Rezension des Buches „Politische Justiz in unserem Land“

„Politische Justiz in unserem Land“ (Hrsg. Jörg Lang)

Buchbesprechung: Petra Brixel

Vorbemerkung:
Anlässlich der Demonstration mit Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am kommenden Samstag, 17. Mai 2014, mit einem interessanten Rednerprogramm – u.a. auch mit Dieter Reicherter, einem der Autoren des im Folgenden besprochenen Buches - soll mit einer Rezension des Buches „Politische Justiz in unserem Land“  noch einmal auf die Problematik der einseitigen Sichtweise von Justiz auf die non-konformen Bürger des Landes verwiesen werden. Um genau diese Problematik wird es auch bei der kommenden Demonstration gehen.

Rezension:
Dieses Buch war überfällig! Es traf den juristischen Nerv einer ganzen K21-Generation. Es verkaufte sich - herausgekommen 2013 - schnell, Lesungen mit Autoren des Buches waren bestens besucht, es gab heiße Diskussionen, ein Nachdruck war nötig.

Üblicherweise steht am Ende einer Rezension eine Empfehlung  - entweder „Finger weg!“ oder aber „absolut lesenswert!“  In der Rezension des vorliegenden Buches “Politische Justiz in unserem Land“ will ich gleich zu Beginn sagen: Unbedingt lesen! Ja, ich gehe noch weiter und empfehle das Buch nicht nur S21-Kritikern  - die sowieso  schon alles gewusst  oder zumindest geahnt haben -, sondern vor allem: allen Stuttgarter Richtern, Staatsanwälten und ihren Ermittlern, Stuttgarter Politikern, Polizeiangehörigen und natürlich  dem Justizministerium.

Noch (!) gehen Menschen in Stuttgart vor Gerichte in der Hoffnung , dass ihnen Gerechtigkeit widerfahren möge. Einige S21-Prozesse in den vergangenen Monaten haben auch tatsächlich Anlass zur Hoffnung gegeben, dass es Richtern und manchmal auch der Staatsanwaltschaft ein bisschen unheimlich vorkommt, mit welcher Selbstherrlichkeit die Polizei auf der Straße über die Anwendung von Grundgesetzen entscheidet. Doch Urteile der vergangenen Jahre, die z.B. das Versammlungsrecht betreffen, sind nicht eindeutig und haben keine allgemein gültige Aussagekraft bzw. Verlässlichkeit. Noch herrscht das marode Image der Stuttgarter Justiz bei S21-Kritikern vor, welches sich in Bemerkungen wie diesen widerspiegelt: „Vor Gericht bekommst du kein Recht; du wirst in jedem Fall schuldig gesprochen; das Prinzip Häussler hat sich der gesamten Justiz bemächtigt.“  Beim Lesen des vorliegenden Buches werden diese Thesen - leider - untermauert.
Also ein Buch zum Abschrecken? Nein, im Gegenteil: ein notwendiges, aufklärendes Buch, fast schon ein Standardwerk zum Thema „Justiz im Abseits.“

Zum Inhalt:
Der Herausgeber Jörg Lang hat an 20 Beispielen aufgezeigt, welch kuriose, besser gesagt fragwürdige Wege die Stuttgarter Rechtsprechung geht bzw. gegangen ist. Die Aufarbeitung des Schwarzen Donnerstag (30.9.2010) steht im Mittelpunkt des Buches und wird mit ihren juristischen Fehlleistungen beleuchtet. Es geht aber auch um die Themen Versammlungsrecht, Untersuchungsausschuss, antikriegs- und antifaschistische Demonstranten, Sant´Anna di Stazzema und Ausländerrecht.  Rechtsanwalt Jörg Lang als Autor hat sich mit Themen auseinander gesetzt, die so direkt  gar nichts mit Stuttgart 21 zu tun haben, dennoch die Augen öffnen für Verfahrensweisen von Polizei und Justiz, wie wir sie symptomatisch auch bei S21 erleben: Willkür, vorauseilender Gehorsam und verbissene Jagd auf Opfer, die - einmal im Fokus - , dann nicht mehr losgelassen werden.

