SSB verwehrt schwerbehindertem Flyerverteiler Weiterfahrt

Für unsere Stadtbahn!Nachfolgender Brief wurde uns von einer S21-Gegnerin übersandt, deren Sohn in der Stadtbahn Flyer an interessierte Mitfahrer ausgab und deshalb aus der Bahn verwiesen wurde. Sie hat diesen unerhörten Vorfall der Stuttgarter Straßenbahnen AG gemeldet und gleichzeitig die Behindertenbeauftragte der Stadt Stuttgart darüber informiert. Wir sind sehr gespannt auf die Erwiderung der Stuttgarter Straßenbahnen AG und der Behindertenbeauftragten und werden darüber berichten.

Stuttgarter Straßenbahnen AG
Schockenriedstr. 50
70565 Stuttgart

07.03.2014

Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

äußerst entrüstet möchte ich mich über einen Vorfall am 25.2.2014 in der Linie 9 an der Haltestelle Hedelfingen um ca. 6.50 Uhr beschweren. Mein schwerbehinderter Sohn war auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle im Fasanenhof. In der Bahn übergab er einigen Mitreisenden einen Flyer der Stuttgart-21-Gegner. Sofort wurde er vom Fahrzeugführer der Bahn in unverschämter Weise zur Rede gestellt und aufgefordert den Flyer zu zeigen. Der verdatterte junge Mann gab den Flyer dem Fahrzeugführer, worauf dieser das Papier zerknüllte (Sachbeschädigung!). Er wies dann meinen Sohn aus der Bahn und fuhr ohne diesen davon. Mein Sohn musste auf die nächste Bahn warten, was einen Zeitverlust und Zuspätkommen in der Werkstatt bedeutete. Ich empfinde dieses Verhalten Ihres Fahrers als maßlos überzogen und respektlos gegenüber einem Fahrgast und frage mich, wer diesen Menschen so aufgehetzt hat.

Nach den „VVS GT 2013“ haben Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis einen Anspruch auf Beförderung. Mein Sohn bildete zum Zeitpunkt des Vorfalls keinerlei Gefahr für Sicherheit bzw. Ordnung im Betrieb bzw. die Fahrgäste. Er hat sich an die o. g. Bestimmungen gehalten und Ihr Fahrpersonal war somit nicht autorisiert, ihn aus der Bahn zu verweisen und ihm die Mitfahrt zu verweigern.

Bei einer solchen massiven Reaktion Ihres Fahrpersonals, deutet für mich vieles darauf hin, dass ob des Inhalts dieses Flyers in Ihrem Unternehmen die Nerven blank zu liegen scheinen.

Ich bitte Sie inständig, Ihr Fahrpersonal zu schulen, damit dieses nicht polarisierend auf solche Fahrgäste zugeht, die sich in keiner Weise wehren können.

Ich erwarte von Ihnen eine entsprechende Stellungnahme!
Dieses Schreiben werde ich in Kopie auch an die Behindertenbeauftragte der Stadt Stuttgart übersenden.

Mit freundlichem Gruß

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12 Antworten zu SSB verwehrt schwerbehindertem Flyerverteiler Weiterfahrt

  1. Bürger auf der Straße sagt:

    Selbsternannte Meinung- und Ordnungshüter finden sich leider auch bei öffentlichem Personal. Vielleicht dort besonders ?
    Welche Order gibt es da aus dem Hintergrund ?
    Der OB ist doch im SSB Vorstand ?
    Er könnte dort mal für Klarheit sorgen.
    Ein Meister für alle Bürger. Auch und gerade für „Behinderte“.

  2. R.Ebell sagt:

    So eine Schande! Dieser Fahrer gehört sofort
    rausgeworfen. [… Vergleich gelöscht, der hier nicht hergehört]
    Arnold und Kuhn werden ihre Flugblattgestapo auch weiterhin durch die Bahnen schicken, aber die Wahrheit wird auch ohne Flugblätter für jeden SSB Kunden sichtbar. Das Milliardenloch werden alle bezahlen.
    Und in einigen Jahren werde die Proschreier
    nur noch bei Nacht mit hochgezogener Kapuze
    durch die Hintereingänge schleichen!Oben Bleiben!

  3. beate würtele sagt:

    bananenrepublik !
    ich würde den Brief auch an Kontext und das Wochenblatt schicken. Die Stuttgarter Zeitungen sind ja ja leider das Geld nicht mehr wert.

  4. martin sagt:

    Das sind schon Methoden , wie im 3. Reich.Behindertenfeindlich,Demokratieverhindernde Maßnahmen, Recht und Gesetzbrechende maßnahmen. Pfui !!!!

