"Justiz im Namen der Politik und nicht des Volkes?"
Am kommenden Samstag, 17. Mai 2014, gibt es eine Demo mit Kundgebung in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Flyer Demo Karlsruhe
Auch wenn an diesem Tag die Blockupy Demo in Stuttgart statt findet, so hoffen wir doch, dass sich viele Bewegte unserer Fahrt nach Karlsruhe anschließen. Es wird eine wichtige Aktion sein mit hervorragenden Rednern, die juristische Themen behandeln, die uns ständig bewegen, beschäftigen, aufregen, anregen, erzürnen ...
Wer gemeinsam von Stuttgart aus mit dem RE fahren will und in der Gruppe mit einem Sammelticket, kommt um 8:45 Uhr in die Kleine Schalterhalle. Wir kaufen dann 5er-Karten.
- Abfahrt Stuttgart 9:17 Uhr (RE) von Gleis 12.
- Ankunft Karlsruhe Hbf 10:38 Uhr auf Gleis 10.
Um 11 Uhr werden wir vom Hauptbahnhof Karlsruhe in einem Demonstrationszug zum Bundesverfassungsgericht im Schlossbezirk ziehen. Dort findet ab ca. 12 Uhr eine Kundgebung mit der Forderung "Keine politische Beeinflussung der Justiz!" statt.
Alles Weitere (Redner, Musik, Theater und Themen) bitte dem folgenden Link entnehmen.
- Die gemeinsame Rückfahrt erfolgt um 15:19 Uhr ab Karlsruhe Hbf, Gleis 10.
- An Stuttgart Hbf um 16:39 Uhr auf Gleis 9.
Was soll ich sagen. Diese Seite mit einem Bericht über Herrn Voßkuhle https://www.facebook.com/alternativefuer.de/posts/326232367502331 wurde entfernt. Daher fehlen mir die Worte über diese sauberen Herrschaften in den roten Roben. Und ganz gleich, ob ihm da bei besagtem Auftritt der Alkohol die Zunge in Schottland ein wenig mehr gelupft hatte als beabsichtigt bleibt doch unvergessen, dass er zugegeben hat, sich bei seinen Urteilen politisch zu orientieren. Hat er ja auch beim ESM – Urteil getan, indem er bei der Verlesung funktionierende Maastrichter Verträge behauptet hat. Da war dann Herr Oettinger mit seiner Ermahnung an das BVerfG, sich bei dem Urteil an den politischen Mehrheiten zu orientieren wohl ein wenig desorientiert gegen über den Realitäten in Karlsruhe.
Die Frechheit mit den funktionierenden Maastrichter Verträgen ist damals dann so durchgegangen, obgleich klar sein müsste, dass es nach den Maastrichter Verträgen keinen bail out geben darf, aber Merkel eben einen wollte und dass man den verfassungswidrigen ESM – Vertrag hier http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/schuldenkrise-retten-ohne-ende-11832561-p3.html überhaupt nicht bräuchte, würden die Maastrichter Verträge eingehalten. Da war doch das Sängerstrassenurteil des BVerfG, wie ich das mal nennen will, bei dem man sich in Karlsruhe bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit auf das mit entsprechenden Gutachtern in eigener Sache (Martin hat seine Aussagen von damals teilweise widerrufen) getürkte Urteil des VGH – Mannheim aus dem Jahre 2006 berief, doch gerade zu von der pekuniären Dimension her noch harmlos. Aber immerhin auch im Milliardenbereich, mit dem diese Herren einfach mal so locker jonglieren. Na ja, sie leben ja von Steuergeldern, wie die Mitleser hier vom Landesverfassungsschutz auch und da tut das nicht weh, auch wenn man für die dunkle Seite des Rechtsstaates arbeitet, solange dieser diese Arbeit theutschen Staatsdienertums entsprechend honoriert.