Protest oder Widerstand kommt früher oder später in Konflikt mit den staatlichen Repressionsorganen, sei es im Zuge von Aktionen oder alltäglichem nicht-konformen Verhalten. Insbesondere bei der Strafjustiz sehen sich viele Menschen überfordert von einem undurchdringbaren System und geben entweder klein bei oder verlassen sich auf RechtsanwältInnen. Die Angeklagten bleiben in einem Ohnmachtszustand.
Für alle, die daran etwas ändern möchten, findet am Sonntag, 18. Mai 2014, ein Prozesstraining mit Jörg Bergstedt zur selbstbestimmten offensiven Prozessführung in Stuttgart statt.
Inhalte des Prozesstrainings:
- Rechte von Angeklagten zur Prozessgestaltung (Anträge, Erklärungen, Rügen, Pausen etc.)
- Schreiben und Durchsetzen von Anträgen aller Art
- Umgang mit sitzungspolizeilichen Maßnahmen des Gerichts, z.Bsp. Öffentlichkeitsgebot der Verhandlung
- Befragungstechniken von ZeugInnen
- Recht der Laienverteidigung
- Beschwerdemöglichkeiten im Laufe eines Verfahrens
- Rechtsmittel nach dem Verfahren (Berufung, Revision)
- weitere Themen und Fragestellungen auf Wunsch
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- schon mal ein Prozesstraining mitgemacht, in dem der Ablauf einer Gerichtsverhandlung gezeigt und geübt wurde
- mitmachen, auch zuschauen bei einem Strafprozess (alle Phasen)
- lesen folgender Texte: www.prozesstipps.de.vu und Heft Gerichtsverfahren der Projektwerkstatt Saasen
Verbindliche Anmeldungen an info@buergerinnen-parlament.de
Weitere Infos: www.buergerinnen-palament.de
Hallo Andrea,
hallo Bürgerinnen und Bürger …,
hallo „Bei Abriss Aufstand-Team“,
hallo Interessierte,
es ist überaus erfreulich, dass die gemachten _E r l e b n i s s e_, die
Sie in den Gerichtsverhandlungen erfahren haben, bereit sind mitzuteilen –
_E r f a h r u n g s a u s t a u s c h_ / gestiegene Anforderungen.
Selbst am Sa. 02.04. 2011 am “Prozesstraining“ teil genommen, ist eine
Fortsetzung und Erweiterung längst wünschenswert geworden!
Das “Handout zum …“ bot eine gute Grundlage für den Einstieg der
unerfahrenen “Gerichtsgänger“, die sehr erleichtert waren, den Einblick
erlebt zu haben – beruhigt und gefasst geworden, am Samstag Abend!
Auf Ihrer Ankündigungsseite, wie auch Ihrer Homepage, ist nicht zu
ersehen, ob Sie einen Unkostenbeitrag erheben. Ist das der Fall?
Eventuell können Sie das noch nachtragen?
Freundlichst
Jue.So Jürgen Sojka geboren in Stuttgart, Rechtskundiger