte dpa-Mitarbeiter, Sehr geehrte Stgt.-Zeitung-Mitarbeiter, Sehr geehrter Hans-Jürgen Kirstein, als in Stuttgart geborener (1954) verwundert mich Ihr Artikel, noch mehr jedoch die Ansicht des Gewerkschafter der Polizei!! — Eine kurze Mitbetrachtung — Die Beschäftigten im Bundespräsidialamt haben ausgesprochen, dass sie nicht Christian Wulf gegenüber ihren Amtseid geleistet haben, sondern gegenüber unserer Verfassung und damit dem deutschen Volk!! Jede _A m t s p e r s o n_ (Abgeordnete, Beamter, Angestellter, Bahn AG u.v.m.) haben ebenfalls dem deutschen Volk gegenüber ihren Amtseid geleistet – für uns in Baden-Württemberg (B-W) ….
Siehe HIER
Einen schönen Dienstag
Jue.So Jürgen Sojka geboren in Stuttgart
Dank an den/die Administratoren für das Setzen des verkürzten Link
„HIER“ – auf die Internetseiten Stuttgarter Zeitung.
Freundlichst
Jue.So Jürgen Sojka