Weitere Autoren des Buches sind:
Jürgen Bartle von der Wochenzeitung Kontext über Vorgänge rund um den Schwarzen Donnerstag;  Richter a.D. Dieter Reicherter über den Untersuchungsausschuss 30.9.; Rechtsanwalt Roland Kugler  über seinen Mandanten Stocker und das Versammlungsrecht; die Aktivistin Janka Kluge über Antikriegs-Demonstranten; Thomas Letsche, Wolfram Treiber und Thomas Fischer über Aktionen gegen Antifaschisten; der Journalist Hermann Abmayr über die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Massaker von Sant´Anna und Peter Grohmann über die Solidaritätskampagne der Anstifter.

Jürgen Bartle widmet sich in einem gesonderten Kapitel dem umstrittenen Oberstaatsanwalt Häussler, der mit einem System von fragwürdigen  Ermittlungen und Prozessen gegen S21-Kritiker den Ruf der gesamten Stuttgarter Justiz geschädigt hat.

In all diesen Artikeln erfahren wir – sprachlich zudem gut formuliert und flüssig lesbar - , wie die Stuttgarter Justiz sich ganz eigene – und eigenartige – Wahrheiten zurechtlegt, wie Tatbestände nicht ermittelt oder Beweismittel umgedeutet werden.

Mag auch die Stuttgarter Justiz den Titel des vorliegenden Buches für unangemessen abtun, so wäre sie doch gut beraten, einmal wahr zu nehmen, dass sie dieses Image in S21- und K21-Kreisen hat. Ich sage bewusst S21, denn  S21-Befürwortern kommt es gut zupass, eine tendenziell S21-freundliche Justiz vorzufinden. Wenn z. B. in jeder Strafanzeige wegen angeblicher Nötigung als Begründung/Sachverhalt für die Anklage steht „… Nunmehr ist das Projekt Stuttgart 21 umfassend und abschließend demokratisch und rechtlich legitimiert.“ Und „… Die gleichwohl andauernden Blockaden sind deshalb kein untergeordnetes und lediglich symbolisches Mittel des öffentliches Diskurses im Rahmen der Meinungsbildung zu dem Projekt mehr, sondern Selbstzweck“ und zudem Schlichterspruch, das Gemeinwohl, die Volksabstimmung und der gültige Finanzierungsvertrag als Argumente für ein Verbot von Demonstrationen genommen werden, dann sind das nicht allein nur Satzbausteine, die routinemäßig als Totschlagargumente eingesetzt werden, sondern dann ist das ein Zeichen von Ignoranz, Desinformation und von unkritischer Übernahme von politischen Floskeln.

Die gebetsmühlenartige Übernahme von falschen Behauptungen in Bezug auf Sinnhaftigkeit des Projekts, Legitimation durch Volksabstimmung und Nichtbeachtung von fehlendem Baurecht ist atemberaubend. Ein einziger Richter – inzwischen im Ruhestand – wagte es, schon gleich nach den Ermittlungen und noch vor dem Prozess  wegen einer angeblichen Nötigung eine Einstellung des Verfahrens vorzuschlagen mit der Begründung „… Es geht fehl, wenn den Beschuldigten als Demonstranten quasi das Demonstrationsrecht mit der Begründung abgesprochen wird, das Projekt sei demokratisch und rechtlich legitimiert, …“. Da kam er bei OStA Häussler nicht gut an, der den Prozess verlangte, welcher dann durchgeführt wurde. Keine politische Justiz, alles nur Zufall?

Dass Richter „auch nur Menschen sind“, zeigte sich in einem Interview am 31.12.2013 in der Stuttgarter Zeitung auf die Frage an eine (beurlaubte) Stuttgarter Richterin: „Haben Sie nie Urteile gesprochen, die Sie eigentlich ungerecht fanden?“ Diese antwortete: „Doch, immer mal wieder, ganz klar. Man könnte natürlich Rechtsprechungsharakiri betreiben und entscheiden, wie man es für richtig hält. … Deshalb muss man manchmal Sachen aussprechen, die man eigentlich für falsch hält.“ Verstanden? OStA  Häussler drückte sich im Spiegel vom 24.2.2014 anders aus: „Ein Staatsanwalt sei getrieben, etwas herauszukriegen. … Das Ziel sei die Wahrheit und dafür braucht es schon ein bisschen Jagdinstinkt“. Versteht man schon eher.