  5. Hans sagt:

    Na, das ist gelebte Gleichberechtigung und Integration. Das verteilen von Werbe- oder Propagandamaterialmaterial ist bei der VVS verboten. Das gilt für alle! Auch Behinderte haben hier keine Nachteile aber auch keine Sonderrechte. So ist das hald in einem Rechtsstaat.

    • Stadtbahnfahrer sagt:

      Werbung auf den Bildschirmen im Bus,
      Werbung als Flyer,
      Aufgeklebte Werbung an den Fahrzeugen und
      Werbung auf den Tiefbahnsteigen mit großer Leinwand!

      Habe ich das Alles nur geträumt?

    • Hänsle sagt:

      Zitat: Das verteilen von Werbe- oder Propagandamaterialmaterial ist bei der VVS verboten.
      Das kann nicht wahr sein, da ich erst vor ein paar Tagen mit der S-Bahn gefahren bin und Werbeplakate z.B. von Prokon (siehe aktuell in der Presse)an den Fenstern geklebt haben. Was für diese gilt, gilt auch für alle, gell Herr Rechtstaat.

  6. Petra B. sagt:

    Ist nicht wahr??!! …, so ist es ungeheuerlich. Muss auch in die Stuttgarter Zeitung. „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“,sagte Ingeborg Bachmann. Ich füge hinzu: „Die Wahrheit ist dem SSB-Personal und auch den SSB-Fahrgästen zumutbar.“

  7. Wolf gegen S21 -Parkschützer sagt:

    Ein empörendes und unerhörtes Vorgehen, das in ganz Deutschland öffentlich gemacht werden muss. Wo sind wir denn eigentlich? Wo ist die freie Meinungsäußerung? Ein Fahrzeugführer der Linie 9 führt uns zurück in eine tiefbraune und schwarze Vergangenheit. Bald müssen Andersdenkende und Behinderte wieder einen Stern tragen. Wehret den Anfängen und bleibt alle oben!

  8. Schumacher sagt:

    Sehr geehrte Beschwerdeführerin,
    innerhalb der SSB Wagen, kann der Zugführer oder eine Aufsichtsperson der SSB das Verteilen von Zetteln oder ähnlichem ohne Weiteres unterbinden, es sei denn, der SSB-Leitung erlaubt dies. Das dürfte im vorliegenden Fall nicht vorliegen.
    Wieso Ihr schwerbehinderter Sohn die Zettel im Zug verteilen musste, das weiß ich nicht. Aber auch die Äußerung einer Meinung kann eingeschränkt werden. Sie sollten einfach mal einsehen, dass die Mehrheit sich für S21 entschieden hat. Es kann auch keiner sagen, dass man Ihnen als Gegner des Bahnprojektes nicht die Möglichkeit gegeben, Ihre Meinung gegen das Projekt zu äußern. Nur nehmen Sie bitte – im Sinne der demokratischen Mehrheitsentscheidung und das ist wohl der Grundgedanke der Demokratie, dass die Mehrheit entscheidet – zur Kenntnis, dass Projekt von der Mehrheit „genehmigt“ wurde.

    • Walli sagt:

      Zitat „Nur nehmen Sie bitte – im Sinne der demokratischen Mehrheitsentscheidung und das ist wohl der Grundgedanke der Demokratie, dass die Mehrheit entscheidet – zur Kenntnis, dass Projekt von der Mehrheit “genehmigt” wurde.“

      Völlig zurecht haben Sie genehmigt in Gänsefüßchen stehen. Müßig, Ihnen erklären zu wollen, was genau die Bedingungen für einen gültigen Volksentscheid sind. Sie werden’s nicht verstehn. Dennoch steht außer Frage, dass weiterhin auf Mängel/Unzulänglichkeiten dieses albernen Untergrundbahnhofs, den die Welt nicht braucht, hingewiesen werden muss. Auch das ist Demokratie mon cher.

  9. WOLFgang sagt:

    Ja genau@Walli 11:59
    Mon cher Schumacher, wenn ich Ihre Beiträge lese, könnte man meinen, sie sind der Denke des feudalen 19.Jahrhunderts entsprungen.
    Kennen Sie GG.Art.8,1 ? Oder wissen Sie, was sogar in der Präambel des grünroten „Koalitionsvertrags“ steht ? Nein?
    Dann gehören Sie vielleicht auch zu jener illustren Gesellschaft wie ein gewisser Herr Mehdorn, der „weniger Demokratie wagen“ will und findet, daß sinnlose mafiöse Großprojekte wie $ 21 in Diktaturen viel einfacher umgesetzt werden können…
    In jedem Fall ist dieser Umgang mit einem schwerbehinderten ganz unterste Schublade.

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