In dem Buch „Politische Justiz in unserem Land“ sind die Belege für eine willkürliche und rücksichtslose Justiz eindrucksvoll dargelegt. Ja, oftmals muss man das Buch zur Seite legen, zu unerträglich sind die Beispiele. Irritierend sind die Vorgänge bei Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen. Dass der Schwarze Donnerstag nun doch noch einmal vor einen Untersuchungsausschuss kommen soll, dass es sogar ein paar wenige Verfahren und auch Verurteilungen von Polizisten gab, mag kurz aufhorchen lassen, Hoffnung gibt es jedoch nicht in diesem Sumpf an Fehl- und Falsch-„Interpretationen“ von Vorgängen rund um S21.

Die Frage sei erlaubt, warum S21-Verfahren in der politischen Abteilung – Staatsschutz - der Stuttgarter Justiz behandelt werden, wenn die politische Motivation doch in Prozessen niemals diskutiert, allenfalls als Meinungsäußerung hingenommen wird. „Ihre Einlassung und hehren Motive in allen Ehren, aber hier geht es ums Strafrecht,“ sagte eine Richterin. Wie wahr: Prozesse in der Abteilung des Staatsschutzes in Stuttgart haben nichts mit Politik zu tun.

Aber Prozesse sind nur ein Teil der Justiz. Es ist ein ganzes Geflecht von polizeilichen und juristischen Vorgängen, die allesamt das Ziel haben könnten - hier sei ein bisschen Spekulation erlaubt -, den Widerstand gegen S21 zu schwächen und zu brechen, die Bewegung zu verunsichern, Menschen zu demoralisieren. Ja, man muss schon psychisch sehr stark sein, viel Solidarität erfahren und – trotz alledem  - das Fünkchen Hoffnung haben, einmal an einen Richter zu geraten, der Stuttgart 21 nicht für ein „…. sinnvolles Infrastrukturprojekt“   hält (Zitat aus einer mündlichen Urteilsbegründung).

Es konnte diesem Buch nichts Besseres passieren, als für das Vorwort die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zu gewinnen. Schon allein diese 2 ½ Seiten Vorwort müssten für die Stuttgarter Justiz ein Schlag ins Gesicht sein. Ihre Worte setzen den Rahmen für die dann folgenden zwanzig Kapitel.  Das Vorwort ist keine der üblichen Grußadressen mit freundlichen Worten; es ist schon allein für sich ein wertvoller Beitrag, der die Tatsache, dass es sich in Stuttgart um politische Justiz handelt, noch untermauert. Däubler-Gmelin drückt dem Buch den Stempel auf: Es ist so, wie es ist. Unbedingt lesen!  Ihre Sätze wie „… Hinweise auf einseitiges Vorgehen“, „… Schutz des mehr als umstrittenen Großprojekts Stuttgart 21“, „… einseitige Verdächtigung und Verfolgung von Demonstrierenden“ und „… einseitige Bewertung von Fakten zu Lasten von Bürgerrechten“  werden in den Amtsstuben in der Hauffstraße und Olgastraße nicht gern gehört werden, schon gar nicht, wenn sie von einer ehemaligen Justizministerin kommen. Doch nach einem – menschlich und politisch durchaus verständlichen – Abwehrreflex sollten sich Richter, Staatsanwälte und Polizei tatsächlich Gedanken darüber machen, was „im Ländle“ schief läuft. Würden sie so weitermachen wie bisher, würden sie unfähig sein zur Selbstreflektion, so werden sie den Schaden, den die Stuttgarter Justiz schon genommen hat, nur noch vergrößern.

Der Stuttgarter Justiz wird also dieses Buch nicht gefallen. Böswillige Unterstellungen, Verleumdungen, alles erlogen, staatsschädigend…. könnte man sicher hören, hätte man Zugang zu den Schaltzentralen der juristischen und politischen Macht in Stuttgart (so sie es denn überhaupt gelesen haben in den entsprechenden Etagen). In anderen Ländern mit anderen Staats-  und Regierungsformen  wäre auch denkbar, dass dieses Buch auf den Index käme und sein Herausgeber und die Autoren sowie der Verlag angeklagt werden würden wegen obiger Vergehen. Doch nach der Lektüre bin ich nicht einmal sicher, ob nicht auch in Stuttgart die Staatsanwaltschaft überlegt, aus der einen oder anderen Darstellung ein Verfahren wegen Beleidigung, Falschaussage/Lüge, Verunglimpfung oder Geheimnisverrat  zu entwickeln. Zuzutrauen wäre es den Verantwortlichen, diesen Eindruck kann man nach dem Lesen des Buches durchaus bekommen.

Und mit diesem Imageverlust muss die Stuttgarter Justiz leben. Vertrauen hat sie verspielt, das System Häussler, das sich wie eine bleierne Hand über alle S21-Verfahren gelegt hat, ist nicht ohne Wirkung geblieben. Das ist wahrlich kein Grund zur Freude oder Genugtuung seitens der Stuttgarter Justiz, denn das Ziel, Ruhe und Frieden in diese gebeutelte Stadt zu bringen, wird damit nicht erreicht. Es wäre sowieso eine trügerische Ruhe, teuer erkauft mit dem Vertrauensverlust einer ganzen Institution (immerhin ist die Justiz eine der Grundfesten eines Rechtsstaates). Wenn Vertreter des Rechtsstaates wie Polizei und Justiz sich zwar theoretisch der Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet fühlen, aber dennoch die Auslegung von Gesetzen und Vorschriften nach den Vorgaben von Politik (siehe Rahmenbefehl) und Wirtschaft (siehe Angela Merkel: „Großprojekte wie Stuttgart 21 entscheiden über Deutschlands Zukunftsfähigkeit“) richten, dann ist Willkür in ihren Entscheidungen vorprogrammiert. Der über jedem Urteilsspruch stehende Satz „Im Namen des Volkes“ hat leider jetzt schon eher belustigende Wirkung, als dass er Autorität oder Respekt erzeugt.

Hochachtung kann man dabei haben vor jenen wackeren, immer noch aufrechten Beschuldigten und Angeklagten, die sich unermüdlich und ungebrochen einer Polizei und Justiz stellen, von der sie a priori ausgehen, dass sie von ihnen nicht nur unfair behandelt, sondern auch ungerecht verurteilt werden (s.o.). Das Buch „Politische Justiz in unserem Land“ allerdings gibt all jenen Rückenstärkung, die ihren friedlichen Kampf gegen S21 auch im Gerichtssaal nicht aufgeben. Denn sie haben mit den Beispielen in diesem wichtigen Buch eine Rechtfertigung und Bestätigung, dass nicht sie einer Anklage bedürfen, sondern dass sie genau richtig liegen, sich einer tendenziösen Justiz nicht zu unterwerfen.  Aber Kraft braucht es, gegen die „Politische Justiz in unserem Land“ standhaft zu bleiben.

Daten zum Buch:  
„Politische Justiz in unserem Land“
Eine Sammlung von Beispielen, herausgegeben von Jörg Lang.
Peter Grohmann-Verlag, Stuttgart 2013; 183 Seiten; 14,80 Euro.

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2 Antworten zu Rezension des Buches „Politische Justiz in unserem Land“

  1. M.G.-B. sagt:

    Dieses Buch ist der Hammer – aber nichts für schwache Nerven! Soviel juristische Infamie u. Haarspaltereien kann sich ein Normalbürger gar nicht vorstellen. Wäre es nicht weitgehend von Juristen, die die Paragraphen kennen u. sie dem Leser auch verständlich erklären, verfasst, hätte ich gedacht: Gibt’s nicht – das kann nicht sein! Doch wenn man die Protokolle der Verfahren gegen S 21-DemonstrantInnen in Stgt. liest bzw. gelesen hat ist klar: Das stimmt alles! Mit „Rechtsprechung“ hat das nichts mehr zu tun.
    Absolut lesenswert! Man lernt viel dabei. Wie würde man sich selber vor solchen StaatsanwältInnen u. RichterInnen fühlen, wenn schon das Lesen so wehtut?
    All den Standhaften gilt mein tiefster Respekt u. Dank!

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